Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Angebliche Energieberater – das ist zu tun
Fälle am Telefon häufen sich derzeit – Verbraucherschützer empfehlen: Auflegen
RAVENSBURG - Dass da etwas nicht stimmen kann, hat Thomas Endres aus Tettnang schnell gemerkt: Er habe doch ein großes Dach, sagte eine Anruferin zu ihm, ob sie da nicht einen Außendienstler zur Energieberatung vorbeischicken dürfe. Diese Anmerkung habe ihn dann endgültig stutzig gemacht, er hat das Gespräch dann abgebrochen. Doch solche Versuche, Verbrauchern ungefragt eine Energieberatung unterzujubeln, treten in letzter Zeit gehäuft auf.
Das bestätigt Michael Maucher von der Energieagentur Ravensburg. Deren Beratungsangebote sind teils öffentlich finanziert. Der BasisCheck für Privathaushalte beispielsweise ist kostenfrei, weil das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie diese Leistung fördert. Umso erstaunlicher ist, dass auch Energieberatungsprofi Maucher selbst einen solchen Anruf erhalten hat.
Er habe dem Anrufer klar gemacht, dass der gerade versuche, ihm die Leistung der Energieagentur anzubieten. Der aber habe das gar nicht verstanden. Maucher sagt, er habe den Eindruck gehabt, dass es sich um den Mitarbeiter eine Call-Centers gehandelt habe, das sich eventuell auch nicht in Deutschland befinde. Was Maucher in diesem Fall selbst erlebt hat, spiegeln auch die Beschwerden wider, die derzeit bei der Energieagentur Ravensburg landen. Es gibt Anfragen von Kommunen, aber auch von ehemaligen Ravensburger Kreisräten, so Maucher.
Die angeblichen Energieberater sagen beispielsweise, dass sie im Auftrag des Landes, des Landkreises, einer Kommune oder sogar der Energieagentur unterwegs sein. Nur: Das kann so nicht stimmen. Denn diese sogenannte Kaltakquise ist nicht erlaubt. Maucher betont, dass die Energieagentur
Ravensburg das auch nicht macht. Darf sie auch nicht. Unternehmen können nicht einfach wahllos irgendwelche Telefonnummern anrufen. Die einzige Ausnahme ist, dass ein Verbraucher die Kontaktaufnahme explizit erlaubt hat. Dann bewegt sich das rechtlich im Rahmen.
Ansonsten kann es für den Anrufer teuer werden: „So ist ein Anruf bei fehlender Einwilligung ein unerlaubter Werbeanruf, der von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt werden und den die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde mit bis zu 300 000 Euro Bußgeld ahnden kann“, äußert Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Gleichwohl sei es in manchen Fällen schwierig, den Anrufern auf die Schliche zu kommen.
Im Fall von Thomas Endres ist das so. Er hat versucht, zurückzurufen. Die Nummer mit Friedrichshafener Vorwahl gab es aber schlichtweg nicht. Bei mehreren Anrufversuchen bei ihm waren die ersten drei Ziffern hinter der Vorwahl zwar gleich, dann aber jeweils wild durcheinandergewürfelt, so Endres.
Das sei das Problem, sagt Verbraucherschützer Matthias Bauer, dass irgendwelche Fantasienummern heute frei generiert werden könnten. Das Schwierige: Der Verursacher kann in diesem Fall nicht ermittelt werden. Und nicht nur das: Es können auch echte Nummern vorgespiegelt werden.
Das bestätigt auch Oliver Weißflog vom Polizeipräsidium Ravensburg. Das sei etwa der Fall, wenn falsche Polizeibeamte anriefen und die Notrufnummer „110“auf dem Display erscheine. Diese Vorspiegelung sei technisch möglich, sagt Weißflog, auch wenn die Polizei niemals von dieser Nummer aus anrufen würde.
Eine weitere Erschwernis ist, dass die Angaben der Betroffenen beim Aufgeben einer Anzeige oft allgemein gehalten sind. Dabei, so Weißflog, komme es oft auf den exakten Wortlaut an. Sprich: Spiegelt der Anrufer eine falsche Existenz vor? Oder führt er das Gespräch einfach besonders trickreich und nutzt einen Namen, der nur so ähnlich klingt wie der eines anderen, seriösen Unternehmens? Gerade wenn die Angaben der Betroffenen nicht detailliert genug seien, sei es für Ermittler schwierig festzustellen, ob überhaupt ein Betrugsversuch vorliege.
Bei der Frage, welche konkreten Schritte Betroffene unternehmen können, schildern Oliver Weißflog von der Polizei und Staatsanwältin Christine Weiss das gleiche Vorgehen: Ein Gedächtnisprotokoll des Gesprächs festhalten, so detailliert und konkret wie möglich. Einzelheiten, Auffälligkeiten aufschreiben, auch die Nummer des Anrufers. Und, so Weiss: wichtig sei es, zeitnah Anzeige zu erstatten.
Ansonsten gelte immer: Niemand sollte am Telefon irgendwelche Zusagen machen oder gar irgendwelche Daten wie den derzeitigen Anbieter oder eine Zählernummer preisgeben. Im schlimmsten Fall könne ungewollt ein Vertrag zustande kommen. Oft sei es einfach am besten, aufzulegen.