Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Handel fordert Anspruch auf Mietreduzierung
BERLIN (dpa) - Der Einzelhandel und das Gastgewerbe fordern angesichts coronabedingter Umsatzeinbrüche in vielen Innenstädten einen rechtlichen Anspruch auf Miet- und Pachtminderung für Betriebe. Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) sprach sich für schnelle Lösungen aus, um eine Pleitewelle zu verhindern.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth, sagte: „Nach wie vor liegen vor allem die Kernbranchen der Innenstädte wie beispielsweise der Bekleidungshandel weit unter ihren normalen Umsätzen. Viele Handelsunternehmen können deshalb ihre Mietzahlungen nicht in voller Höhe leisten.“Doch viele Vermieter seien nicht bereit, in der Krise entsprechende Anpassungen der Miethöhe zu vereinbaren.
Der Handel brauche mehr Rechtssicherheit für einen Anspruch auf Mietreduzierung. Hier sei eine Klarstellung der bestehenden Regelung im Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Sinne einer gemeinsamen Risikoteilung zwischen Vermieter und Mieter nötig. Andernfalls sei zu befürchten, dass die Zahl der Kündigungen durch die Vermieter ansteige. Zu oft böten Vermieter lediglich eine Stundung der Mieten an, berichtete Genth. Der Paragraf 313 des BGB sieht vor, dass Vertragspartner bei „schwerwiegender Störung der Geschäftsgrundlage“eine Anpassung des unter anderen Umständen abgeschlossenen Vertrages verlangen können.