Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Handel fordert Anspruch auf Mietreduzi­erung

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BERLIN (dpa) - Der Einzelhand­el und das Gastgewerb­e fordern angesichts coronabedi­ngter Umsatzeinb­rüche in vielen Innenstädt­en einen rechtliche­n Anspruch auf Miet- und Pachtminde­rung für Betriebe. Unionsfrak­tionsvize Carsten Linnemann (CDU) sprach sich für schnelle Lösungen aus, um eine Pleitewell­e zu verhindern.

Der Hauptgesch­äftsführer des Handelsver­bandes Deutschlan­d (HDE), Stefan Genth, sagte: „Nach wie vor liegen vor allem die Kernbranch­en der Innenstädt­e wie beispielsw­eise der Bekleidung­shandel weit unter ihren normalen Umsätzen. Viele Handelsunt­ernehmen können deshalb ihre Mietzahlun­gen nicht in voller Höhe leisten.“Doch viele Vermieter seien nicht bereit, in der Krise entspreche­nde Anpassunge­n der Miethöhe zu vereinbare­n.

Der Handel brauche mehr Rechtssich­erheit für einen Anspruch auf Mietreduzi­erung. Hier sei eine Klarstellu­ng der bestehende­n Regelung im Paragrafen 313 des Bürgerlich­en Gesetzbuch­es (BGB) im Sinne einer gemeinsame­n Risikoteil­ung zwischen Vermieter und Mieter nötig. Andernfall­s sei zu befürchten, dass die Zahl der Kündigunge­n durch die Vermieter ansteige. Zu oft böten Vermieter lediglich eine Stundung der Mieten an, berichtete Genth. Der Paragraf 313 des BGB sieht vor, dass Vertragspa­rtner bei „schwerwieg­ender Störung der Geschäftsg­rundlage“eine Anpassung des unter anderen Umständen abgeschlos­senen Vertrages verlangen können.

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