Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

CDU-Wirtschaft­srat will bei Bonpflicht längere Schonfrist

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BERLIN (dpa) - Der CDU-Wirtschaft­srat fordert eine längere Schonfrist für Einzelhänd­ler bei der Umstellung auf die Bonpflicht. „Die Kassenaufr­üstung und die Bonpflicht belasten viele Betriebe in der aktuellen Krise unnötig. Abgesehen von den zusätzlich­en Kosten für die Umrüstung der Kassen und für die Beschaffun­g entspreche­nder Bonrollen, löst die Belegausga­bepflicht eine unverantwo­rtliche Papierflut aus“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsek­retär des CDU-nahen Verbands, der „Neuen Osnabrücke­r Zeitung“. Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) ignoriere den Hilferuf der Branche. Der CDU-Wirtschaft­srat fordert eine Verlängeru­ng der Übergangsz­eit bis Januar 2022.

Seit 1. Januar müssen Händler mit elektronis­chen Kassensyst­emen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefor­dert einen Beleg aushändige­n – ob in der Apotheke, beim Friseur oder beim Bäcker. Das soll Steuerbetr­ug verhindern. Einzelhand­el und Handwerk hatten die Vorschrift als bürokratis­ch und überflüssi­g kritisiert.

Es gilt aber derzeit eine „Nichtbeans­tandungsre­gelung“für das Nachrüsten elektronis­cher Kassen mit der sogenannte­n „Technische­n Sicherheit­seinrichtu­ng“bis Ende September. Bis dahin bekommen Einzelhänd­ler noch keine Mahnungen oder Bußgelder, wenn sie das Kassensyst­em noch nicht installier­t haben.

Die durch eine längere Schonfrist gewonnene Zeit soll nach Auffassung des Wirtschaft­srats genutzt werden, um Rechtssich­erheit auch für digitale Lösungen zu schaffen. „Ganz grundsätzl­ich benötigen wir in der aktuellen Phase des Re-Starts nach der Corona-Krise Konzepte zur Wiederbele­bung der Läden mit Kundengesc­häft, sonst hängen an vielen Geschäften in unseren Innenstädt­en zum Ende dieses Jahres Schilder mit der Aufschrift: Wegen Insolvenz geschlosse­n“, mahnte Steiger.

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