Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Hessen bittet Bundesanwaltschaft um Unterstützung
WIESBADEN/KARLSRUHE (dpa) Nach den rechtsextremistischen Drohmails gegen Politiker und Prominente bittet die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Bundesanwaltschaft darum, eine Übernahme der Ermittlungen zu prüfen. Das berichtete ein Sprecher der Behörde am Montag. Es handele sich konkret um das Verfahren gegen Unbekannt wegen der Drohschreiben an die hessische Linken-Fraktionschefin Janine Wissler, die Bundestagsabgeordnete Martina Renner und die Abgeordnete Anne Helm. Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft jedoch mitgeteilt, man werde trotz neuer Drohmails mit der Unterschrift „NSU 2.0“nicht federführend die Ermittlungen übernehmen.
Am Wochenende waren weitere Drohschreiben bekannt geworden. Auch die frühere Grünen-Politikerin Jutta Ditfurth erhielt nach eigenen Angaben in der Nacht zu Montag eine Drohmail. Das Schreiben enthalte „explizit antisemitische“Inhalte und eine Morddrohung, sagte Ditfurth.
Die Bezeichnung „NSU 2.0“bezieht sich auf die Terrorgruppe NSU („Nationalsozialistischer Untergrund“), die zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordete.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe teilte mit, bisher hätten die Ermittlungen in den Ländern „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte“. Auch die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt mitgeteilten Tatsachen rechtfertigten keine andere Bewertung der Sach- und Rechtslage, sagte der Sprecher. Grundsätzlich ist die Strafverfolgung Sache der Länder. Die Staatsanwaltschaft des Bundes darf nur in ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen Ermittlungen führen. Dazu zählen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Spionage oder Landesverrat.