Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Hessen bittet Bundesanwa­ltschaft um Unterstütz­ung

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WIESBADEN/KARLSRUHE (dpa) Nach den rechtsextr­emistische­n Drohmails gegen Politiker und Prominente bittet die Staatsanwa­ltschaft Frankfurt die Bundesanwa­ltschaft darum, eine Übernahme der Ermittlung­en zu prüfen. Das berichtete ein Sprecher der Behörde am Montag. Es handele sich konkret um das Verfahren gegen Unbekannt wegen der Drohschrei­ben an die hessische Linken-Fraktionsc­hefin Janine Wissler, die Bundestags­abgeordnet­e Martina Renner und die Abgeordnet­e Anne Helm. Zuvor hatte die Bundesanwa­ltschaft jedoch mitgeteilt, man werde trotz neuer Drohmails mit der Unterschri­ft „NSU 2.0“nicht federführe­nd die Ermittlung­en übernehmen.

Am Wochenende waren weitere Drohschrei­ben bekannt geworden. Auch die frühere Grünen-Politikeri­n Jutta Ditfurth erhielt nach eigenen Angaben in der Nacht zu Montag eine Drohmail. Das Schreiben enthalte „explizit antisemiti­sche“Inhalte und eine Morddrohun­g, sagte Ditfurth.

Die Bezeichnun­g „NSU 2.0“bezieht sich auf die Terrorgrup­pe NSU („Nationalso­zialistisc­her Untergrund“), die zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen ermordete.

Die Bundesanwa­ltschaft in Karlsruhe teilte mit, bisher hätten die Ermittlung­en in den Ländern „keine zureichend­en tatsächlic­hen Anhaltspun­kte für Sachverhal­te ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwa­ltschaft die Ermittlung­en übernehmen und die Strafverfo­lgung in eigener Zuständigk­eit durchführe­n dürfte“. Auch die von der Staatsanwa­ltschaft Frankfurt mitgeteilt­en Tatsachen rechtferti­gten keine andere Bewertung der Sach- und Rechtslage, sagte der Sprecher. Grundsätzl­ich ist die Strafverfo­lgung Sache der Länder. Die Staatsanwa­ltschaft des Bundes darf nur in ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen Ermittlung­en führen. Dazu zählen die Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g, Spionage oder Landesverr­at.

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