Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Tanzen darf nicht der „Hauptzweck“sein
Feiern im privaten Bereich: Was erlaubt die Corona-Verordnung und was nicht?
RAVENSBURG - Hochzeit, Kommunion, Geburtstag, Schulabschluss, Grillfest und natürlich auch das Rutenwochenende: Wer derzeit privat feiern will, dem stellen sich eine Menge Fragen. Was ist erlaubt, welche Regeln gelten? Die „Schwäbische Zeitung“und die Stadtverwaltung Ravensburg stellen die wichtigsten Maßgaben aus der aktuellen Corona-Verordnung vor.
Können Familienfeiern, Grillfeste und Ähnliches wieder stattfinden?
Unter 20 Personen kann gefeiert werden – wobei Abstand halten immer wichtig ist. Unter bestimmten Umständen und mit Auflagen sind Feiern mit maximal 100 Personen möglich. Dabei sind allerdings Vorschriften einzuhalten. Wie man es aus Gaststätten kennt, müssen Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten lückenlos erfasst werden. Zudem müssen Hygieneanforderungen, wie beispielsweise das „Bereithalten von Handwaschmitteln in ausreichender Menge“, erfüllt werden. Die Anforderungen sind in Paragraf 4 der Corona-Verordnung aufgeführt.
Besteht eine Maskenpflicht?
Nein. Auf privaten Veranstaltungen gilt keine Maskenpflicht. Aber
Vorsicht: Unter Umständen besteht eine Maskenpflicht für Beschäftigte, beispielsweise Personal eines Caterers.
Muss ein Mindestabstand eingehalten werden?
Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern nach wie vor vorgeschrieben. Auch grundsätzlich wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern empfohlen.
Darf getanzt werden?
Tanzveranstaltungen sind verboten. Ist das Tanzen jedoch nicht der „Hauptzweck der Veranstaltung“, etwa bei einer Geburtstagsoder
Hochzeitsfeier, gibt es Ausnahmen.
Darf ich ein Buffet anbieten?
Prinzipiell ja. Am Buffet sind die Hygieneanforderungen aber von besonderer Bedeutung. Gastgeber sollten Schlangen vermeiden und auf Selbstbedienung verzichten. Auch hier gibt der Mindestabstand zusätzliche Sicherheit.
Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen? Dürfen sich die Leute an den Tischen untereinander austauschen?
Es gibt keine Begrenzung im privaten Bereich, wie viele Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Es dürfen auch Plätze getauscht werden. Eine Durchmischung der Gäste birgt aus virologischer Sicht jedoch enorme Gefahren, sagt die Stadtverwaltung Ravensburg. Auch hier sei der Mindestabstand besonders wichtig.
Woran orientieren sich die Regeln?
Dazu die Stadt Ravensburg: „Die Corona-Regeln dienen dem Schutz aller Menschen. Mediziner und Politik legen darin fest, was man zum jeweiligen Zeitpunkt des Infektionsgeschehens gerade so noch verantwortungsbewusst zulassen kann. Man sollte dabei aber immer bedenken: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Umsichtiges Handeln schafft mehr Sicherheit.“