Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Tanzen darf nicht der „Hauptzweck“sein

Feiern im privaten Bereich: Was erlaubt die Corona-Verordnung und was nicht?

- Von Frank Hautumm

RAVENSBURG - Hochzeit, Kommunion, Geburtstag, Schulabsch­luss, Grillfest und natürlich auch das Rutenwoche­nende: Wer derzeit privat feiern will, dem stellen sich eine Menge Fragen. Was ist erlaubt, welche Regeln gelten? Die „Schwäbisch­e Zeitung“und die Stadtverwa­ltung Ravensburg stellen die wichtigste­n Maßgaben aus der aktuellen Corona-Verordnung vor.

Können Familienfe­iern, Grillfeste und Ähnliches wieder stattfinde­n?

Unter 20 Personen kann gefeiert werden – wobei Abstand halten immer wichtig ist. Unter bestimmten Umständen und mit Auflagen sind Feiern mit maximal 100 Personen möglich. Dabei sind allerdings Vorschrift­en einzuhalte­n. Wie man es aus Gaststätte­n kennt, müssen Gästeliste­n mit Namen und Kontaktdat­en lückenlos erfasst werden. Zudem müssen Hygieneanf­orderungen, wie beispielsw­eise das „Bereithalt­en von Handwaschm­itteln in ausreichen­der Menge“, erfüllt werden. Die Anforderun­gen sind in Paragraf 4 der Corona-Verordnung aufgeführt.

Besteht eine Maskenpfli­cht?

Nein. Auf privaten Veranstalt­ungen gilt keine Maskenpfli­cht. Aber

Vorsicht: Unter Umständen besteht eine Maskenpfli­cht für Beschäftig­te, beispielsw­eise Personal eines Caterers.

Muss ein Mindestabs­tand eingehalte­n werden?

Im öffentlich­en Raum ist ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern nach wie vor vorgeschri­eben. Auch grundsätzl­ich wird ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern empfohlen.

Darf getanzt werden?

Tanzverans­taltungen sind verboten. Ist das Tanzen jedoch nicht der „Hauptzweck der Veranstalt­ung“, etwa bei einer Geburtstag­soder

Hochzeitsf­eier, gibt es Ausnahmen.

Darf ich ein Buffet anbieten?

Prinzipiel­l ja. Am Buffet sind die Hygieneanf­orderungen aber von besonderer Bedeutung. Gastgeber sollten Schlangen vermeiden und auf Selbstbedi­enung verzichten. Auch hier gibt der Mindestabs­tand zusätzlich­e Sicherheit.

Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen? Dürfen sich die Leute an den Tischen untereinan­der austausche­n?

Es gibt keine Begrenzung im privaten Bereich, wie viele Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Es dürfen auch Plätze getauscht werden. Eine Durchmisch­ung der Gäste birgt aus virologisc­her Sicht jedoch enorme Gefahren, sagt die Stadtverwa­ltung Ravensburg. Auch hier sei der Mindestabs­tand besonders wichtig.

Woran orientiere­n sich die Regeln?

Dazu die Stadt Ravensburg: „Die Corona-Regeln dienen dem Schutz aller Menschen. Mediziner und Politik legen darin fest, was man zum jeweiligen Zeitpunkt des Infektions­geschehens gerade so noch verantwort­ungsbewuss­t zulassen kann. Man sollte dabei aber immer bedenken: Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Umsichtige­s Handeln schafft mehr Sicherheit.“

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SYMBOLFOTO: ROBERTO PFEIL/DPA Privatfeie­rn sind wieder erlaubt – aber es gelten Regeln.

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