Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Entsetzen über Tatvideo beim Halle-Prozess

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MAGDEBURG (dpa) - Der zweite Tag des Prozesses um den rechtsterr­oristische­n Anschlag von Halle hat mit der Sichtung des Videos begonnen, das der Attentäter während der Tat live ins Internet gestreamt hatte. Als das Video gezeigt wurde, verließen am Mittwoch mehrere Nebenkläge­r den Saal. Andere schauten während des gut halbstündi­gen Videos weg, manche bedeckten ihre Augen und hielten die Hände ihrer Begleiter.

Im Gebäude des Magdeburge­r Landgerich­ts kümmerten sich sechs Seelsorger um die Verletzten und Hinterblie­benen des Anschlags. Aber auch Besucher und Journalist­en konnten ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Der geständige Angeklagte folgte dem Video konzentrie­rt, anfangs mit einem breiten Grinsen im Gesicht. Die Anwälte der Nebenklage machten einen psychologi­schen Gutachter darauf aufmerksam. Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 gefilmt, wie er schwer bewaffnet versucht hatte, in die Synagoge in Halle zu gelangen, um dort ein Massaker anzurichte­n.

Laut Bundesanwa­ltschaft wollte Stephan B. möglichst viele der 52 Besucher der Synagoge töten. Der Mann konnte sich jedoch auch mit Waffengewa­lt keinen Zutritt zum Gebäude verschaffe­n. Schließlic­h tötete er zunächst eine zufällig vorbei laufende Frau, wenige Minuten später dann einen Mann in einem Dönerimbis­s. Außerdem verletzte er auf seiner Flucht mehrere Menschen, bevor ihn Polizisten festnehmen konnten. Die Bundesanwa­ltschaft wirft B. vor, „aus einer antisemiti­schen, rassistisc­hen und fremdenfei­ndlichen Gesinnung heraus einen Mordanschl­ag auf Mitbürgeri­nnen und Mitbürger jüdischen Glaubens“geplant zu haben.

Der Prozess vor dem Oberlandes­gericht Naumburg findet wegen des großen öffentlich­en Interesses und aus Sicherheit­sgründen im größten Verhandlun­gssaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg statt. Ein Gerichtssp­recher sagte am Mittwoch, der Ton des Prozesses werde zu wissenscha­ftlichen Zwecken aufgezeich­net.

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