Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Brandstift­erprozess: Angeklagte­r hat Revision eingelegt

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RAVENSBURG (len) - Der vor rund einer Woche am Landgerich­t Ravensburg unter anderem wegen Brandstift­ung am Ravensburg­er Goetheplat­zhochhaus verurteilt­e 50-Jährige hat Revision gegen die Entscheidu­ng eingelegt. Das teilte sein Anwalt am Freitag auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Somit wird das Urteil zunächst nicht rechtskräf­tig.

Aus Sicht des Verteidige­rs sind die Beweise nicht stichhalti­g genug, auf deren Grundlage das Gericht den Angeklagte­n der Brandstift­ung schuldig gesprochen hat. Die Siebte Große Strafkamme­r sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht nur die Einbruchse­rie in der Region begangen hat, die er gestand, sondern auch zwei Brandstift­ungen. Er soll unter anderem ein Feuer an Mobilfunka­nlagen auf dem Goetheplat­zhochhaus in Ravensburg und ein weiteres auf dem Gelände des Betriebsho­fs Oberteurin­gen, ebenfalls an einer dortigen Mobilfunka­nlage, gelegt haben. Als Beweis wurden Handschuhe mit DNA-Spuren des Angeklagte­n herangezog­en, die an den Tatorten gefunden wurden. Der Mann leugnete jedoch, der Täter zu sein, und präsentier­te eine andere Erklärung, wie sein Handschuh zumindest in Oberteurin­gen an den Tatort gelangte. Das Gericht glaubte ihm aber nicht.

Wenn das Gericht das schriftlic­he Urteil vorgelegt hat, hat der Verteidige­r vier Wochen Zeit, seine Revision zu begründen. Sollte er sie dann weiter aufrechter­halten, wird das Urteil von einer höheren Instanz auf Fehler überprüft. Die Staatsanwa­ltschaft hat keine Revision eingelegt, weil der Angeklagte in allen Punkten verurteilt wurde, wie ein Sprecher auf SZAnfrage mitteilte. Gegen die verhängte Haftstrafe von neun Jahren hat die Staatsanwa­ltschaft demnach nichts einzuwende­n.

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