Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Brandstifterprozess: Angeklagter hat Revision eingelegt
RAVENSBURG (len) - Der vor rund einer Woche am Landgericht Ravensburg unter anderem wegen Brandstiftung am Ravensburger Goetheplatzhochhaus verurteilte 50-Jährige hat Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Das teilte sein Anwalt am Freitag auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mit. Somit wird das Urteil zunächst nicht rechtskräftig.
Aus Sicht des Verteidigers sind die Beweise nicht stichhaltig genug, auf deren Grundlage das Gericht den Angeklagten der Brandstiftung schuldig gesprochen hat. Die Siebte Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht nur die Einbruchserie in der Region begangen hat, die er gestand, sondern auch zwei Brandstiftungen. Er soll unter anderem ein Feuer an Mobilfunkanlagen auf dem Goetheplatzhochhaus in Ravensburg und ein weiteres auf dem Gelände des Betriebshofs Oberteuringen, ebenfalls an einer dortigen Mobilfunkanlage, gelegt haben. Als Beweis wurden Handschuhe mit DNA-Spuren des Angeklagten herangezogen, die an den Tatorten gefunden wurden. Der Mann leugnete jedoch, der Täter zu sein, und präsentierte eine andere Erklärung, wie sein Handschuh zumindest in Oberteuringen an den Tatort gelangte. Das Gericht glaubte ihm aber nicht.
Wenn das Gericht das schriftliche Urteil vorgelegt hat, hat der Verteidiger vier Wochen Zeit, seine Revision zu begründen. Sollte er sie dann weiter aufrechterhalten, wird das Urteil von einer höheren Instanz auf Fehler überprüft. Die Staatsanwaltschaft hat keine Revision eingelegt, weil der Angeklagte in allen Punkten verurteilt wurde, wie ein Sprecher auf SZAnfrage mitteilte. Gegen die verhängte Haftstrafe von neun Jahren hat die Staatsanwaltschaft demnach nichts einzuwenden.