Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Mehr Kindergeld und weniger Steuern
Kabinett bringt Familienentlastungsgesetz auf den Weg – Mehr Geld auch für pflegende und behinderte Menschen
BERLIN (dpa) - Das Kabinett hat am Mittwoch das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Wenn Bundestag und Bundesrat den Plänen zustimmen, werden Familien in Deutschland nach Angaben von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) um jährlich rund zwölf Milliarden Euro entlastet. Darüber hinaus ist eine Reihe von weiteren steuerlichen Entlastungen vorgesehen – nicht nur für Familien. Ein Überblick.
Familien: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt ab Januar auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro. Darüber hinaus soll der Kinderfreibetrag bei der Steuer um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro pro Jahr angehoben werden.
Einkommensteuer: Unabhängig von ihren familiären Umständen sollen alle Steuerzahler finanziell entlastet werden. So wird der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, zum kommenden Jahr von 9408 Euro auf 9696 Euro angehoben. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57 052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung dieser Einkommensgrenzen vorgesehen. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes sparen Singles mit einem Monatsbrutto von 2500 Euro dadurch aber nur 6 Euro pro Monat. Bei einer Familie mit zwei Kindern würde ein Alleinverdiener mit einem monatlichen Einkommen von 6000 Euro etwa 15 Euro im Monat sparen – hier kommt immerhin noch das höhere Kindergeld hinzu.
Menschen mit Behinderung: Bei Steuerzahlern mit einer Behinderung werden die ihnen zustehenden Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht – etwa beim Nachweis bestimmter Fahrtkosten. Dank Pauschbeträgen können bestimmte Summen pauschal von der Steuer abgesetzt werden, ohne dafür Belege vorweisen zu müssen. Ihre konkrete Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Pflege: Auch die Pflege von Angehörigen soll steuerlich stärker begünstigt werden. Der Pflegepauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen soll den Regierungsplänen zufolge auf 1800 Euro pro Jahr angehoben und damit nahezu verdoppelt werden. Bei den niedrigeren Pflegestufen zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1100 Euro gewährt. Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums könnten mehr als eine halbe Million Menschen profitieren.