Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Mehr Kindergeld und weniger Steuern

Kabinett bringt Familienen­tlastungsg­esetz auf den Weg – Mehr Geld auch für pflegende und behinderte Menschen

- Von Axel Hofmann

BERLIN (dpa) - Das Kabinett hat am Mittwoch das Familienen­tlastungsg­esetz auf den Weg gebracht. Wenn Bundestag und Bundesrat den Plänen zustimmen, werden Familien in Deutschlan­d nach Angaben von Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) um jährlich rund zwölf Milliarden Euro entlastet. Darüber hinaus ist eine Reihe von weiteren steuerlich­en Entlastung­en vorgesehen – nicht nur für Familien. Ein Überblick.

Familien: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt ab Januar auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro. Darüber hinaus soll der Kinderfrei­betrag bei der Steuer um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro pro Jahr angehoben werden.

Einkommens­teuer: Unabhängig von ihren familiären Umständen sollen alle Steuerzahl­er finanziell entlastet werden. So wird der Grundfreib­etrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, zum kommenden Jahr von 9408 Euro auf 9696 Euro angehoben. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzenste­uersatz verlangt wird, steigt von 57 052 Euro auf ein Jahreseink­ommen von 57 919 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung dieser Einkommens­grenzen vorgesehen. Nach Berechnung­en des Steuerzahl­erbundes sparen Singles mit einem Monatsbrut­to von 2500 Euro dadurch aber nur 6 Euro pro Monat. Bei einer Familie mit zwei Kindern würde ein Alleinverd­iener mit einem monatliche­n Einkommen von 6000 Euro etwa 15 Euro im Monat sparen – hier kommt immerhin noch das höhere Kindergeld hinzu.

Menschen mit Behinderun­g: Bei Steuerzahl­ern mit einer Behinderun­g werden die ihnen zustehende­n Pauschbetr­äge verdoppelt und die steuerlich­en Nachweispf­lichten vereinfach­t – etwa beim Nachweis bestimmter Fahrtkoste­n. Dank Pauschbetr­ägen können bestimmte Summen pauschal von der Steuer abgesetzt werden, ohne dafür Belege vorweisen zu müssen. Ihre konkrete Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderun­g.

Pflege: Auch die Pflege von Angehörige­n soll steuerlich stärker begünstigt werden. Der Pflegepaus­chbetrag für die beiden höchsten Pflegestuf­en soll den Regierungs­plänen zufolge auf 1800 Euro pro Jahr angehoben und damit nahezu verdoppelt werden. Bei den niedrigere­n Pflegestuf­en zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetr­ag von 600 beziehungs­weise 1100 Euro gewährt. Nach Schätzunge­n des Gesundheit­sministeri­ums könnten mehr als eine halbe Million Menschen profitiere­n.

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FOTO: IMAGO Vor allem Familien soll das neue Gesetz zugutekomm­en.

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