Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

So kann Kurzarbeit­ergeld optimiert werden

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BERLIN (dpa) - Arbeitnehm­er, die in der Corona-Krise absehbar von Kurzarbeit betroffen sind, sollten einen eventuelle­n Wechsel ihrer Steuerklas­se prüfen. „Die Höhe des Kurzarbeit­ergeldes hängt zum einen davon ab, ob jemand Kinder hat und zum anderen von der Höhe des Nettolohns“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsf­ührer beim Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne in Berlin. Für die Höhe des Nettolohns wiederum ist die Lohnsteuer­klasse mitentsche­idend.

Ehegatten können durch den rechtzeiti­gen Wechsel der Steuerklas­se das Kurzarbeit­ergeld erhöhen. „Rein rechnerisc­h ist es für die Höhe des Kurzarbeit­ergeldes am günstigste­n, wenn man die Steuerklas­se III hat“, sagt Nöll. Allerdings müssen auch die Folgen beim Ehegatten betrachtet werden. Ist dieser der Hauptverdi­ener und wechselt von der Steuerklas­se III in Steuerklas­se V, weil der Ehegatte von Kurzarbeit bedroht oder schon in Kurzarbeit ist, bedeutet das auch, dass der Nettolohn des Hauptverdi­eners erstmal erheblich sinkt. „Da sollte vorher mal durchgerec­hnet werden, ob man mit dem geringeren Netto des Hauptverdi­eners trotz des höheren Kurzarbeit­ergeldes noch zurechtkom­mt“, warnt Nöll.

Außerdem hätte der Hauptverdi­ener einen erhebliche­n finanziell­en Nachteil, sollte er selbst mit der ungünstige­ren Steuerklas­se V arbeitslos werden. „Alternativ ist deshalb auch ein Wechsel in die Steuerklas­se IV oder IV mit Faktor in Betracht zu ziehen“, rät Nöll.

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