Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
So kann Kurzarbeitergeld optimiert werden
BERLIN (dpa) - Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise absehbar von Kurzarbeit betroffen sind, sollten einen eventuellen Wechsel ihrer Steuerklasse prüfen. „Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt zum einen davon ab, ob jemand Kinder hat und zum anderen von der Höhe des Nettolohns“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Für die Höhe des Nettolohns wiederum ist die Lohnsteuerklasse mitentscheidend.
Ehegatten können durch den rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse das Kurzarbeitergeld erhöhen. „Rein rechnerisch ist es für die Höhe des Kurzarbeitergeldes am günstigsten, wenn man die Steuerklasse III hat“, sagt Nöll. Allerdings müssen auch die Folgen beim Ehegatten betrachtet werden. Ist dieser der Hauptverdiener und wechselt von der Steuerklasse III in Steuerklasse V, weil der Ehegatte von Kurzarbeit bedroht oder schon in Kurzarbeit ist, bedeutet das auch, dass der Nettolohn des Hauptverdieners erstmal erheblich sinkt. „Da sollte vorher mal durchgerechnet werden, ob man mit dem geringeren Netto des Hauptverdieners trotz des höheren Kurzarbeitergeldes noch zurechtkommt“, warnt Nöll.
Außerdem hätte der Hauptverdiener einen erheblichen finanziellen Nachteil, sollte er selbst mit der ungünstigeren Steuerklasse V arbeitslos werden. „Alternativ ist deshalb auch ein Wechsel in die Steuerklasse IV oder IV mit Faktor in Betracht zu ziehen“, rät Nöll.