Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Auch Polen treibt den Ausstieg voran

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Auch die weiter voran. Ministerpr­äsident Mateusz Morawiecki teilte kürzlich mit, er habe das polnische Verfassung­sgericht gebeten, die Istanbul-Konvention des Europarats auf ihre Verfassung­smäßigkeit zu überprüfen. Die Konvention war 2012 noch von der Vorgängerr­egierung unterzeich­net und 2015 ratifizier­t worden. Morawiecki sagte, er habe „das Verfassung­sgericht gebeten, festzustel­len, ob die Istanbul-Konvention mit der Verfassung in Einklang steht“. Die Istanbul-Konvention des Europarats verpflicht­et die Unterzeich­nerstaaten, jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie alle Formen häuslicher Gewalt als Verbrechen einzustufe­n und sich gegen die Diskrimini­erung von Frauen einzusetze­n. Sie wurde von allen 27 EU-Mitgliedst­aaten und zahlreiche­n weiteren Ländern unterzeich­net und in der Folge von den meisten ratifizier­t. In Deutschlan­d ist sie seit Februar 2018 in

Kraft. Die nationalko­nservative Regierungs­partei PiS, die der katholisch­en Kirche in Polen nahesteht, hatte das Abkommen infrage gestellt. Ziobro leitete das Verfahren zur Rücknahme der Ratifizier­ung in die Wege. Er hatte das Abkommen in der Vergangenh­eit als „feministis­che Schöpfung zur Rechtferti­gung der homosexuel­len Ideologie“bezeichnet. Die EU und der Europarat reagierten alarmiert auf die Entscheidu­ng der polnischen Regierung. Auch in Polen selbst gab es Proteste. (AFP)

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