Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Grüne pochen auf härtere Strafen für Raser

Verkehrsmi­nister lehnen Entschärfu­ng neuer Regeln ab – Wolf hat rechtliche Zweifel

- Von Katja Korf

STUTTGART - Die Grünen bleiben dabei: Sie fordern härtere Strafen für Temposünde­r. Den Vorstoß von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU), entspreche­nde Pläne zu entschärfe­n, lehnen die fünf GrünenVerk­ehrsminist­er der Länder ab. Ihre Haltung haben die Ressortche­fs von Baden-Württember­g, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen in einem Papier festgehalt­en. Südwest-Minister Winfried Hermann (Grüne) stellte es am Freitag vor. „Es geht uns nicht darum, Autofahrer zu ärgern. Es geht uns um die Sicherheit aller Verkehrste­ilnehmer“, sagte er.

Hintergrun­d des Streits ist eine Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng. Sie trat im April 2020 in Kraft und sah unter anderem härtere Sanktionen vor. So sollte den Führersche­in bereits verlieren, wer innerorts mehr als 20 Kilometer und außerorts mehr als 26 Kilometer in der Stunde zu schnell unterwegs ist. Doch das Bundesverk­ehrsminist­erium übersah einen Formfehler, die Regeln wurden außer Kraft gesetzt.

Scheuer will nun nicht nur den Formfehler korrigiere­n, sondern auch die Strafen nicht wie geplant verschärfe­n. Das lehnen die GrünenMini­ster jedoch vehement ab. „Wir wollen, dass das, was im Bundesrat schon mal mit großer Mehrheit beschlosse­n worden ist, rechtskonf­orm wiederherg­estellt wird“, betonte Hermann. Dass Scheuer den Rechtsfehl­er nutze, um inhaltlich­e Korrekture­n durchzuset­zen, sei „an Dreistigke­it

nicht zu überbieten“. Es gehe vor allem um die Sicherheit von Fußgängern, Kindern und Senioren. Die fünf Verkehrsmi­nister wollen nun Mitte September einen Vorschlag in den Bundesrat einbringen: Es soll nur der Rechtsfehl­er korrigiert werden, die Strafen sollen wie vorgesehen verschärft werden.

Doch dagegen regt sich Widerstand. Baden-Württember­gs Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) sagte am Montag, er halte die geplanten Sanktionen für verfassung­swidrig. „Gesetzlich­e Voraussetz­ung für ein Fahrverbot ist eine grobe oder beharrlich­e Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrz­eugführers. Dass bereits eine einmalige Geschwindi­gkeitsüber­schreitung von 21 Kilometern in der Stunde der typische Fall einer groben Pflichtver­letzung sein soll, erscheint äußerst zweifelhaf­t. Nicht jeder, der einmal zu schnell fährt, ist ein Raser, der sofort für einen Monat aus dem Verkehr gezogen werden muss.“Wolf verwies auf mehrere Gerichtsur­teile zu dem Thema. Viele Bürger seien auf den Führersche­in angewiesen, sagt Wolf: „Es ist sehr zweifelhaf­t, dass die Härte der Sanktion in einem Verhältnis zum Verstoß steht. Sanktionen müssen aber verhältnis­mäßig sein – das schreibt unsere Verfassung vor.“

Der Vorstoß der fünf Minister braucht im Bundesrat eine Mehrheit. Ob die zustande kommt, ist offen, gerade angesichts der Ablehnung aus Teilen der CDU. Außerdem könnte auch der Bundesverk­ehrsminist­er noch sein Veto einlegen.

Ein österreich­ischer Bergbauer setzt auf die mediterran­e Pflanze

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© Shuttersto­ck
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© JPuilxiabF­auychs

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