Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Corona-Abstrichstelle in Ravensburg ab Montag in Betrieb
RAVENSBURG (sz) - Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eröffnet am Montag, 17. August, wieder eine zentrale Corona-Abstrichstelle in Ravensburg. Damit schaffe man die Kapazitäten, um dem voraussichtlich weiterhin stark steigenden Bedarf an Coronatests in den nächsten Wochen gerecht zu werden, teilt die KVBW mit.
Die Abstrichstelle befindet sich im St.-Elisabethen-Klinikum und ist montags, mittwochs und freitags von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Sie befindet sich in der Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Elisabethen-Krankenhaus – nicht zu verwechseln mit der Notaufnahme, wie der Sprecher des Krankenhauses, Winfried Leiprecht, erklärt. Diese Praxis liegt an der Stelle, wo früher die EK-Notaufnahme war: Wenn man von der Gartenstraße kommend zur Klinik fährt, gleich auf der rechten Seite. Wer einen Abstrich machen lassen möchte, muss den Eingang zur KV-Praxis nutzen. Über den Haupteingang der Klinik gelange man dort gar nicht hin, so Leiprecht. Für einen Abstrich soll man sich immer über den Hausarzt anmelden, erklärt eine Sprecherin der KVBW auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“.
Kostenfrei testen lassen können sich demnach: Reiserückkehrende aus dem Ausland (Nachweise wie Flugticket, Bahnfahrt, Hotel- oder Tankquittung sind mitzubringen); Personen, die vom Gesundheitsamt zum Test aufgefordert werden, weil sie gegebenenfalls als Kontaktperson ermittelt wurden; Personen, die Symptome aufweisen und von den niedergelassenen Ärzten zugewiesen wurden; Lehrkräfte und Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Bis zum Vorliegen des Befunds müssen sich Reiserückkehrende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben, heißt es in dem Schreiben. Allen anderen wird dies empfohlen. Sollte das Ergebnis positiv sein, kontaktiert das Gesundheitsamt die Betroffenen. Die häusliche Isolierung müsse laut der Corona-Einreiseverordnung des Landes eingehalten werden.
Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen von bis zu 25 000 Euro nach sich ziehen, darauf weist die KVBW hin. Die ärztliche Versorgung erfolge erneut beim niedergelassenen Hausarzt oder Kinderund Jugendarzt – oder bei schweren Fällen im Krankenhaus.