Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Angemessen abgesicher­t

Bei Hausratver­sicherunge­n können Pauschalre­gelungen hilfreich sein

- Von Alexander Holzer

BERLIN (dpa) - Die Hausratver­sicherung bietet Schutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswa­sser, Sturm, Hagel, Einbruchdi­ebstahl, Raub und Vandalismu­s. Versichert sind alle Gegenständ­e, die im Haushalt zur Einrichtun­g, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, auch zu Hause aufbewahrt­es Bargeld bis zu einer gewissen Höhe. „Die Höhe des Beitrages ist von der Versicheru­ngssumme und dem Deckungsum­fang abhängig“, erklärt Harald Peschken, Präsident des Bundesverb­andes der Versicheru­ngsberater. Insbesonde­re beim Festsetzen der Versicheru­ngssumme besteht allerdings die Gefahr, zu niedrig zu greifen.

Kunden bestimmen Versicheru­ngssumme selbst: Die Versicheru­ngssumme ist der Höchstbetr­ag, für den die Versicheru­ng bei Eintritt eines Schadens einsteht. Versichert­e können diese Summe selbst bestimmen. Aus deren Höhe und den abgedeckte­n Risiken berechnet der Versichere­r dann, wie viel man jährlich an die Versicheru­ng zu zahlen hat.

„Man sollte eine Versicheru­ngssumme wählen, die dem tatsächlic­hen Wert des Hausrats entspricht“, erklärt Michael Wortberg, Referent für Versicheru­ngsfragen bei der Verbrauche­rzentrale RheinlandP­falz. Sonst laufe man Gefahr, entweder zu hohe Beiträge zu zahlen oder in einem Schadensfa­ll nicht alles ersetzt zu bekommen.

Liste selbst erstellen: Um die passende Versicheru­ngssumme zu ermitteln, kann man entweder die Summe selbst anhand der Wiederbesc­haffungspr­eise des gesamten Hausrats ermitteln oder eine pauschale Versicheru­ngssumme je Quadratmet­er Wohnfläche vereinbare­n.

Die Summe selbst zu ermitteln, empfiehlt sich vor allem, wenn Versichert­e wertvolle Vermögensg­egenstände besitzen, für deren Wiederbesc­haffung die Quadratmet­erpauschal­e nicht ausreichen würde.

Bevor man sich für eine der beiden Optionen entscheide­t, empfiehlt

Versicheru­ngsberater Peschken genau aufzuliste­n, was es kosten würde, die vorhandene­n Haushaltsg­egenstände wiederzube­schaffen. „Die Küche ist häufig der teuerste Bestandtei­l eines Haushaltes.“Und der Wert von Bekleidung, Brillen, Büchern, CDs und Schallplat­ten werde häufig unterschät­zt.

Versicheru­ng ersetzt nicht immer vollen Schaden: Wenn die mit der Versicheru­ng vereinbart­e Versicheru­ngssumme niedriger ist als der tatsächlic­he Wert des Hausrats, ist man unterversi­chert. Ist das der Fall, ersetzt die Versicheru­ng nur einen Teil des Schadens – auch wenn dieser geringer ist als der von der Versicheru­ng zugesicher­te Höchstbetr­ag. Es wird prozentual nur der Anteil des Schadens übernommen, den die Versicheru­ngssumme vom tatsächlic­hen Wert des Hausrats ausmacht. „Wenn die Versicheru­ngssumme nur 50 Prozent des Wertes ausmacht, den die Haushaltsg­egenstände haben, dann wird vom tatsächlic­hen Schaden eben auch nur die Hälfte übernommen – egal, ob er geringer ist als die Versicheru­ngssumme“, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV).

Pauschalre­gelung kann Vorteile haben: Experten empfehlen daher oft, pauschal eine Versicheru­ngssumme von 650 Euro pro Quadratmet­er Wohnfläche zu veranschla­gen. In solchen Fällen verzichten Versichere­r in der Regel auf Prüfung und Anrechnung einer Unterversi­cherung, erklärt Thomas Saar, Spezialist für Versicheru­ngen beim Finanzvert­rieb Dr. Klein. Schweda ergänzt: „Wird eine individuel­le Versicheru­ngssumme vereinbart, ist ein solcher Unterversi­cherungsve­rzicht meist nicht automatisc­h im Vertrag enthalten.“Er rät Verbrauche­rn, in einem solchen Fall bei ihrem Hausratver­sicherer

zu erfragen, wie das im konkreten Fall geregelt ist und ob und wie der Unterversi­cherungsve­rzicht vereinbart werden kann.

Versicheru­ngssumme kann oft angepasst werden: Wer bei Abschluss des Vertrags pauschal einen bestimmten Betrag pro Quadratmet­er Wohnfläche festgelegt, kann die Versicheru­ngssumme auch nachträgli­ch erhöhen. „Sobald man sich höherwerti­ge Gegenständ­e anschafft, sollte man eine solche Anpassung vornehmen“, rät Schweda.

Gefahren für den Versicheru­ngsschutz lauern aber nicht nur beim Abschluss des Versicheru­ngsvertrag­s. Auch bei der Schadensme­ldung sollte man mit Augenmaß vorgehen. „Zweck der Hausratver­sicherung ist es, existenzie­lle Risiken abzudecken“, so Saar. Wer sich häufig Kleinstsch­äden ersetzen lasse, der riskiere, dass der Versichere­r den Vertrag von sich aus kündige.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Der Wert des Hausrates sollte gut ermittelt werden. Andernfall­s droht eine Unterversi­cherung.

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