Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Umstrittener Kiesabbau: Forst BW nimmt Stellung
So äußert sich der Forstbetrieb des Landes zur Verpachtung des Grundstücks im Altdorfer Wald
VOGT - Nächstes Kapitel beim Konflikt um den umstrittenen Kiesabbau im Altdorfer Wald: Der Forstbetrieb des Landes Baden-Württemberg sieht keinen Grund, den Pachtvertrag mit dem Kiesunternehmen für das fragliche Waldstück zu kündigen. Landrat Harald Sievers hatte vor Kurzem in einem SZ-Interview gefordert, das Land als Eigentümer des Waldgebiets müsse Stellung beziehen, ob es den Kiesabbau in dem umstrittenen Gebiet befürworte oder nicht.
Das Thema sorgt seit einiger Zeit für heiße Diskussionen: In Grund, nahe der Gemeinde Vogt, plant das Unternehmen Meichle und Mohr eine neue Kiesgrube. Da das betreffende Gebiet im Regionalplan nicht als Abbaugebiet festgelegt ist, hat das Unternehmen beim Regionalverband ein Zielabweichungsverfahren
beantragt. Gegen das Vorhaben regt sich Protest aus der Bürgerschaft und zunehmend auch aus der Politik. Hintergrund ist, dass das betreffende Gebiet als großer Trinkwasserspeicher dient. Anwohner befürchten außerdem eine Zunahme des Schwerlastverkehrs durch Kiestransporte. Kritisiert wird auch, dass Teile des oberschwäbischen Kieses ins benachbarte Ausland exportiert werden, die Belastungen durch den Abbau aber von hiesigen Anwohnern getragen werden müssen. Der Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald fordert in einer Petition, der gesamte Altdorfer Wald solle zum Landschaftsschutzgebiet werden.
Im Juli war das Thema Gegenstand einer Kreistagssitzung. Landrat Harald Sievers nahm dabei die Landesregierung in die Pflicht, sich zu diesem umstrittenen Thema zu positionieren.
ANZEIGE Denn dem Land BadenWürttemberg gehört ein Großteil des Altdorfer Waldes. Auch jene elf Hektar bei Grund nahe Vogt, auf denen das neue Kiesabbaugebiet entstehen soll. Der Forstbetrieb des Landes hat die rund elf Hektar große Fläche in Grund an den Kiesunternehmer Rolf Mohr verpachtet. Im Vertrag sei geregelt, dass der Pachtvertrag hinfällig wird, wenn dort kein Kiesabbau genehmigt wird, so Mohr.
In der politischen Debatte tauchte nun die Frage auf, nach welchen Kriterien Forst BW Grundstücke verpachtet und ob hierbei allein finanzielle Faktoren ausschlaggebend sind. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob Forst BW diesen Pachtvertrag nicht rückgängig machen könnte. Die Kreisräte beauftragten in der Juli-Sitzung das Landratsamt, mit der Forstverwaltung des Landes über deren Absichten und Ziele im Altdorfer Wald zu sprechen.
Nachdem das Thema Altdorfer Wald bisher in Gemeinderäten, in Bürgergruppen sowie im Regionalverband diskutiert wurde, richten sich nun die Blicke also auf die Landesregierung. Landrat Sievers hatte sowohl in der Kreistagssitzung als auch in einem Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“eine Stellungnahme vom Land eingefordert. Es sei wichtig zu wissen, wie das Land als Grundstückseigentümer, aber auch als Naturschutzverwaltung zum Standort Grund stehe, so Sievers: „Entweder es steht hinter dem Kiesabbau, oder es möchte im Hinblick auf die aktuelle politische Diskussion davon Abstand nehmen.“
Das Land Baden-Württemberg und das Kiesunternehmen hätten „die Sache angestoßen, indem sie für diese Fläche, die im Landeseigentum steht, einen Kiesabbau vereinbart haben“, so der Landrat. Erst nach Abschluss des Pachtvertrags habe der Kiesunternehmer seinen Antrag beim Regionalverband gestellt. Dadurch sei die Regionalversammlung nun verpflichtet, diesen Standort zu prüfen.
Auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“bestätigt Forst BW, dass mit der Firma Kieswerk Karsee, die zu Meichle und Mohr gehört, ein Pachtvorvertrag bestehe. Dieser stelle der Firma „die potenziellen Abbauflächen im Staatswald für eine temporäre Errichtung eines Kiesabbaubetriebes in Aussicht“. Allerdings nur, sofern die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit und Genehmigung für einen solchen Betrieb erteilt werde.
Dies sei ein ganz normaler Vorgang, heißt es in der Stellungnahme weiter: „Potenzielle Vertragspartner, so wie hier die Firma Kieswerk Karsee, bekunden in der Regel ihr Interesse an Abbauflächen bei den Grundeigentümern. Die abbauwürdigen Rohstoffvorkommen sind für jeden über die Veröffentlichungen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau einsehbar.“
Es gehöre zu den Aufgaben des Landes, den Abbau von Rohstoffen auf landeseigenen Flächen zu ermöglichen, teilt Forst BW weiter mit. Denn der regionale Rohstoffbedarf müsse gedeckt werden. Ein entsprechender Pachtvertrag sei hierbei die Grundlage, um „die notwendigen planungsrechtlichen Schritte für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Abbauvorhabens in die Wege zu leiten“.
Eine Kündigung des Vertrags mit dem Kieswerk Karsee komme für Forst BW derzeit nicht in Betracht: „Es liegen aktuell keine Fakten vor, welche eine außerordentliche Kündigung durch Forst BW begründen würden.“Vielmehr habe nun das öffentlichrechtliche Genehmigungsverfahren zu entscheiden, ob die Kiesgrube aufgeschlossen werden darf.
Forst BW gibt den Schwarzen Peter also zurück und verweist auf den Regionalverband, der bei der Fortschreibung des Regionalplans auch darüber entscheidet, wo Rohstoffabbau zulässig ist.