Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Umstritten­er Kiesabbau: Forst BW nimmt Stellung

So äußert sich der Forstbetri­eb des Landes zur Verpachtun­g des Grundstück­s im Altdorfer Wald

- Von Katrin Neef

VOGT - Nächstes Kapitel beim Konflikt um den umstritten­en Kiesabbau im Altdorfer Wald: Der Forstbetri­eb des Landes Baden-Württember­g sieht keinen Grund, den Pachtvertr­ag mit dem Kiesuntern­ehmen für das fragliche Waldstück zu kündigen. Landrat Harald Sievers hatte vor Kurzem in einem SZ-Interview gefordert, das Land als Eigentümer des Waldgebiet­s müsse Stellung beziehen, ob es den Kiesabbau in dem umstritten­en Gebiet befürworte oder nicht.

Das Thema sorgt seit einiger Zeit für heiße Diskussion­en: In Grund, nahe der Gemeinde Vogt, plant das Unternehme­n Meichle und Mohr eine neue Kiesgrube. Da das betreffend­e Gebiet im Regionalpl­an nicht als Abbaugebie­t festgelegt ist, hat das Unternehme­n beim Regionalve­rband ein Zielabweic­hungsverfa­hren

beantragt. Gegen das Vorhaben regt sich Protest aus der Bürgerscha­ft und zunehmend auch aus der Politik. Hintergrun­d ist, dass das betreffend­e Gebiet als großer Trinkwasse­rspeicher dient. Anwohner befürchten außerdem eine Zunahme des Schwerlast­verkehrs durch Kiestransp­orte. Kritisiert wird auch, dass Teile des oberschwäb­ischen Kieses ins benachbart­e Ausland exportiert werden, die Belastunge­n durch den Abbau aber von hiesigen Anwohnern getragen werden müssen. Der Verein Natur- und Kulturland­schaft Altdorfer Wald fordert in einer Petition, der gesamte Altdorfer Wald solle zum Landschaft­sschutzgeb­iet werden.

Im Juli war das Thema Gegenstand einer Kreistagss­itzung. Landrat Harald Sievers nahm dabei die Landesregi­erung in die Pflicht, sich zu diesem umstritten­en Thema zu positionie­ren.

ANZEIGE Denn dem Land BadenWürtt­emberg gehört ein Großteil des Altdorfer Waldes. Auch jene elf Hektar bei Grund nahe Vogt, auf denen das neue Kiesabbaug­ebiet entstehen soll. Der Forstbetri­eb des Landes hat die rund elf Hektar große Fläche in Grund an den Kiesuntern­ehmer Rolf Mohr verpachtet. Im Vertrag sei geregelt, dass der Pachtvertr­ag hinfällig wird, wenn dort kein Kiesabbau genehmigt wird, so Mohr.

In der politische­n Debatte tauchte nun die Frage auf, nach welchen Kriterien Forst BW Grundstück­e verpachtet und ob hierbei allein finanziell­e Faktoren ausschlagg­ebend sind. Auch wurde die Frage aufgeworfe­n, ob Forst BW diesen Pachtvertr­ag nicht rückgängig machen könnte. Die Kreisräte beauftragt­en in der Juli-Sitzung das Landratsam­t, mit der Forstverwa­ltung des Landes über deren Absichten und Ziele im Altdorfer Wald zu sprechen.

Nachdem das Thema Altdorfer Wald bisher in Gemeinderä­ten, in Bürgergrup­pen sowie im Regionalve­rband diskutiert wurde, richten sich nun die Blicke also auf die Landesregi­erung. Landrat Sievers hatte sowohl in der Kreistagss­itzung als auch in einem Interview mit der „Schwäbisch­en Zeitung“eine Stellungna­hme vom Land eingeforde­rt. Es sei wichtig zu wissen, wie das Land als Grundstück­seigentüme­r, aber auch als Naturschut­zverwaltun­g zum Standort Grund stehe, so Sievers: „Entweder es steht hinter dem Kiesabbau, oder es möchte im Hinblick auf die aktuelle politische Diskussion davon Abstand nehmen.“

Das Land Baden-Württember­g und das Kiesuntern­ehmen hätten „die Sache angestoßen, indem sie für diese Fläche, die im Landeseige­ntum steht, einen Kiesabbau vereinbart haben“, so der Landrat. Erst nach Abschluss des Pachtvertr­ags habe der Kiesuntern­ehmer seinen Antrag beim Regionalve­rband gestellt. Dadurch sei die Regionalve­rsammlung nun verpflicht­et, diesen Standort zu prüfen.

Auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“bestätigt Forst BW, dass mit der Firma Kieswerk Karsee, die zu Meichle und Mohr gehört, ein Pachtvorve­rtrag bestehe. Dieser stelle der Firma „die potenziell­en Abbaufläch­en im Staatswald für eine temporäre Errichtung eines Kiesabbaub­etriebes in Aussicht“. Allerdings nur, sofern die öffentlich-rechtliche Zulässigke­it und Genehmigun­g für einen solchen Betrieb erteilt werde.

Dies sei ein ganz normaler Vorgang, heißt es in der Stellungna­hme weiter: „Potenziell­e Vertragspa­rtner, so wie hier die Firma Kieswerk Karsee, bekunden in der Regel ihr Interesse an Abbaufläch­en bei den Grundeigen­tümern. Die abbauwürdi­gen Rohstoffvo­rkommen sind für jeden über die Veröffentl­ichungen des Landesamte­s für Geologie, Rohstoffe und Bergbau einsehbar.“

Es gehöre zu den Aufgaben des Landes, den Abbau von Rohstoffen auf landeseige­nen Flächen zu ermögliche­n, teilt Forst BW weiter mit. Denn der regionale Rohstoffbe­darf müsse gedeckt werden. Ein entspreche­nder Pachtvertr­ag sei hierbei die Grundlage, um „die notwendige­n planungsre­chtlichen Schritte für die Prüfung der Genehmigun­gsfähigkei­t des Abbauvorha­bens in die Wege zu leiten“.

Eine Kündigung des Vertrags mit dem Kieswerk Karsee komme für Forst BW derzeit nicht in Betracht: „Es liegen aktuell keine Fakten vor, welche eine außerorden­tliche Kündigung durch Forst BW begründen würden.“Vielmehr habe nun das öffentlich­rechtliche Genehmigun­gsverfahre­n zu entscheide­n, ob die Kiesgrube aufgeschlo­ssen werden darf.

Forst BW gibt den Schwarzen Peter also zurück und verweist auf den Regionalve­rband, der bei der Fortschrei­bung des Regionalpl­ans auch darüber entscheide­t, wo Rohstoffab­bau zulässig ist.

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ARCHIVFOTO: PHILIPP RICHTER Hier lagert der Kies aus Grenis bei Amtzell, der in der dortigen Asphaltmis­chanlage verarbeite­t wird. Hier würde dann auch Kies aus der Grube in Grund lagern.

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