Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Homeoffice sollte eine Option bleiben
Der Trend zum Homeoffice ist scheinbar unaufhaltsam. Wer einmal erlebt hat, wie entspannend es sein kann, nicht aus dem Haus zu müssen und dennoch seine Arbeit zu erledigen, der will oft nicht zum alten Zustand zurück. Doch der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass es keine Pflicht zum Homeoffice geben darf. Die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, sollte eine Option sein – und das Präsenzbüro nicht nach und nach ersetzen.
Das Wort „Heimarbeit“hatte früher einen schlechten Beigeschmack von fragwürdigen Tätigkeiten durch unseriöse Anbieter – „richtige“Arbeit fand in der Firma statt. Es ist zu begrüßen, wenn dieses Stigma der flexiblen Wahl des Arbeitsorts nun aufweicht. Doch es sollte auch nicht zu einer Atomisierung des Arbeitslebens kommen. Wenn jeder nur alleine vor sich hinwerkelt, dann geht viel verloren: soziale Kontakte, ideenfördernder Austausch und Solidarität. Vielleicht ist es auch gerade der mangelnde Zusammenschluss der Arbeitnehmerschaft, der manchem Manager attraktiv erscheint.
Kreative und Freiberufler haben schon immer viel von zu Hause aus gearbeitet. Aus ihrer Erfahrung lässt sich etwas Wichtiges für die Allgemeinheit ableiten: Sie haben sich in vielen Fällen zu freiwilligen Bürogemeinschaften zusammengesetzt und zahlen freiwillig Miete für Räume, die sie streng genommen nicht brauchen. Auch wer nicht im Verband eines Unternehmens arbeitet, hat das Bedürfnis nach unmittelbarem Anschluss an eine Gemeinschaft.
In verschiedenen Lebensphasen sind verschiedene Arbeitsformen optimal. Eine Berufseinsteigerin mag vielleicht richtig ranklotzen, will sich durch Überstunden profilieren und auch um elf Uhr abends noch auf Mails antworten. Wenn später Kinder im Haushalt sind, will sie vielleicht lieber ins Büro, weil sie dort mehr Ruhe hat und mehr wegschafft – dafür aber klar Feierabend machen kann. Das Recht auf Homeoffice sollte mehr dem Recht auf Brückenteilzeit gleichen. Die Eckpunkte müssen geregelt sein – und zwar im Zweifelsfall zum Vorteil der Arbeitnehmer.