Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Die Tricks der Abzocker
Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Schädlingsbekämpfern
STUTTGART (dpa) - Wespen können einem im Moment das Essen und Trinken im Garten oder Straßencafé zur Qual machen. So richtig nervig können die gelb-schwarzen Quälgeister werden, wenn sie unter dem Hausdach oder im Rolladenkasten ihr Nest haben. Viele Bewohner wollen das entfernen lassen. Verbraucherschützer warnen hier aber vor Abzockern. Dann kann das Entfernen des Nestes sehr teuer werden.
Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, dass man im Internet zwar viele Schädlingsbekämpfer finde: „Aber die ersten fünf, die bei der Google-Suche oben gelistet sind, sind meistens unseriös. Die haben sich nach oben gekauft.“In den meisten Fällen seien das Call-Center, die die Anrufe an „fliegende Monteure weiterreichen, die dann tatsächlich vor Ort auftauchen“, erklärt der Verbraucherschützer.
Unseriöse Anbieter erkennt man laut Bauer daran, dass sie nicht genau informieren, mit welchen Chemikalien sie arbeiten. „Zweiter Hinweis: Sie halten sich bei Preisen bedeckt.“Kommt es zur Abrechnung, kann es teuer werden. Die Preise liegen üblicherweise zwischen 80 und 150 Euro. Bei Abzockern sind sie jedoch um ein Vielfaches höher.
Deshalb sollte man mit dem Anbieter einen Dienstleistungsvertrag abschließen. Von dem kann man übrigens auch noch zurücktreten, wenn der Schädlingsbekämpfer schon vor Ort ist. „Wenn der Monteur vor Ort sagt, dass einen das mindestens 800 Euro koste, kann man ihm mitteilen, dass man so nicht ins Geschäft komme und er gehen solle.“Ist das Geld jedoch einmal gezahlt, kann man es nicht mehr zurückverlangen.
Der Tipp des Verbraucherschützers: Einen Blick ins Impressum des jeweiligen Schädlingsbekämpfers werfen. Der Anbieter sollte mindestens in der eigenen Stadt sein Geschäft haben. Gibt es erst gar kein Impressum, sollte man diesen Anbieter gar nicht kontaktieren. Bauer: „Das ist zu 100 Prozent unseriös.“
Wespen darf man ohne triftigen Grund übrigens nicht umsiedeln oder töten. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Hornissen sind noch stärker geschützt. Wer ein Wespennest ohne Einschätzung eines Fachmanns entfernt, riskiert eine Geldbuße von mehreren Tausend Euro.