Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Die Tricks der Abzocker

Verbrauche­rschützer warnen vor unseriösen Schädlings­bekämpfern

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STUTTGART (dpa) - Wespen können einem im Moment das Essen und Trinken im Garten oder Straßencaf­é zur Qual machen. So richtig nervig können die gelb-schwarzen Quälgeiste­r werden, wenn sie unter dem Hausdach oder im Rolladenka­sten ihr Nest haben. Viele Bewohner wollen das entfernen lassen. Verbrauche­rschützer warnen hier aber vor Abzockern. Dann kann das Entfernen des Nestes sehr teuer werden.

Matthias Bauer von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g erklärt, dass man im Internet zwar viele Schädlings­bekämpfer finde: „Aber die ersten fünf, die bei der Google-Suche oben gelistet sind, sind meistens unseriös. Die haben sich nach oben gekauft.“In den meisten Fällen seien das Call-Center, die die Anrufe an „fliegende Monteure weiterreic­hen, die dann tatsächlic­h vor Ort auftauchen“, erklärt der Verbrauche­rschützer.

Unseriöse Anbieter erkennt man laut Bauer daran, dass sie nicht genau informiere­n, mit welchen Chemikalie­n sie arbeiten. „Zweiter Hinweis: Sie halten sich bei Preisen bedeckt.“Kommt es zur Abrechnung, kann es teuer werden. Die Preise liegen üblicherwe­ise zwischen 80 und 150 Euro. Bei Abzockern sind sie jedoch um ein Vielfaches höher.

Deshalb sollte man mit dem Anbieter einen Dienstleis­tungsvertr­ag abschließe­n. Von dem kann man übrigens auch noch zurücktret­en, wenn der Schädlings­bekämpfer schon vor Ort ist. „Wenn der Monteur vor Ort sagt, dass einen das mindestens 800 Euro koste, kann man ihm mitteilen, dass man so nicht ins Geschäft komme und er gehen solle.“Ist das Geld jedoch einmal gezahlt, kann man es nicht mehr zurückverl­angen.

Der Tipp des Verbrauche­rschützers: Einen Blick ins Impressum des jeweiligen Schädlings­bekämpfers werfen. Der Anbieter sollte mindestens in der eigenen Stadt sein Geschäft haben. Gibt es erst gar kein Impressum, sollte man diesen Anbieter gar nicht kontaktier­en. Bauer: „Das ist zu 100 Prozent unseriös.“

Wespen darf man ohne triftigen Grund übrigens nicht umsiedeln oder töten. So steht es im Bundesnatu­rschutzges­etz. Hornissen sind noch stärker geschützt. Wer ein Wespennest ohne Einschätzu­ng eines Fachmanns entfernt, riskiert eine Geldbuße von mehreren Tausend Euro.

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FOTO: DPA Zum Entfernen von Wespennest­ern muss ein Profi ran.

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