Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Intransparentes Verfahren
Rechnungshof kritisiert Vergabe von Batteriefabrik
BERLIN (dpa) - Der Bundesrechnungshof hat deutliche Kritik am Auswahlverfahren für den Standort der 500 Millionen Euro teuren deutschen Batterieforschungsfabrik geübt. „In weiten Teilen war das Verfahren nicht ausreichend transparent“, heißt es in einem Bericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Das Bundesforschungsministerium hatte im Sommer vergangenen Jahres entschieden, dass eine mit rund 500 Millionen Euro geförderte Batterieforschungsfabrik bis 2022 im nordrhein-westfälischen Münster entstehen soll. Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) kommt aus dem nahe gelegenen Ibbenbüren und war für die Standortvergabe kritisiert worden. Vor allem in Baden-Württemberg gab es Unverständnis, dass der Zuschlag für die Fabrik an Münster und nicht an Ulm ging, wo schon seit einigen Jahren an der Entwicklung leistungsstarker Batterien für Elektrofahrzeuge geforscht wird.
Die Ministerin kündigte an, aus dem Rechnungshof-Bericht „Lehren für künftiges Verwaltungshandeln ziehen“zu wollen. Gleichzeitg verteidigte sie aber vehement die getroffene Wahl. „Die Entscheidung für das Konzept zum Standort Münster war und ist richtig. Das Konzept war das exzellenteste unter mehreren sehr guten Vorschlägen.“Die Politikerin betonte, sie selbst habe sich schon frühzeitig aus dem Verfahren zurückgezogen, nachdem deutlich geworden sei, dass sich eine Bewerbung auf den Standort Münster bezog.
Der Bundesrechnungshof hatte bei seiner Überprüfung des Auswahlverfahrens eine ganze Reihe von Punkten entdeckt, die Anlass zu Kritik gaben. So habe das Bundesforschungsministerium etwa den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ausreichend beachtet. Nur das Land NordrheinWestfalen habe vom Ministerium detaillierte Informationen zum benötigten Grundstück und Gebäuden bekommen. „Die anderen Länder erhielten diese für die spätere Bewerbung wichtigen Informationen nicht. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung war nicht erkennbar“, heißt es im Bericht des Rechnungshofes.
Außerdem seien die Kriterien für die Standortauswahl zum Teil nicht hinreichend konkret und damit nicht prüfbar formuliert gewesen. Die Bewertung der Kriterien sei sogar im Laufe des Verfahrens mehrmals geändert worden, und davon habe Münster profitiert. „Auch wenn sachlich bedeutsame Gründe für die Entscheidung für den Standort in Nordrhein-Westfalen vorlagen, entstand an vielen Stellen des Verfahrens zumindest der Anschein, dass es eine Fokussierung auf diesen Standort gegeben hat“, heißt es in dem Bericht.
Die Bundesforschungsministerin hatte bereits vor einer Woche Fehler in dem Verfahren eingeräumt. „Dieses Verfahren hatte Defizite. Und ja, wir haben Fehler gemacht“, sagte Karliczek in einem Interview.
Das Ministerium will Karliczek zufolge bei Großverfahren künftig relevante Informationen regelmäßig an alle Wettbewerbsteilnehmer weitergeben – auch in Fällen, in denen nur ein Teilnehmer danach frage. „Dass dies in dem Verfahren zur Forschungsfabrik nicht immer geschehen ist, war ein Defizit in diesem Verfahren, das auch der BRH zu Recht anspricht.“