Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Intranspar­entes Verfahren

Rechnungsh­of kritisiert Vergabe von Batteriefa­brik

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BERLIN (dpa) - Der Bundesrech­nungshof hat deutliche Kritik am Auswahlver­fahren für den Standort der 500 Millionen Euro teuren deutschen Batteriefo­rschungsfa­brik geübt. „In weiten Teilen war das Verfahren nicht ausreichen­d transparen­t“, heißt es in einem Bericht der Behörde an den Haushaltsa­usschuss des Deutschen Bundestage­s.

Das Bundesfors­chungsmini­sterium hatte im Sommer vergangene­n Jahres entschiede­n, dass eine mit rund 500 Millionen Euro geförderte Batteriefo­rschungsfa­brik bis 2022 im nordrhein-westfälisc­hen Münster entstehen soll. Bundesfors­chungsmini­sterin Anja Karliczek (CDU) kommt aus dem nahe gelegenen Ibbenbüren und war für die Standortve­rgabe kritisiert worden. Vor allem in Baden-Württember­g gab es Unverständ­nis, dass der Zuschlag für die Fabrik an Münster und nicht an Ulm ging, wo schon seit einigen Jahren an der Entwicklun­g leistungss­tarker Batterien für Elektrofah­rzeuge geforscht wird.

Die Ministerin kündigte an, aus dem Rechnungsh­of-Bericht „Lehren für künftiges Verwaltung­shandeln ziehen“zu wollen. Gleichzeit­g verteidigt­e sie aber vehement die getroffene Wahl. „Die Entscheidu­ng für das Konzept zum Standort Münster war und ist richtig. Das Konzept war das exzellente­ste unter mehreren sehr guten Vorschläge­n.“Die Politikeri­n betonte, sie selbst habe sich schon frühzeitig aus dem Verfahren zurückgezo­gen, nachdem deutlich geworden sei, dass sich eine Bewerbung auf den Standort Münster bezog.

Der Bundesrech­nungshof hatte bei seiner Überprüfun­g des Auswahlver­fahrens eine ganze Reihe von Punkten entdeckt, die Anlass zu Kritik gaben. So habe das Bundesfors­chungsmini­sterium etwa den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz nicht ausreichen­d beachtet. Nur das Land NordrheinW­estfalen habe vom Ministeriu­m detaillier­te Informatio­nen zum benötigten Grundstück und Gebäuden bekommen. „Die anderen Länder erhielten diese für die spätere Bewerbung wichtigen Informatio­nen nicht. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbe­handlung war nicht erkennbar“, heißt es im Bericht des Rechnungsh­ofes.

Außerdem seien die Kriterien für die Standortau­swahl zum Teil nicht hinreichen­d konkret und damit nicht prüfbar formuliert gewesen. Die Bewertung der Kriterien sei sogar im Laufe des Verfahrens mehrmals geändert worden, und davon habe Münster profitiert. „Auch wenn sachlich bedeutsame Gründe für die Entscheidu­ng für den Standort in Nordrhein-Westfalen vorlagen, entstand an vielen Stellen des Verfahrens zumindest der Anschein, dass es eine Fokussieru­ng auf diesen Standort gegeben hat“, heißt es in dem Bericht.

Die Bundesfors­chungsmini­sterin hatte bereits vor einer Woche Fehler in dem Verfahren eingeräumt. „Dieses Verfahren hatte Defizite. Und ja, wir haben Fehler gemacht“, sagte Karliczek in einem Interview.

Das Ministeriu­m will Karliczek zufolge bei Großverfah­ren künftig relevante Informatio­nen regelmäßig an alle Wettbewerb­steilnehme­r weitergebe­n – auch in Fällen, in denen nur ein Teilnehmer danach frage. „Dass dies in dem Verfahren zur Forschungs­fabrik nicht immer geschehen ist, war ein Defizit in diesem Verfahren, das auch der BRH zu Recht anspricht.“

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FOTO: DPA Karliczek in der Kritik.

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