Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Horrorhaus“-Täter wechselt ins reguläre Gefängnis

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MÜNSTER/HÖXTER (dpa) – Rund zwei Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in Westfalen soll einer der damals Verurteilt­en aus der Psychiatri­e in den regulären Strafvollz­ug wechseln.

Nach einer Entscheidu­ng des Landgerich­ts Münster ist der zu elf Jahren Haft verurteilt­e Mann nicht vermindert schuldfähi­g, wie das Landgerich­t Paderborn in seinem Urteil 2018 festgestel­lt hat. Die Strafvolls­treckungsk­ammer hatte einen neuen Gutachter beauftragt. Der fand keine psychische­n Störungen, die sich auf seine Steuerungs­fähigkeit auswirken würden.

„Der Verurteilt­e kann Recht und Unrecht unterschei­den“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der 50-Jährige war zuletzt in einer Psychiatri­e bei Münster untergebra­cht. Hier waren bei einer vorgeschri­ebenen regelmäßig­en Überprüfun­g Zweifel an der vermindert­en Schuldfähi­gkeit des Mannes aufgekomme­n.

Die Entscheidu­ng des Landgerich­ts Münster ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Anwälte können Beschwerde am Oberlandes­gericht in Hamm einlegen.

Der heute 50-Jährige wurde im Oktober 2018 zu elf Jahren Freiheitss­trafe und seine Ex-Frau zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die beiden hatten zwei Frauen durch Kontaktanz­eigen in ihr Haus gelockt und sie so schwer misshandel­t, dass sie starben. Zwei weitere Frauen misshandel­ten die beiden Angeklagte­n ebenfalls schwer, sie überlebten aber.

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