Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Fans vor Rückkehr, Spahn fordert Einheitlichkeit
BERLIN (dpa/SID/sz) - In der Debatte um eine Wiederzulassung von Zuschauern zu Spielen der Fußball-Bundesliga hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für ein einheitliches Vorgehen ausgesprochen. Er verstehe Entscheidungen aus einer lokalen Infektionslage heraus, sagte der CDU-Politiker. Er fände es aber noch besser, wenn dies „bundesweit abgestimmt“gemacht werde. Gerade für die Bundesliga mit einer bundesweiten Bedeutung sei ein möglichst einheitliches Vorgehen wünschenswert. Dies schaffe auch Akzeptanz.
Trotz der Corona-Pandemie planen mehrere Bundesligisten den Saisonstart mit konkreten Konzepten vor Zuschauern. RB Leipzig darf nach der Freigabe durch die Stadt zum LigaAuftakt am 20. September gegen Mainz bis zu 8500 Zuschauer zulassen. Die Absprache mit den jeweiligen Gesundheitsbehörden ist für die Clubs zwingend. In Leipzig sind unter anderem eine Maskenpflicht für die Zuschauer sowie strenge Abstandsregeln die Bedingungen.
Spahn sagte, er könne es nachvollziehen, dass man bei geringeren Infektionszahlen im manchen Bereichen anders herangehe. Er verwies auf die jüngste Vereinbarung von Bund und Ländern, dass bis Ende Oktober eine Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten solle, wie Spiele mit Zuschauern stattfinden könnten.
Derweil bereiten immer mehr Clubs die Rückkehr der Fans vor. Das Pokalspiel zwischen Hansa Rostock und dem VfB Stuttgart am 13. September kann wohl vor 5000 bis 8000 Zuschauern stattfinden. Das verlautete aus Teilnehmerkreisen nach einem Treffen von Mecklenburg-Vorpommerns Sportministerin Stefanie Drese (SPD) mit Clubvertretern. Zweitligist Aue kann am 25. September gegen Fürth mit 4411 Zuschauern planen. Das Landratsamt bestätigte das überarbeitete Hygienekonzept des Clubs unter Auflagen. Mainz will in der ersten Runde des Pokals gegen Havelse 1000 Fans auf den Rängen haben. Der Karlsruher SC teilte mit, dass im Pokal am 12. September gegen Union Berlin 450 Zuschauer dabei sein sollen. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg lässt maximal 500 Personen auf Veranstaltungen zu.