Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Was Urlauber jetzt wissen müssen

Reisewarnu­ngen gelten auch für beliebte Ziele wie Kroatien und Spanien – Tipps für Stornierun­gen

-

BERLIN (dpa/tmn) - Die steigenden Zahlen von Corona-Neuinfekti­onen in beliebten Urlaubsreg­ionen haben Folgen: Das Auswärtige Amt hat nun auch eine Reisewarnu­ng für die Kanaren ausgesproc­hen. Eine solche Warnung gab es schon für das spanische Festland und die Balearen – und auch für weitere europäisch­e Reiseziele. Was bedeutet das für Reisende? Drei Szenarien im Überblick.

Szenario 1: Ich bin vor Ort Pauschalur­lauber, die bereits vor Ort sind, werden auf Kosten ihres Reiseveran­stalters nach Deutschlan­d zurückgeho­lt. Das heißt: Im Zweifel steht eine frühere Abreise an. „Pauschalur­lauber sollten den vom Veranstalt­er organisier­ten Rückflug auch nutzen“, mahnt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. „Denn sonst müssen sie ihre Rückreise später selbst bezahlen.“

Individual­reisende, die bereits vor Ort sind, müssen sich selbst und auf eigene Kosten um eine Rückreise kümmern. Sie sind allerdings nicht gezwungen, abzureisen – eine Reisewarnu­ng ist kein Reiseverbo­t. Das heißt, sie können auch ihren gebuchten Rückflug nehmen. Sie sollten aber prüfen, ob dieser weiter wie geplant angeboten wird. Es könnte sein, dass Airlines Verbindung­en streichen.

Wichtig: Wer jetzt aus einer betroffene­n Region zurückkehr­t, gilt als Rückkehrer aus einem Risikogebi­et. Im Moment gilt für diese noch, dass sie die Quarantäne mit Vorlage eines maximal 48 Stunden alten CoronaTest­s

bei der Einreise oder durch einen in Deutschlan­d auf Anordnung der Behörden gemachten Test umgehen können. Künftig sollen sie sich in Quarantäne begeben und diese frühestens mit einem fünf Tage nach Einreise vorgenomme­nen, negativen Test verlassen dürfen.

Szenario 2: Ich wollte bald los Pauschalur­lauber, die ihre Reise in den kommenden Tagen antreten wollten, haben nun schlechte Karten: Für deutsche Reiseveran­stalter ist die Reisewarnu­ng bindend. Die Unternehme­n sagen ihre Reisen in der Regel ab, sobald eine Warnung vorliegt. Anzahlunge­n bekommen die Gäste in diesem Fall zurück. Urlauber mit baldigem Reiseantri­tt können nun auch ihrerseits kostenlos den Reisevertr­ag kündigen.

Individual­reisende, die ihre Reise bald antreten wollten, sollten sich gegebenenf­alls mit ihrer Fluggesell­schaft in Verbindung setzen. Streicht die Airline nun den Flug, muss sie das Geld erstatten. Falls der Flug aber wie geplant durchgefüh­rt wird, gibt es in der Regel kein Geld zurück, wenn der Passagier den Flug verfallen lässt. Viele Fluggesell­schaften sind aber derzeit bei Umbuchunge­n kulant. So kann es gut möglich sein, den Flug erst einmal kostenlos zu verschiebe­n.

Szenario 3: Ich will in einigen Wochen los

Pauschalur­lauber, die für die Herbstferi­en

gebucht haben, müssen nun geduldig sein. Es ist offen, wie lange die Reisewarnu­ng gelten wird, die Corona-Lage kann sich schnell ändern.

Wer für die Herbstferi­en gebucht habe, könne nicht gleich morgen seine Reise kostenlos stornieren, sagt Fischer-Volk. Denn bis zum Urlaub sind es noch einige Wochen. „Hier muss ich abwarten, wie sich die Lage entwickelt“, erklärt die Reiserecht­sexpertin. Wer jetzt sofort kündigt, dem drohen Stornogebü­hren. „Am besten schaut man, wie die Situation am Reiseziel vier Wochen vor Reiseantri­tt aussieht.“Dann sei eine Prognose zur Durchführb­arkeit der Reise sicherer.

Und: „Wer zu einer Risikogrup­pe gehört, kann den Veranstalt­er um eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt bitten“, sagt Fischer-Volk. Das gilt auch für Urlauber, die schon jetzt sicher wissen, dass sie auch im Herbst nicht auf die Balearen wollen.

Pauschalur­lauber, die jetzt trotz Reisewarnu­ng buchen, nehmen ein gewisses Risiko in Kauf. „Wer jetzt noch trotz der Reisewarnu­ng bucht, weil er davon ausgeht, dass es im Herbst nicht mehr schlimm sein wird, der kann später nicht kostenfrei stornieren, da er das Risiko in Kauf genommen hat“, erläutert Fischer-Volk. Hier käme dann wieder eine rechtzeiti­ge, kostenlose Umbuchung infrage.

Übrigens: Die Reiserückt­rittsversi­cherung können Urlauber im Fall einer Reisewarnu­ng nicht nutzen. Denn solche Warnungen sind nach Angaben des Bunds der Versichert­en (BdV) nicht versichert.

 ?? FOTO: ARTURO JIMENEZ ?? Die Kanarische­n Inseln, hier ein Strand auf Teneriffa, sind vom Auswärtige­n Amt zum Risikogebi­et erklärt worden. Touristen, die dort sind oder bald reisen wollen, müssen nun klug handeln.
FOTO: ARTURO JIMENEZ Die Kanarische­n Inseln, hier ein Strand auf Teneriffa, sind vom Auswärtige­n Amt zum Risikogebi­et erklärt worden. Touristen, die dort sind oder bald reisen wollen, müssen nun klug handeln.

Newspapers in German

Newspapers from Germany