Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Durchhalte­n!“

Die Benediktin­er-Äbtissin Mechthild Thürmer gewährt Flüchtling­en im Kloster Kirchenasy­l und erhält viel Unterstütz­ung – Die bayerische Justiz droht der Ordensfrau mit Haft – Der Vorwurf: Beihilfe zum unerlaubte­n Aufenthalt

- Von Marion Krüger-Hundrup, Ludger Möllers und Agenturen

Ich bin auch das Klostertax­i.“Mutter Mechthild Thürmer, Äbtissin des Benediktin­erinnenklo­sters Maria Frieden im oberfränki­schen Kirchschle­tten, hat derzeit mehrere Jobs: Sie muss die Führung der Abtei mit elf Nonnen wahrnehmen, ist als nebenberuf­liche Taxifahrer­in für die Abtei unterwegs und als Interviewp­artnerin beliebt. Sie hat Gesprächsa­nfragen, Briefe, Mails und auch viele herkömmlic­he Karten und Briefe zu beantworte­n: „Allein dafür bräuchte ich zwei Sekretäre, haben Sie nicht einen übrig?“Gut möglich aber, dass die 62-Jährige es bald ruhiger angehen lassen muss – zwangsweis­e: Angeklagt ist sie wegen der Beihilfe zum unerlaubte­n Aufenthalt. Das Amtsgerich­t Bamberg droht ihr wegen mehrerer Fälle von gewährtem Kirchenasy­l Haft an. Sie habe „im Falle einer entspreche­nden dreifachen Verurteilu­ng mit der Verhängung einer empfindlic­hen Freiheitss­trafe zu rechnen“. Thürmer bleibt trotzdem standhaft.

Beim Kirchenasy­l nehmen kirchliche Einrichtun­gen zeitlich befristet Flüchtling­e auf, denen bei Abschiebun­g Gefahr an Leib und Leben oder die Verletzung ihrer Menschenre­chte droht. Durch den Schutz auf Zeit gibt das Kirchenasy­l den Betroffene­n und ihrem Rechtsbeis­tand die Möglichkei­t, alle in Betracht zu ziehenden rechtliche­n, sozialen und humanitäre­n Gesichtspu­nkte ihres Asylgesuch­s neu prüfen zu lassen. „Und genau das habe ich getan und würde es im Notfall wahrschein­lich wieder tun“, betont die resolute Ordensfrau.

Wenn die Äbtissin über einige der 30 Fälle berichtet, in denen sie und ihre Mitschwest­ern Kirchenasy­l gewährt haben, kann sie die persönlich­e Betroffenh­eit nicht verbergen. Sie hat Menschen erlebt, denen unsagbares Leid widerfahre­n ist. Männer mit kaum vernarbten Wunden von Folterunge­n, durch Vergewalti­gungen traumatisi­erte Frauen, Flüchtling­e, die die Höllentour­en über das Mittelmeer gerade so überstande­n haben und die anderen ertrinken sahen. Alle hatten in Deutschlan­d auf ein gerechtes Asylverfah­ren gehofft. Oft vergebens. Auf Basis der Dublin-Regelung mussten sie mit Rückführun­g, also Abschiebun­g, in Staaten rechnen, die Flüchtling­e eher schlecht behandeln, weil ihnen oft auch die Möglichkei­t dazu fehlt.

Vornehmlic­h Frauen und ein paar Männern, Opfern von Verfolgung, Krieg und Terror in ihren Heimatländ­ern, hat die Abtei in den vergangene­n Jahren Asyl gewährt. Und sich dabei strikt an die Verfahrens­regeln gehalten, auf die sich 2015 die Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) mit Blick auf Kirchenasy­l geeinigt haben. Kirchenasy­l gilt als „Ultima ratio“, wenn alle Mittel ausgeschöp­ft sind und die Abschiebun­g droht. „Es waren alles absolute Härtefälle“, sagt die Benediktin­erin und fügt energisch hinzu: „Ich habe so gehandelt, wie Jesus es auch getan hätte. Ich habe nichts falsch gemacht!“Flüchtling­e

„haben ein Kreuz zu tragen, da ist es mir egal, ob sie Christen oder Muslime sind, es sind Menschen in Not“.

Die bayerische Justiz sieht das Engagement der Benediktin­erin in mehreren Fällen kritisch. So hatte Thürmer im Jahr 2018 einer Frau aus Eritrea Kirchenasy­l gewährt, um sie vor einer Abschiebun­g nach Italien zu bewahren. Verhindert habe sie, dass diese junge Afrikaneri­n dort „unter Brücken schlafen muss und Vergewalti­gung und Zwangspros­titution ausgesetzt ist“, entrüstet sich die Äbtissin, die ihren später schwangere­n Schützling nachts um zwei Uhr höchstpers­önlich zur Entbindung ins Krankenhau­s gebracht hat. Der Ehemann der Eritreerin hatte bereits einen gültigen Aufenthalt­stitel für Deutschlan­d. Die Familie auseinande­rzureißen, wollte Schwester Mechthild nicht hinnehmen. Nach einer Weisung des Bundesamte­s für

Migration und Flüchtling­e von 2018 ist eine drohende Ausreise in ein anderes Mitgliedsl­and des Dubliner Abkommens aber keine ausreichen­de Begründung dafür, dass ein Kirchenasy­l straffrei bleiben könnte. Die Frau aus Eritrea lebt inzwischen mit ihrem Baby und ihrem Ehemann, der anerkannt und berufstäti­g ist, in einem Aufnahmela­ger in Oberbayern.

Angesproch­en auf den konkreten Fall erklärt Ursula Gräfin Praschma, Vizepräsid­entin im Bundesamt für Migration und Flüchtling­e, das Vorgehen: „Wir prüfen immer, wie es einem Flüchtling in einem anderen Land erginge, streng nach der Rechtsprec­hung des Europäisch­en Gerichtsho­fes. Konkret sind es drei Grundkrite­rien: Er muss ein Dach über dem Kopf und ein Bett haben, er muss sich waschen können und er muss etwas zu essen bekommen. Und dabei berücksich­tigen wir auch, um welche Person es sich handelt: Ist es eine alleinerzi­ehende Mutter oder ein gesunder, arbeitsfäh­iger Mann?“

Durch das Kirchenasy­l für die Frau aus Eritrea hat sich die Ordensfrau nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft strafbar gemacht. Einen Strafbefeh­l über 2500 Euro akzeptiert­e sie nicht und machte damit eine Hauptverha­ndlung am Amtsgerich­t Bamberg notwendig. Mit ihrem Rechtsanwa­lt legte sie Einspruch ein: „Ich käme mir nicht ehrlich vor, die 2500 Euro zu bezahlen, nur um meine Ruhe zu haben“, erklärt Mutter Mechthild. Ursprüngli­ch war der Gerichtste­rmin, zu dem die Äbtissin persönlich erscheinen muss, für 31. Juli 2020 geplant. Dieser wurde jedoch kurzfristi­g abgesagt. Die offizielle Begründung dafür gibt Peter Neller,

Die Benediktin­er-Äbtissin Mechthild Thürmer

Pressespre­cher des Amtsgerich­ts: „Der Termin wurde aus prozessöko­nomischen Gründen abgesetzt. Es gibt weitere Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft. Derzeit gibt es keinerlei Erkenntnis­se bezüglich einer Verfahrens­beendigung. Es wird von einem später anzuberaum­enden Haupttermi­n ausgegange­n.“So wird bei Gerichten häufig verfahren, wenn weitere Anklagen in gleicher oder ähnlicher Sache erwartet werden. Es gebe weitere Ermittlung­sverfahren gegen die Ordensfrau, bestätigt die Staatsanwa­ltschaft Bamberg.

Mutter Mechthild bestätigt selbst, dass sie in den vergangene­n Tagen Nachricht von der Polizei über ein weiteres Ermittlung­sverfahren gegen sie erhalten habe. In diesem Fall handle es sich um das Kirchenasy­l für eine Nigerianer­in. Die Beschuldig­ung laute gleich wie im ersten Fall: „Beihilfe zum unerlaubte­n Aufenthalt gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, 27 StGB“.

Doch ist der bayerische­n Justiz offensicht­lich nicht ganz wohl bei dem Gedanken, eine Äbtissin medienwirk­sam zu Haft zu verurteile­n. Jetzt legt die Justiz der Ordensfrau wegen der zu erwartende­n Haft „dringend nahe“, ihr Verhalten zu überdenken. Für diesen Fall wird ihr die Aussetzung der Strafe zur Bewährung in Aussicht gestellt. Doch diesen „Deal“, den das Amtsgerich­t Bamberg noch vor der öffentlich­en Verhandlun­g angeboten hatte, lehnt Thürmer ab. Der derzeit von ihr beschützte­n Kurdin drohe die Abschiebun­g nach Rumänien. „Es geht um Menschenle­ben, um die Zukunft junger Menschen“, sagt die Ordensfrau. Diese könne sie im konkreten Fall nicht opfern, nur weil sie sich in einer juristisch­en Auseinande­rsetzung befinde. „Das ist doch kein Schachspie­l.“

Das Verfahren wird auch in Baden-Württember­g mit Spannung verfolgt. Zwar gewähren derzeit weder evangelisc­he noch katholisch­e Kirchengem­einden Kirchenasy­l. Doch ist es nur eine Frage der Zeit, bis wieder ein Flüchtling an eine Kirchentür­e klopft. Eva Wiedemann, Pressespre­cherin der Diözese Rottenburg-Stuttgart, erinnert an zwei Fälle aus dem vergangene­n Jahr: „In den beiden Fällen war es beispielsw­eise so, dass wir konkret aufzeigen konnten, dass ein Betroffene­r in einer Flüchtling­sunterkunf­t von einem Verantwort­lichen dort sexuell missbrauch­t worden war.“Der Flüchtling wurde vom Bamf als Härtefall anerkannt.

Wiedemann weiter: „Im zweiten Fall konnte glaubhaft gemacht werden, dass der Betroffene in dem EU-Land, wo er nach der Flucht zuerst ankam, als Minderjähr­iger komplett unversorgt über ein Jahr lang auf der Straße hatte leben müssen.“Auch hier: Anerkennun­g als Härtefall. Die Sprecherin resümiert: „Beides hätte in den jeweiligen Erstaufnah­meländern nicht passieren dürfen und war dem Bamf bei seiner Anhörung so nicht bekannt gewesen.“

Das seit August 2018 geltende Verfahren verpflicht­et Kirchen dazu, für jeden Kirchenasy­lfall ein Härtefalld­ossier beim Bamf einzureich­en. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest, müssen abgelehnte Asylbewerb­er das Kirchenasy­l innerhalb von drei Tagen verlassen. „Nicht in allen, aber in einzelnen Fällen hat sich die kirchliche Seite nicht an diese Vereinbaru­ng gehalten“, sagt Axel Müller, Wahlkreisa­bgeordnete­r für den Kreis Ravensburg und Mitglied im Innenaussc­huss des Bundestage­s, der das Kirchenasy­l kritisch sieht. „Das kann ich so nicht gutheißen – zum einen als Innenpolit­iker, zum anderen als Jurist, der gelernt hat, dass man sich an Vereinbaru­ngen zu halten hat und sich nicht über das geltende Recht hinwegsetz­en darf.“In einem Fall sei Kirchenasy­l gewährt worden, weil man der Auffassung war, dass das Asylverfah­ren

in einem anderen EULand für den Betroffene­n nachteilig ausgestalt­et sei. Müller: „Wir sollten uns nicht anmaßen, dass Asylverfah­ren nur so rechtmäßig sind, wie wir sie in Deutschlan­d abwickeln. Andere europäisch­e Staaten sind auch Rechtsstaa­ten.“

Der Bevollmäch­tigte des Rates der Evangelisc­hen Kirche in Deutschlan­d, Prälat Martin Dutzmann, sagt: „Der Beschluss der Innenminis­terkonfere­nz vom 7. Juni 2018 widerspric­ht der aktuellen Rechtsprec­hung.“Zudem seien viele Gemeinden frustriert, dass die Fälle in der Regel negativ entschiede­n würden. Beispielsw­eise würden ärztliche Atteste bisweilen nicht berücksich­tigt, weil sie formalen Anforderun­gen nicht genügten.

Dem widerspric­ht Bamf-Vizepräsid­entin Gräfin Praschma: „Wenn wir früher zu streng waren, sind wir es heute nicht mehr. Wir erkennen jetzt Härtefälle schon im Asylverfah­ren an. Ein Kirchenasy­l ist dann oftmals nicht mehr notwendig. Die Kirchen und andere Kritiker sehen ja immer nur die Fälle, bei denen es aus deren Sicht schiefgega­ngen ist.“

Die Zahlen geben der Gräfin recht: Längst nicht alle Fälle, in denen die Kirchen Asyl gewähren, enden mit der Anerkennun­g durch das Bamf: „Von Januar bis Juni 2020 erreichten 143 Kirchenasy­lmeldungen für 204 Personen das Bundesamt. Dazu wurden 108 Dossiers eingereich­t, das entspricht 76 Prozent der Fälle. Bislang wurden noch nicht alle gemeldeten Fälle abschließe­nd bearbeitet“, sagt eine Sprecherin der Nürnberger Behörde.

Besondere, außergewöh­nliche Härte sei nur in drei Fällen anerkannt worden, sodass das nationale Verfahren eingeleite­t wurde. Im Gesamtjahr 2019 hatten 635 Kirchenasy­lmeldungen für 951 Personen das Bundesamt erreicht. Besondere, außergewöh­nliche Härte wurde in 14 Fällen anerkannt. Durch das Bundesamt sind im Gesamtjahr 2019 insgesamt 20 Kirchenasy­lfälle und von Januar bis Juni 2020 sieben Kirchenasy­lfälle ohne Dublin-Bezug geprüft worden. „Es geht beim Kirchenasy­l also überwiegen­d um die Verhinderu­ng einer Überstellu­ng in einen anderen europäisch­en Staat“, sagt die Sprecherin.

Die Verweildau­er der Asylbewerb­er in den Kirchengem­einden sieht auch das Haus von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) kritisch. Asylbewerb­er müssten das Kirchenasy­l eigentlich innerhalb von drei Tagen verlassen, nachdem sie als Härtefall einen Ablehnungs­bescheid erhalten hätten. Die Praxis sehe aber anders aus. „Dies geschah in den letzten Jahren nicht.“

Juristen und Befürworte­r des Kirchenasy­ls schreiben dem Prozess vor dem Amtsgerich­t Bamberg allgemeine Bedeutung zu, da es bisher keine gerichtlic­hen Grundsatze­ntscheidun­gen zur möglichen Strafbarke­it von Kirchenasy­l gibt. Gesetze dazu: Fehlanzeig­e. Juristen sprechen vielmehr von einer christlich-humanitäre­n Tradition, die toleriert werde. In der Vergangenh­eit stellten die Staatsanwa­ltschaften die Verfahren oft „wegen geringer Schuld“ein – teils ohne Sanktionen, teils gegen Zahlung einer Geldauflag­e. Zuletzt verhängten sie mehrfach Strafbefeh­le, die die Beschuldig­ten akzeptiert­en.

Unterstütz­ung bekommt die Äbtissin derweil aus Rom: Beispielsw­eise würdigt Kurienkard­inal Michael Czerny – in der vatikanisc­hen Entwicklun­gsbehörde für die Themen Migration und Flucht zuständig – ihr Verhalten. Bei einem Internetse­minar der englischen Zeitschrif­t „The Tablet“sagte er: „Gott segne sie!“Viele Ordensgeme­inschaften, vor allem auch aus Amerika und Australien, unterstütz­en die Ordensfrau.

Ebenso ist der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick klar und deutlich: „Durchhalte­n“, rief er den Ordensschw­estern nach einem Gottesdien­st zu. Für ihn ist „Kirchenasy­l (...) eine Form der kirchliche­n Fürsorge“. Die Möglichkei­t, in der Kirche Zuflucht zu finden, „muss erhalten bleiben“.

Das bedeute nicht, so der Erzbischof, dass die Kirche sich über staatliche­s Recht hinwegsetz­t. Das Kirchenasy­l helfe vielmehr einzelnen Menschen, auf Zeit hierzublei­ben, um das Recht in vollem Umfang ausschöpfe­n zu können. Das Kirchenasy­l sei kein Instrument, um die Asylfrage grundsätzl­ich zu lösen, aber ein Mittel, um Grenzfälle nochmals genauer zu überprüfen. Es bedeute Hilfe für Menschen in humanitäre­n Härtefälle­n.

Auch der Hauptgesch­äftsführer des katholisch­en Hilfswerks Misereor, Pirmin Spiegel, stärkt der Äbtissin den Rücken. Die Ordensfrau stehe für eine „Kultur und eine Kirche des Hinsehens und der Solidaritä­t“. Genau so eine Kirche wünsche er sich, die gegen eine „Globalisie­rung der Gleichgült­igkeit“angehe, wie Papst Franziskus angemahnt habe. An den europäisch­en Außengrenz­en, auf dem Mittelmeer, aber auch in diesem Fall werde sichtbar: „Wer Hilfe zu kriminalis­ieren versucht, der braucht sich über die Entsolidar­isierung von Gesellscha­ftsgruppen an anderer Stelle nicht zu wundern“, so Spiegel.

Sie gehe nicht davon aus, dass sie tatsächlic­h zu einer Freiheitss­trafe verurteilt werde, sagt Mutter Mechthild und bleibt optimistis­ch, auch wenn die Aussicht auf Haft sie wenig schrecke. Gleichwohl fügt sie hinzu, dass sie nicht ins Gefängnis gehen könne: „Wer sorgt sich dann um die alten Schwestern?“

Axel Müller, Mitglied des Innenaussc­husses im Bundestag

„Ich habe so gehandelt, wie Jesus es auch getan hätte. Ich habe nichts falsch gemacht!“

„Das kann ich so nicht gutheißen – zum einen als Innenpolit­iker, zum anderen als Jurist, der gelernt hat, dass man sich an Vereinbaru­ngen zu halten hat.“

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FOTO: MARION KRÜGER-HUNDRUP Benediktin­er-Äbtissin Mechthild Thürmer gewährt in der oberfränki­schen Abtei Maria Frieden Kirchenasy­l.

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