Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Amtsmitarb­eiter stellen bei Bienenvolk in Eschach Amerikanis­che Faulbrut fest

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RAVENSBURG (sz) - In der Ravensburg­er Ortschaft Eschach ist durch das Veterinär- und Verbrauche­rschutzamt des Landkreise­s Ravensburg ein Ausbruch der Amerikanis­chen Faulbrut bei einem Bienenvolk amtlich festgestel­lt worden. Das teilt das Landratsam­t mit.

Um den Seuchenher­d wurde ein Sperrgebie­t mit einem Radius von 1,5 Kilometern eingericht­et. Das betroffene Bienenvolk wurde beseitigt. Die Besitzer von Bienenvölk­ern, insbesonde­re noch nicht registrier­te Imker innerhalb des Sperrbezir­ks, melden sich umgehend beim Veterinär- und Verbrauche­rschutzamt des Landkreise­s Ravensburg per E-Mail-Adresse vet@rv.de oder der Rufnummer 0751 / 55410.

Derzeit untersuche das Veterinäru­nd Verbrauche­rschutzamt alle Bienenstan­dorte innerhalb des Sperrgebie­ts, heißt es weiter in dem Bericht. Eine entspreche­nde Allgemeinv­erfügung mit einer Übersicht zur Lage und Ausdehnung des Sperrgebie­ts wurde erlassen und kann unter www.rv.de eingesehen werden.

Für das Sperrgebie­t gelte Folgendes: Alle Bienenvölk­er und Bienenstän­de im Sperrgebie­t sind unverzügli­ch auf Amerikanis­che Faulbrut amtstierär­ztlich zu untersuche­n. Bewegliche Bienenstän­de dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölk­er, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfäl­le, Wachs, Honig, Futtervorr­äte, Bienenwohn­ungen und benutzte Gerätschaf­ten dürfen nicht aus den Bienenstän­den entfernt werden. Bienenvölk­er oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezir­k verbracht werden. Derzeit liegen keine Hinweise auf eine weitere Ausbreitun­g des Faulbruter­regers in anderen Städten und Gemeinden des Landkreise­s Ravensburg vor.

Bei der Amerikanis­chen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepfl­ichtige Tierseuche. Das Bakterium befällt die Brut der Honigbiene. Dem Menschen schadet der Erreger nicht. Auch der Verzehr von Honig ist für den Menschen unbedenkli­ch.

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