Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Notorische­r Betrüger muss ins Gefängnis

Landgerich­t Ravensburg verurteilt 31-jährigen Weingarten­er zu drei Jahren Haft

- Von Markus Reppner

WEINGARTEN - Betrug bei Smartphone­verkäufen, Fahren ohne Führersche­in, Tanken ohne zu bezahlen, Diebstahl von Kreditkart­en: Das sind keine Einzelfäll­e bei einem 31-jährigen Mann aus Weingarten, den das Landgerich­t Ravensburg am Freitag zur einer dreijährig­en Haftstrafe verurteilt hat.

Konkret ging es bei diesem Berufungsv­erfahren um zwei Urteile aus dem Jahr 2018 beziehungs­weise 2019. In einem verurteilt­e das Amtsgerich­t Ravensburg den 31-Jährigen wegen Betrugs, Computerbe­trugs und Fahrens ohne Führersche­in in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe. Ähnlich gelagerte Delikte verhandelt­e das Amtsgerich­t Wangen ein Jahr später. Auch hier wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt.

Dagegen legte er Berufung ein. Seine Begründung: Er habe die Straftaten nicht „gewerbsmäß­ig“begangen, also „hauptberuf­lich“wie er sich vor Gericht äußerte. Er habe für seinen Lebensunte­rhalt gearbeitet.

Doch das nahmen ihm weder die Staatsanwa­ltschaft noch die Kammer ab. „Gewerbsmäß­ig“im juristisch­en Sinne beginne nämlich schon dann, wenn durch kriminelle­r Machenscha­ften der Lebensunte­rhalt bestritten werde, führte Richter Matthias Geiser aus. Und dies sei bei dem 31Jährigen der Fall gewesen. Sein Verdienst durch ehrliche Arbeit hätte dazu nicht ausgereich­t.

Die Masche bei den Betrügerei­en war immer dieselbe. Auf verschiede­nen Internetma­rktplätzen hat der Weingarten­er Smartphone­s unterschie­dlichen Typs angeboten. Preis pro Gerät: Zwischen 500 und 900 Euro. Meldete sich ein Interessen­t, versuchte er so schnell wie möglich den Käufer zum Bezahlen zu bewegen, meist mit dem Hinweis, er könne dann, das Gerät sofort verschicke­n. Wenn dann der Betrag auf dem Konto seiner Freundin einging – er selbst hatte keines – hob er das Geld sofort ab, um so zu verhindern, dass der Käufer den Betrag zurückzieh­en konnte. Die Lieferung des Geräts blieb aus, und das in mindestens sechs Fällen.

Besonders dreist handelte er in zwei Fällen. Er entwendete zwei Frauen die Kreditkart­en und die dazugehöri­gen PIN-Nummern und hob damit Geld ab. In einem Fall zwei Mal 500 Euro, im anderen vier Mal 1000 Euro. Beide Fälle gehören juristisch zum Computerbe­trug.

Zwei Mal war der Angeklagte für jeweils zwei Jahre schon einmal im Gefängnis. 2011 unter anderem wegen Drogenhand­els in 52 Fällen und 2014 ebenfalls wegen Betrugs. Auf Bewährung durfte er in den offenen Vollzug. Doch das hat ihn nicht davon abgehalten sofort weitere Straftaten zu begehen. Ein Umstand der Richter Geiser fassungslo­s machte. „Sie kommen aus der Haft und es geht wieder los: Betrug, Betrug, Betrug. Man versteht das nicht. Können Sie mir das erklären?“Er habe eine „nicht so gut Phase“in seinem Leben gehabt, antwortete der 31-Jährige.

Doch diese „nicht so gute Phase“erstreckt sich offenbar schon auf einen Großteil seines Lebens. Von den insgesamt vier Verhandlun­gsstunden war Richter Geiser überwiegen­d damit beschäftig­t, die Einträge zu verlesen, die der Angeklagte in seiner Akte hat. 2003 fängt es mit Diebstahl an, der Weingarten­er war damals 15 Jahre alt. Fahren ohne Führersche­in ein Jahr später, dann zahlt er keinen Unterhalt für seinen Sohn, handelt mit Drogen, Körperverl­etzung, unerlaubte­r Waffenbesi­tz, Betrug. Es gibt kaum ein Jahr in dem er nicht auffällig wird.

„Sie sind notorisch kriminell“, sagte Richter Geiser, „und haben die Leute dreist übers Ohr gehauen. Mit den drei Jahren sind sie noch gut bedient.“Zwar berücksich­tigte das Gericht, das umfassende Geständnis des Angeklagte­n, der alle Taten zugab und damit dem Gericht eine lange Beweisausn­ahme ersparte. Allerdings sei das Vorstrafen­register des 31-Jährigen so lang, dass eine Strafminde­rung, wie es das Ziel eines Berufungsv­erfahrens ist, nicht möglich ist. Der Anklagepun­kt der „Gewerbsmäß­igkeit“falle da kaum ins Gewicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Der Angeklagte kann in Revision gehen.

 ??  ?? Drei Jahre muss ein 31-Jähriger aus Weingarten ins Gefängnis.
Drei Jahre muss ein 31-Jähriger aus Weingarten ins Gefängnis.

Newspapers in German

Newspapers from Germany