Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Notorischer Betrüger muss ins Gefängnis
Landgericht Ravensburg verurteilt 31-jährigen Weingartener zu drei Jahren Haft
WEINGARTEN - Betrug bei Smartphoneverkäufen, Fahren ohne Führerschein, Tanken ohne zu bezahlen, Diebstahl von Kreditkarten: Das sind keine Einzelfälle bei einem 31-jährigen Mann aus Weingarten, den das Landgericht Ravensburg am Freitag zur einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt hat.
Konkret ging es bei diesem Berufungsverfahren um zwei Urteile aus dem Jahr 2018 beziehungsweise 2019. In einem verurteilte das Amtsgericht Ravensburg den 31-Jährigen wegen Betrugs, Computerbetrugs und Fahrens ohne Führerschein in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe. Ähnlich gelagerte Delikte verhandelte das Amtsgericht Wangen ein Jahr später. Auch hier wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt.
Dagegen legte er Berufung ein. Seine Begründung: Er habe die Straftaten nicht „gewerbsmäßig“begangen, also „hauptberuflich“wie er sich vor Gericht äußerte. Er habe für seinen Lebensunterhalt gearbeitet.
Doch das nahmen ihm weder die Staatsanwaltschaft noch die Kammer ab. „Gewerbsmäßig“im juristischen Sinne beginne nämlich schon dann, wenn durch krimineller Machenschaften der Lebensunterhalt bestritten werde, führte Richter Matthias Geiser aus. Und dies sei bei dem 31Jährigen der Fall gewesen. Sein Verdienst durch ehrliche Arbeit hätte dazu nicht ausgereicht.
Die Masche bei den Betrügereien war immer dieselbe. Auf verschiedenen Internetmarktplätzen hat der Weingartener Smartphones unterschiedlichen Typs angeboten. Preis pro Gerät: Zwischen 500 und 900 Euro. Meldete sich ein Interessent, versuchte er so schnell wie möglich den Käufer zum Bezahlen zu bewegen, meist mit dem Hinweis, er könne dann, das Gerät sofort verschicken. Wenn dann der Betrag auf dem Konto seiner Freundin einging – er selbst hatte keines – hob er das Geld sofort ab, um so zu verhindern, dass der Käufer den Betrag zurückziehen konnte. Die Lieferung des Geräts blieb aus, und das in mindestens sechs Fällen.
Besonders dreist handelte er in zwei Fällen. Er entwendete zwei Frauen die Kreditkarten und die dazugehörigen PIN-Nummern und hob damit Geld ab. In einem Fall zwei Mal 500 Euro, im anderen vier Mal 1000 Euro. Beide Fälle gehören juristisch zum Computerbetrug.
Zwei Mal war der Angeklagte für jeweils zwei Jahre schon einmal im Gefängnis. 2011 unter anderem wegen Drogenhandels in 52 Fällen und 2014 ebenfalls wegen Betrugs. Auf Bewährung durfte er in den offenen Vollzug. Doch das hat ihn nicht davon abgehalten sofort weitere Straftaten zu begehen. Ein Umstand der Richter Geiser fassungslos machte. „Sie kommen aus der Haft und es geht wieder los: Betrug, Betrug, Betrug. Man versteht das nicht. Können Sie mir das erklären?“Er habe eine „nicht so gut Phase“in seinem Leben gehabt, antwortete der 31-Jährige.
Doch diese „nicht so gute Phase“erstreckt sich offenbar schon auf einen Großteil seines Lebens. Von den insgesamt vier Verhandlungsstunden war Richter Geiser überwiegend damit beschäftigt, die Einträge zu verlesen, die der Angeklagte in seiner Akte hat. 2003 fängt es mit Diebstahl an, der Weingartener war damals 15 Jahre alt. Fahren ohne Führerschein ein Jahr später, dann zahlt er keinen Unterhalt für seinen Sohn, handelt mit Drogen, Körperverletzung, unerlaubter Waffenbesitz, Betrug. Es gibt kaum ein Jahr in dem er nicht auffällig wird.
„Sie sind notorisch kriminell“, sagte Richter Geiser, „und haben die Leute dreist übers Ohr gehauen. Mit den drei Jahren sind sie noch gut bedient.“Zwar berücksichtigte das Gericht, das umfassende Geständnis des Angeklagten, der alle Taten zugab und damit dem Gericht eine lange Beweisausnahme ersparte. Allerdings sei das Vorstrafenregister des 31-Jährigen so lang, dass eine Strafminderung, wie es das Ziel eines Berufungsverfahrens ist, nicht möglich ist. Der Anklagepunkt der „Gewerbsmäßigkeit“falle da kaum ins Gewicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann in Revision gehen.