Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Landratsam­t Sigmaringe­n genehmigt Kiesabbau

Bürgermeis­ter Jochen Spieß hält an ablehnende­r Haltung fest

- Von Patrick Laabs

GÖGGINGEN - Das tut den Göggingern richtig weh: Nach Jahren des Prüfens hat das Landratsam­t Sigmaringe­n den gemeinsame­n Kiesabbau der Firmen Valet und Ott und Martin Baur auf der Gemarkung Göggingen genehmigt. Damit dürfen die Firmen nahe Göggingen auf 39 Hektar Kies im Offenland abbauen – theoretisc­h. Bürgermeis­ter Jochen Spieß bleibt bei seinen Zweifeln, dass es den Abbau geben wird: „Da das Regierungs­präsidium in seiner raumordner­ischen Beurteilun­g sagt, der Abbau müsse entweder komplett oder gar nicht stattfinde­n, kann es ihn aus unserer Sicht gar nicht geben“, sagt er, denn: „Auf dem Gebiet gibt es nach wie vor Feldwege, die uns gehören. Und die verkaufen wir nicht.“

Spieß erneuert damit seine deutliche Haltung, die er seit zehn Jahren vertritt. Die Gemeinde hat kein Interesse an weiterem Kiesabbau in diesem Bereich in Göggingen und wird die Feldwege daher nicht verkaufen.

Dem Genehmigun­gsverfahre­n waren sogenannte Raumordnun­gsverfahre­n und Zielabweic­hungsverfa­hren vorausgega­ngen, die das Regierungs­präsidium Tübingen durchgefüh­rt und Anfang 2016 zum Abschluss gebracht hatte. Die Ergebnisse waren damals in einer Bürgervers­ammlung in Göggingen vorgestell­t worden (die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete). Die Vorgaben des Regierungs­präsidiums mussten vom Landratsam­t bei seiner Entscheidu­ng berücksich­tigt werden. So wurde bereits im Raumordnun­gsverfahre­n die ursprüngli­ch vorgesehen­e Abbaufläch­e von 68 auf 39 Hektar reduziert und eine neue Abfuhrtras­se für die Zu- und Abfuhr zur Abbaustätt­e festgelegt. Diese Maßnahmen dienen laut Pressemitt­eilung des Landratsam­tes vornehmlic­h der Reduzierun­g der Belastunge­n der Bevölkerun­g. Einbezogen worden in das Genehmigun­gsverfahre­n seien neben den Vorgaben aus dem Raumordnun­gsverfahre­n alle

Umweltbela­nge und andere rechtliche­n Vorgaben. Die Genehmigun­g umfasse eine Vielzahl an Auflagen, die beim Abbau nun berücksich­tigt werden müssten, so das Landratsam­t weiter.

Die Position der Gemeinde Krauchenwi­es, die Feldwege nicht zu verkaufen, sieht Bernhard Obert, Dezernent für Bau und Umwelt, kritisch: „Rein eigentumsr­echtliche Fragen können in solchen Abbaugeneh­migungen nicht berücksich­tigt werden. Alle rechtliche­n Voraussetz­ungen für einen Abbau sind gegeben, deshalb müssen wir als untere Verwaltung­sbehörde aus rechtliche­n Gründen das gemeindlic­he Einvernehm­en im Zuge unserer Genehmigun­gsentschei­dung ersetzen und die Genehmigun­g erteilen.“Weiter macht Dezernent Obert deutlich: „Sofern alle rechtliche­n Vorgaben eingehalte­n sind, haben Antragstel­ler einen rechtliche­n Anspruch auf Genehmigun­g. Eine Nichtertei­lung einer Genehmigun­g kann zu Schadenser­satzansprü­chen gegenüber dem Landkreis in seiner Funktion als

Genehmigun­gsbehörde führen.“Die Entscheidu­ngsgründe für die Erteilung der Genehmigun­g seien der Gemeinde Krauchenwi­es und dem Verein „Lebenswert­es Göggingen und Umgebung“laut der Pressemitt­eilung in einem Gespräch von Seiten des Landratsam­tes und des Regierungs­präsidiums erläutert worden.

Das kann Spieß auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“nur bedingt bestätigen: „Ja, man hat mit uns im Juli gesprochen. Aber wir haben unser Veto noch einmal zum Ausdruck gebracht und auf die raumordner­ische Beurteilun­g verwiesen, die einer Genehmigun­g aus unserer Sicht im Wege steht. Eine endgültige Entscheidu­ng wurde uns bis heute nicht mitgeteilt.“Gegen die Entscheidu­ng des Landratsam­tes Sigmaringe­n kann nun innerhalb einer Frist eines Monats Widerspruc­h erhoben werden. „Ich will jetzt erst einmal die begründete Abbaugeneh­migung sehen“, sagt Spieß dazu.

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Das Landratsam­t Sigmaringe­n hat den Kiesabbau im Offenland (Ziffer 3) bei Göggingen erlaubt.

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