Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Landratsamt Sigmaringen genehmigt Kiesabbau
Bürgermeister Jochen Spieß hält an ablehnender Haltung fest
GÖGGINGEN - Das tut den Göggingern richtig weh: Nach Jahren des Prüfens hat das Landratsamt Sigmaringen den gemeinsamen Kiesabbau der Firmen Valet und Ott und Martin Baur auf der Gemarkung Göggingen genehmigt. Damit dürfen die Firmen nahe Göggingen auf 39 Hektar Kies im Offenland abbauen – theoretisch. Bürgermeister Jochen Spieß bleibt bei seinen Zweifeln, dass es den Abbau geben wird: „Da das Regierungspräsidium in seiner raumordnerischen Beurteilung sagt, der Abbau müsse entweder komplett oder gar nicht stattfinden, kann es ihn aus unserer Sicht gar nicht geben“, sagt er, denn: „Auf dem Gebiet gibt es nach wie vor Feldwege, die uns gehören. Und die verkaufen wir nicht.“
Spieß erneuert damit seine deutliche Haltung, die er seit zehn Jahren vertritt. Die Gemeinde hat kein Interesse an weiterem Kiesabbau in diesem Bereich in Göggingen und wird die Feldwege daher nicht verkaufen.
Dem Genehmigungsverfahren waren sogenannte Raumordnungsverfahren und Zielabweichungsverfahren vorausgegangen, die das Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt und Anfang 2016 zum Abschluss gebracht hatte. Die Ergebnisse waren damals in einer Bürgerversammlung in Göggingen vorgestellt worden (die „Schwäbische Zeitung“berichtete). Die Vorgaben des Regierungspräsidiums mussten vom Landratsamt bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden. So wurde bereits im Raumordnungsverfahren die ursprünglich vorgesehene Abbaufläche von 68 auf 39 Hektar reduziert und eine neue Abfuhrtrasse für die Zu- und Abfuhr zur Abbaustätte festgelegt. Diese Maßnahmen dienen laut Pressemitteilung des Landratsamtes vornehmlich der Reduzierung der Belastungen der Bevölkerung. Einbezogen worden in das Genehmigungsverfahren seien neben den Vorgaben aus dem Raumordnungsverfahren alle
Umweltbelange und andere rechtlichen Vorgaben. Die Genehmigung umfasse eine Vielzahl an Auflagen, die beim Abbau nun berücksichtigt werden müssten, so das Landratsamt weiter.
Die Position der Gemeinde Krauchenwies, die Feldwege nicht zu verkaufen, sieht Bernhard Obert, Dezernent für Bau und Umwelt, kritisch: „Rein eigentumsrechtliche Fragen können in solchen Abbaugenehmigungen nicht berücksichtigt werden. Alle rechtlichen Voraussetzungen für einen Abbau sind gegeben, deshalb müssen wir als untere Verwaltungsbehörde aus rechtlichen Gründen das gemeindliche Einvernehmen im Zuge unserer Genehmigungsentscheidung ersetzen und die Genehmigung erteilen.“Weiter macht Dezernent Obert deutlich: „Sofern alle rechtlichen Vorgaben eingehalten sind, haben Antragsteller einen rechtlichen Anspruch auf Genehmigung. Eine Nichterteilung einer Genehmigung kann zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Landkreis in seiner Funktion als
Genehmigungsbehörde führen.“Die Entscheidungsgründe für die Erteilung der Genehmigung seien der Gemeinde Krauchenwies und dem Verein „Lebenswertes Göggingen und Umgebung“laut der Pressemitteilung in einem Gespräch von Seiten des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums erläutert worden.
Das kann Spieß auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“nur bedingt bestätigen: „Ja, man hat mit uns im Juli gesprochen. Aber wir haben unser Veto noch einmal zum Ausdruck gebracht und auf die raumordnerische Beurteilung verwiesen, die einer Genehmigung aus unserer Sicht im Wege steht. Eine endgültige Entscheidung wurde uns bis heute nicht mitgeteilt.“Gegen die Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen kann nun innerhalb einer Frist eines Monats Widerspruch erhoben werden. „Ich will jetzt erst einmal die begründete Abbaugenehmigung sehen“, sagt Spieß dazu.