Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Anklageerhebung gegen Christoph Metzelder
DÜSSELDORF (dpa/sz) - Gegen den früheren Fußballprofi Christoph Metzelder hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage erhoben, das teilte das Amtsgericht Düsseldorf mit. In einer Pressemitteilung des Amtsgerichts heißt es im Wortlaut: „Bei dem Amtsgericht Düsseldorf ist am 02.09.2020 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den ehemaligen Profifußballer Christoph Metzelder wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften in 29 Fällen und Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften in einem weiteren Fall eingegangen.
In dem Zeitraum vom 09.07.2019 bis zum 01.09.2019 soll der Angeschuldigte über die Kommunikationsplattform WhatsApp einer Zeugin zehn Bildaufnahmen mit kinderpornographischem Inhalt, einer weiteren Zeugin 16 Bild- und zwei Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt sowie einer dritten Zeugin eine Bilddatei mit kinderpornographischem Inhalt übersandt haben. Unter dem 03.09.2019 soll der Angeschuldigte auf seinem Mobiltelefon 297 Dateien mit kinder- und jugendpornographischem Inhalt besessen haben.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 126 Ds – 71 Js 1108/19 – 590/20 geführt. Das Gericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Dazu muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, d.h. bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation muss die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich sein.“
In diesem Zusammenhang haben die Anwälte des ehemaligen FußballNationalspielers Christoph Metzelder Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt. Dieses hatte am Montag mitgeteilt, dass das Amtsgericht Düsseldorf mit Nennung des Namens und der Tatvorwürfe über Christoph Metzelder in Form einer Pressemitteilung berichten durfte. Den Eingang der Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigte eine Sprecherin am Dienstag.
Die Anwälte hatten behauptet, mit der Pressemitteilung werde das Persönlichkeitsrecht ihres Mandanten verletzt. Doch die Verwaltungsrichter befanden: Das öffentliche Interesse habe in diesem Fall Vorrang. Der Text enthalte weder unsachliche Formulierungen noch eine unzulässige Vorverurteilung. Ob diese Sicht haltbar ist, muss jetzt das OVG klären. Für Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.