Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Abschied vom Plastikstrohhalm
Bundestag trifft Regeln für weniger Abfall und mehr Recycling
BERLIN (dpa/AFP) - Mehr Herstellerverantwortung und weniger Plastikmüll: Der Bundestag hat sich am Donnerstag mit mehreren Änderungen im Abfallrecht befasst, die zu Ressourcenund Umweltschutz beitragen sollen. Die Abgeordneten brachten das von der EU vorgeschriebene Verbot von Einwegplastik auf den Weg, aber es standen auch andere Punkte auf der Tagesordnung. Ein Überblick.
Einwegplastik: Wegwerfprodukte, für die es gute Alternativen gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt, nun muss jeder Mitgliedsstaat es in nationales Recht übertragen. Der Bundestag beschloss das Gesetz am Donnerstag. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor.
Retouren-Vernichtung: Es ist unklar, wie viele zurückgegebene Waren im Handel zu Abfall werden – da fehlen Daten. Mit einer neuen „Obhutspflicht“bekommt der Staat eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Es gibt damit grundsätzlich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchstauglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt, muss noch geregelt werden.
Hersteller zahlen für Reinigung: Wer etwa Einwegbecher oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst mal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrwegverpackungen zu setzen. Bisher fielen durch betroffene Produkte etwa 700 Millionen Euro Reinigungskosten an, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Florian Pronold.
Staat kauf umweltfreundlich: Der Bund, seine Behörden und Unternehmen werden verpflichtet, bei der Auftragsvergabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreundlich und ressourcenschonend sind – die also etwa aus recyceltem Material hergestellt sind. Das soll den Absatzmarkt für solche Produkte vergrößern.
Rückgabe Elektrogeräte: Der Haartrockner geht nicht mehr, der Toaster streikt – es soll leichter werden, Elektroschrott loszuwerden. Umweltministerin Svenja Schulze schlägt vor, dass große Supermärkte, die öfter Elektroartikel im Sortiment haben, alte Geräte zurücknehmen müssen, wenn diese eine Kantenlänge bis 50 Zentimeter haben. Bisher waren dazu nur Läden mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmeter verpflichtet.