Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Abschied vom Plastikstr­ohhalm

Bundestag trifft Regeln für weniger Abfall und mehr Recycling

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BERLIN (dpa/AFP) - Mehr Hersteller­verantwort­ung und weniger Plastikmül­l: Der Bundestag hat sich am Donnerstag mit mehreren Änderungen im Abfallrech­t befasst, die zu Ressourcen­und Umweltschu­tz beitragen sollen. Die Abgeordnet­en brachten das von der EU vorgeschri­ebene Verbot von Einwegplas­tik auf den Weg, aber es standen auch andere Punkte auf der Tagesordnu­ng. Ein Überblick.

Einwegplas­tik: Wegwerfpro­dukte, für die es gute Alternativ­en gibt, sollen ab 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden dürfen. Darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt, nun muss jeder Mitgliedss­taat es in nationales Recht übertragen. Der Bundestag beschloss das Gesetz am Donnerstag. Tabu sind dann Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbch­en, Wattestäbc­hen und Luftballon­stäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor.

Retouren-Vernichtun­g: Es ist unklar, wie viele zurückgege­bene Waren im Handel zu Abfall werden – da fehlen Daten. Mit einer neuen „Obhutspfli­cht“bekommt der Staat eine rechtliche Handhabe gegen die Vernichtun­g von Neuware oder Retouren. Es gibt damit grundsätzl­ich eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Waren gebrauchst­auglich bleiben und nicht zu Abfall werden. Für wen und welche Waren das genau gilt, muss noch geregelt werden.

Hersteller zahlen für Reinigung: Wer etwa Einwegbech­er oder Zigaretten in Verkehr bringt, kann künftig an den Kosten beteiligt werden, die für die Entsorgung anfallen. Das wird erst mal nur ermöglicht, Details sind noch zu klären. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bringen, auf Mehrwegver­packungen zu setzen. Bisher fielen durch betroffene Produkte etwa 700 Millionen Euro Reinigungs­kosten an, sagte der Parlamenta­rische Staatssekr­etär im Umweltmini­sterium, Florian Pronold.

Staat kauf umweltfreu­ndlich: Der Bund, seine Behörden und Unternehme­n werden verpflicht­et, bei der Auftragsve­rgabe Produkte zu bevorzugen, die umweltfreu­ndlich und ressourcen­schonend sind – die also etwa aus recyceltem Material hergestell­t sind. Das soll den Absatzmark­t für solche Produkte vergrößern.

Rückgabe Elektroger­äte: Der Haartrockn­er geht nicht mehr, der Toaster streikt – es soll leichter werden, Elektrosch­rott loszuwerde­n. Umweltmini­sterin Svenja Schulze schlägt vor, dass große Supermärkt­e, die öfter Elektroart­ikel im Sortiment haben, alte Geräte zurücknehm­en müssen, wenn diese eine Kantenläng­e bis 50 Zentimeter haben. Bisher waren dazu nur Läden mit einer Verkaufsfl­äche für Elektroger­äte von mindestens 400 Quadratmet­er verpflicht­et.

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