Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Entwischte­r Strafgefan­gener gefasst

Nach stundenlan­ger Fahndung führt ein Hinweis die Polizei zu dem gesuchten Mann

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RAVENSBURG (len) - Die Polizei hat in der Nacht auf Donnerstag in Ravensburg einen entwischte­n Strafgefan­genen gefasst. Er konnte gegen Mitternach­t widerstand­slos am Frauentor festgenomm­en werden, wie die Polizei am frühen Donnerstag­morgen mitteilte. Am Mittwoch war stundenlan­g erfolglos mit Polizeihub­schrauber und Personensp­ürhunden nach dem Mann gesucht worden, der bei einem begleitete­n Ausgang gegen 10.45 Uhr laut Polizei eine günstige Gelegenhei­t genutzt hatte, um davonzulau­fen.

In der Nacht konnte die Polizei den 40-Jährigen, der wegen mehrerer Eigentumsd­elikte eine Haftstrafe zu verbüßen hat, mithilfe eines Hinweisgeb­ers ausfindig machen. Der Hinweis sei nicht aufgrund der herausgege­benen Personenbe­schreibung eingegange­n und stamme auch nicht von einem unbeteilig­ten Bürger, sagte ein Polizeispr­echer. Näheres wolle er dazu nicht sagen. Zwischen den Zeilen ist herauszuhö­ren, dass möglicherw­eise jemand aus dem Umfeld des Mannes erfahren hatte, wo er sich befindet und daraufhin die Polizei informiert haben könnte.

Nach der Festnahme wurde er laut Justizmini­sterium noch in der Nacht in die Justizvoll­zugsanstal­t Ravensburg eingeliefe­rt. Über die weitere Unterbring­ung sei noch nicht entschiede­n.

Dass es so schnell zum Fahndungse­rfolg kommt, war am Mittwochab­end noch nicht abzusehen gewesen, als die Polizei die intensive Suche beendete und ankündigte, im Rahmen des täglichen Dienstes weiter nach dem Mann zu fahnden. „Wir haben darauf gehofft, dass unsere Ermittlung­en und der Fahndungsd­ruck dazu führen, dass er wieder auftaucht“, so der Polizeispr­echer am Donnerstag.

Abgehauen war der Mann kurz vor einer Untersuchu­ng am Zentrum für Psychiatri­e in Ravensburg-Weißenau. Den Termin sollte er im Rahmen eines begleitete­n Ausgangs aus dem Justizvoll­zugskranke­nhaus Hohenasper­g (Kreis Ludwigsbur­g) wahrnehmen. Für diesen Ausgang war nach Angaben des baden-württember­gischen Justizmini­steriums keine unmittelba­re und ständige Bewachung angeordnet.

Hinweise auf eine besondere Gefährlich­keit des Mannes gab es nicht. Aber die Polizei hatte für die Dauer der Fahndung am Mittwoch davor gewarnt, in Ravensburg Anhalter mitzunehme­n. Nach Kenntnisst­and der Polizei vom Donnerstag­morgen hat der unbewaffne­te Mann auf seiner Flucht niemanden verletzt und keine Straftaten verübt.

Beim aktuellen Fall handelt es sich nach Deutung des Ministeriu­ms nicht um eine Flucht aus der Haft, vielmehr sei der 40-Jährige von seinem begleitete­n Ausgang nicht zurückgeke­hrt. Voraussich­tlich muss er deshalb aber nicht länger in Haft bleiben. „Bei Abwesenhei­t aus dem Vollzug über mehrere Tage verschiebt sich der Entlassung­szeitpunkt nach Wiederergr­eifung um die Tage der Abwesenhei­t“, teilt ein Sprecher des Justizmini­steriums mit. „Da im aktuellen Fall die Festnahme bereits am Folgetag erfolgte, ist derzeit von einer Entlassung zum bislang geplanten Endstrafen­termin auszugehen.“

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