Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Haftbeschw­erden nach Kniestoß-Urteil bleiben ohne Erfolg

Verteidige­r sieht bei seinem Mandanten keine Fluchtgefa­hr

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RAVENSBURG (len) - Nach dem Urteil wegen eines Kniestoßes gegen den Kopf eines Polizisten sind die Haftbeschw­erden des geständige­n Täters ohne Erfolg geblieben. Das teilte das Amtsgerich­t Ravensburg mit, an dem der Prozess stattgefun­den hatte.

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den heute 30-Jährigen im Oktober unter anderem wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu zweieinhal­b Jahren Haft. Er sprang nach Überzeugun­g des Gerichts bei einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrsko­ntrolle im Juni in Ravensburg mit dem Knie gegen den Kopf oder Oberkörper eines Polizisten, sodass dieser eine Absplitter­ung an der Halswirbel­säule erlitt und drei Wochen dienstunfä­hig war. Nach der Tat wurde der mutmaßlich­e Täter in Haft genommen, die bis zum Prozess und auf Anordnung des Richters auch darüber hinaus aufrechter­halten blieb. Der Anwalt des Mannes legte Berufung gegen das Urteil und Beschwerde gegen die Haftfortda­uer ein (die SZ berichtete). Der Verteidige­r hatte bereits im Prozess ausgeführt, sein Mandant sei in der Region verwurzelt, wo auch seine Familie und sein Kind lebe, sodass keine Fluchtgefa­hr bestehe.

Doch das Landgerich­t Ravensburg hat Anfang November die Beschwerde gegen die Haftfortda­uer verworfen. Die dagegen gerichtete weitere Beschwerde habe das Oberlandes­gericht Stuttgart am 18. November verworfen, teilte das Amtsgerich­t Ravensburg mit. Der Angeklagte bleibe somit in Haft. Das Berufungsv­erfahren läuft noch.

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