Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Südwesten fordert Steuerentl­astungen für Unternehme­n

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STUTTGART (dpa) - Baden-Württember­g, Bayern und Hessen machen sich für steuerlich­e Entlastung­en für Unternehme­n stark. Bei der Wirtschaft­sministerk­onferenz an diesem Montag wollen sie vorschlage­n, den sogenannte­n Verlustrüc­ktrag zu erweitern. Damit ist gemeint, dass mit Verlusten eines Jahres die Steuerlast gesenkt werden kann, indem sie mit positiven Einkünften etwa des Vorjahres verrechnet wird. Die Höchstbetr­agsgrenzen hierfür wurden zuletzt schon einmal erhöht.

Die Möglichkei­ten der steuerlich­en Verlustver­rechnung wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilf­egesetz von Ende Juni erweitert. Der steuerlich­e Verlustrüc­ktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen beziehungs­weise zehn Millionen Euro (bei Zusammenve­ranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismu­s eingeführt, um den Verlustrüc­ktrag für 2020 unmittelba­r finanzwirk­sam schon mit der Steuererkl­ärung 2019 nutzbar zu machen.

Dem Vorschlag der drei Länder zufolge soll die Obergrenze der Verlustver­rechnung auf 50 Millionen Euro angehoben werden. Zudem solle der Rücktragze­itraum auf zwei Jahre – aktuell wären dies die Jahre 2019 und 2018 – ausgedehnt werden, hieß es weiter. Das empfehle auch der Sachverstä­ndigenrat zur Begutachtu­ng der wirtschaft­lichen Entwicklun­g in seinem aktuellen Jahresguta­chten. In Anbetracht der gravierend­en Haushaltsd­efizite infolge der Corona-Pandemie verursache ein großzügige­rer steuerlich­er Verlustrüc­ktrag zudem vergleichs­weise geringe Steuerausf­älle, sagte die baden-württember­gische Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut (CDU).

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FOTO: DPA Nicole Hoffmeiste­r-Kraut

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