Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Käpt’n Iglos“Jacke ist kein eleganter Dreiteiler

Im Streit um Werbeikone „Käpt’n Iglo“unterliegt der gleichnami­ge Fischverar­beiter: Appel Feinkost darf mit bärtigem Mann mit Mütze werben

- Von Carsten Hoefer

MÜNCHEN (dpa) - Bart, Mütze und Meer sind keine exklusiven Kennzeiche­n von „Käpt’n Iglo“: Der Hamburger Tiefkühlko­stherstell­er Iglo ist vor Gericht mit dem Versuch gescheiter­t, dem Cuxhavener Konkurrent­en Appel Feinkost eine ähnliche Werbefigur verbieten zu lassen. Das Münchner Landgerich­t wies die Klage am Donnerstag ab. Iglo wirft Appel Feinkost vor, die Verbrauche­r wegen Verwechslu­ngsgefahr beider Figuren in die Irre zu führen. Dem folgten die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Laut Iglo nutzt die Cuxhavener Konkurrenz die Bekannthei­t des Käpt’n für eigene Zwecke aus: „Die bereits 1985 in Deutschlan­d eingeführt­e und seither mit erhebliche­n Aufwendung­en weiter aufgebaute Werbeikone des ,Käpt’'n Iglo’ hat laut Marktforsc­hungsdaten bei den Deutschen eine Markenbeka­nntheit von über 80 Prozent“, hieß es in einer Stellungna­hme des Hamburger Unternehme­ns.

„Daher kann Iglo die von Appel Feinkost vertretene Position, dass es sich nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekannthei­t und des Markterfol­gs der Werbefigur und -konzeption des ,Käpt'n Iglo’ handelt, nicht nachvollzi­ehen oder akzeptiere­n.“Appel Feinkost dagegen verteidigt­e sich mit dem Argument, die eigene Werbefigur sei kein Seemann, sondern ein „Best-Ager in edlem Outfit“.

Die Richter analysiert­en im Detail sowohl die Kleidung als auch die maritime Kulisse der beiden Werbekampa­gnen. Demnach sind die beiden Werbefigur­en keineswegs identisch, Kopfbedeck­ung

inbegriffe­n. In einem Fall handelt es demnach um eine Kapitänsmü­tze, im anderen um eine Elblotsenm­ütze. „Die Mütze ist darüber hinaus auch nicht blau, sondern dunkelgrau“, schrieben die Richter im Urteil.

Ebenso der Appel-Anzug, der demnach auf den meisten Bildern grau ist und nicht blau. Und anders als „Käpt’n Iglo“trägt die Appel-Figur laut Gericht

keinen weißen Rollkragen­pullover, „sondern eine karierte Weste mit Krawatte sowie einen Seidenscha­l“. Fazit: Die Appel-Figur ist auch nach Auffassung des Gerichts kein Seemann, sondern ein „gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler“. Abgesehen davon steht auf den AppelVerpa­ckungen auch Appel Feinkost. Dementspre­chend sehen die Richter keine Verwechslu­ngsgefahr und damit auch keine Irreführun­g der Käufer tiefgekühl­ter Fischprodu­kte.

Laut Urteil hat Iglo auch keine Exklusivan­sprüche auf die maritime Kulisse: „Die Beklagte bewirbt Fischprodu­kte“heißt es im Urteil. „Es ist naheliegen­d, solche im werblichen Zusammenha­ng mit Küste und Meer abzubilden.“Der Rechtsstre­it wurde fernab der Nordseeküs­te in Bayern ausgetrage­n, obwohl Iglo auch ein norddeutsc­hes Gericht hätte anrufen können. Die Zivilproze­ssordnung lässt die Möglichkei­t, bei unerlaubte­n Handlungen überall dort zu klagen, wo der Schaden eingetrete­n ist. Bei bundesweit verkauften Produkten herrscht also faktisch freie Gerichtswa­hl.

Das Münchner Landgerich­t ist nach Berlin das zweitgrößt­e in Deutschlan­d und ein bekannter Gerichtsst­andort für das Wettbewerb­srecht: Neun Zivilkamme­rn befassen sich mit entspreche­nden Klagen. Auch „Käpt'n Iglo“ist kein Norddeutsc­her: Seit 2018 wirbt der italienisc­he Schauspiel­er Riccardo Acerbi für Fischstäbc­hen, Backfisch, Schlemmerf­ilet und weitere IgloProduk­te. Iglo hat nun noch die Möglichkei­t, Berufung einzulegen, nächste Instanz wäre das Münchner Oberlandes­gericht.

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FOTO: IGLO, APPEL FEINKOST Iglo-Werbeikone „Käpt’n Iglo“(links), Werbefigur von Appel Feinkost: Das Gericht hat entschiede­n, der „gut situierte Herr in einem eleganten Dreiteiler“ist kein Seemann, weshalb keine Verwechslu­ngsgefahr besteht.
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