Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bewährungsstrafe nach Kindesmissbrauch
Erzieher in Heidelberg verging sich an Mädchen
HEIDELBERG (lsw) - Wegen sexuellen Missbrauchs von zwei kleinen Mädchen in einem Heidelberger Kindergarten hat das Landgericht der Neckarstadt einen ehemaligen Erzieher zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richter sprachen den 24-Jährigen in insgesamt vier Fällen schuldig. Die Jugendkammer verhängte darüber hinaus am Donnerstag ein fünfjähriges Berufsverbot. Zudem muss er eine Sexualstraftätertherapie machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Mann zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 an den beiden Mädchen vergangen hat. Einem Kind habe er während der Mittagsruhe in die Hose gegriffen und an den Geschlechtsorganen gestreichelt. Zudem hat der Deutsche ein weiteres Mädchen dazu gebracht, seinen Penis zu berühren. Er sagte ihr demnach, er habe Gummibärchen in seiner Hose versteckt. Den Angaben der Richter nach gestand der Mann die Taten.
Die zum Tatzeitpunkt drei und vier Jahre alten Kinder hatten ihren Eltern von den Vorkommnissen erzählt, die daraufhin die Behörden informierten. Kurz nach Verhandlungsbeginn am Donnerstag hatte die Jugendkammer die Öffentlichkeit bis zur Verkündung des Urteils ausgeschlossen. Die Richter begründeten dies mit dem Opferschutz. Auch die Anklageschrift wurde nicht öffentlich verlesen.
Aus Sicht von Ursula Schele vom Kieler Petze-Institut für Gewaltprävention ist ein solcher Prozess eine Seltenheit: „Ein Bruchteil aller Fälle wird bekannt. Davon wird nur ein geringer Anteil gemeldet und davon nur ein kleiner Teil zur Strafanzeige gebracht.“
Die größte Hürde, eine solche Tat aufzudecken sei, dass Menschen sich nicht vorstellen könnten, dass sich ihr Partner, Verwandter oder Kollege solcher Verbrechen an wehrlosen Kindern schuldig mache. Auf jeden öffentlich gewordenen Fall kämen 20 bis 25 unbemerkte.
Die Täter sind Ursula Schele zufolge nicht krank und handeln auch nicht im Affekt, sondern in vollem Bewusstsein ihrer Vergehen: „In der Regel sind sie keine Gewaltverbrecher, sondern Manipulanten und Betrüger, die planvoll vorgehen. Das beginnt schon mit der Berufswahl.“