Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Neujahrsempfang und Dreikönigskonzert abgesagt
Stadtverwaltung reagiert auf neue Corona-Vorgaben – Einschränkungen beim Einkaufen
WEINGARTEN - Die Stadtverwaltung Weingarten reagiert auf die neuen Corona-Maßnahmen von Bund und Land. Damit einher gehen veränderte Öffnungszeiten des Rathauses, zusätzliche Einschränkungen beim Einkaufen sowie Absagen von wichtigen Veranstaltungen. Das hat die städtische Pressestelle am Donnerstag mitgeteilt. So werden sowohl das Dreikönigskonzert am 6. Januar wie auch die traditionelle Neujahrsbegrüßung von Oberbürgermeister Markus Ewald am 10. Januar auf dem Löwenplatz ausfallen.
Damit einher geht die Absage des Neujahrsempfanges im Kultur- und Kongresszentrum Oberschwaben (Kuko), bei dem Ewald stets – in 2019 aufgrund seines Gesundheitszustandes von Bürgermeister Alexander Geiger vertreten und 2020 dann gemeinsam – einen Rück- und Ausblick auf die wichtigsten Themen der Stadt Weingarten gehalten hatte. Und auch die Verleihung der Bürgermedaille, die normalerweise am ersten Sonntag nach Dreikönig im Zuge des Empfanges verliehen wird, wird nun erst einmal zurückgestellt.
Darüber hinaus fallen im Dezember auch alle kulturellen Veranstaltungen der Stadt im Kuko aus. „Das Team der Abteilung Kultur und Tourismus ist dabei, mögliche Ersatztermine
zu vereinbaren. Der Ticketpreis wird erstattet“, teilt die Pressestelle mit. Geschlossen bleiben derweil alle städtischen Museen, das Hallenbad und die Saunalandschaft sowie der Skatepark. Auch das Kulturzentrum Linse, das Haus der Familie, das Haus am Mühlbach sowie die Büros der ehrenamtlichen Gruppen „Bürger in Kontakt“und Agendatreff Oberstadt können vorerst nicht besucht werden. Ganz im Gegensatz zu einigen Kursen an der Volkshochschule (VHS: „Die Kurse der Volkshochschule finden unter strengen Hygieneauflagen und mit Ausnahmen in den Bereichen Gesundheit, Tanz und Gesang weiterhin statt. Die Bücherei in der Abt-Hyller-Straße 19 bleibt geöffnet.“)
Während die Gastrononomie weiterhin nur Essen zum Mitnehmen verkaufen darf, gilt seit dem 1. Dezember nun auch eine Maskenpflicht vor Einkaufszentren, Geschäften und deren Parkplätzen. Damit wird die Maskenpflicht im öffentlichen Raum etwas ausgeweitet. Bereits seit dem 19. Oktober muss im Stadtbus, den Bushaltestellen und dem Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Stadtverwaltung folgt zudem den Empfehlungen der Politik, möglichst viele persönliche Kontakte einzuschränken, und befindet sich vom 24. Dezember bis 1. Januar im Betriebsurlaub. Von Montag, 4. Januar 2021, an sind die städtischen Mitarbeiter wieder für Bürgeranliegen und Terminanfragen telefonisch erreichbar.