Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
SZ-Telefonaktion zur Krankenversicherung
RAVENSBURG (sz) - Im kommenden Jahr gibt es einige Neuerungen für die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Das betrifft vor allem die Möglichkeit, einfacher von einer Kasse zu einer anderen zu wechseln. Bisher musste man schriftlich per Einschreiben bei seiner alten Krankenkasse kündigen. Die neue Kasse benötigte neben einem formlosen Antragsschreiben auch die Kündigungsbestätigung der alten Kasse. Ansonsten war eine Neuaufnahme nicht möglich.
Die neue Mitgliedsbescheinigung musste dann noch dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Geschah das nicht rechtzeitig, blieb man in seiner alten Kasse.
Dieses Prozedere soll ab 2021 der Vergangenheit angehören. Will man wechseln, stellt man künftig einen Antrag bei der gewünschten Kasse. Eine Kündigung bei seiner bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig. Der Arbeitgeber erhält die Information auf elektronischem Wege.
Jedes Jahr ändern sich zudem die Rechengrößen in der Krankenversicherung, beispielsweise der durchschnittliche Zusatzbeitrag, das beitragspflichtige Mindesteinkommen oder das Höchsteinkommen, bis zu dem Kassenbeiträge zu zahlen sind. Auch bei Privatversicherungen wandeln sich Beiträge oder Tarife.
Was bedeuten all die Änderungen im Einzelnen? Wie sehen die Neuerungen genau aus? Fragen hierzu beantworten Monika Müller vom Sozialverband VdK, Thomas Bötticher vom Verband der Privaten Krankenversicherung und Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwaben während der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“.