Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Mann wegen Tausender verbotener Bilder verurteilt
Austausch von kinder- und jugendpornografischen Bildern endet am Amtsgericht Wangen mit einer Freiheitsstrafe
WANGEN/ISNY (clbi) - Ein Mann aus dem Raum Isny wurde am Amtsgericht Wangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten mit Bewährung verurteilt. Der Grund: Er hatte Tausende Bilder und Videos, auf denen Kinder und Jugendliche in pornografischen Szenen zu sehen sind, mit einer anderen Person ausgetauscht.
Die Anklageschrift der Staatsanwältin dokumentiert einen Zeitraum von knapp vier Monaten im Jahr 2016. Darin wird dem Angeklagten zur Last gelegt, stetig mit einer anderen Person Videos und anderes Bildmaterial ausgetauscht zu haben. Das Material enthielt pornografische Szenen, in denen ausschließlich Kinder und Jugendliche beteiligt waren. Die Jugendlichen waren größtenteils unter 14 Jahre, die Kinder zum Teil erst ein bis fünf Jahre alt. Vermutlich lud der Angeklagte die Bilder bereits seit 2007 auf verschiedene Datenträger, hieß es in der Anklage. Bei einer Hausdurchsuchung in 2019 fanden die Ermittler auf dem PC, auf externen Festplatten und Handys tausende Bilder, die sich der Mann heruntergeladen und gespeichert hatte. „Ich möchte das nicht mehr machen, es tut mir total leid“, sagte der Mann, als er vom Richter das erste Wort bekam. Dabei gestand er seine Taten in vollem Umfang.
Den Fragen des Richters, wie es dazu kam und wie er auf den Mann kam, mit dem er die Bilder tauschte, wich der Angeklagte aus. „Ich weiß es nicht mehr, ich will das alles vergessen“, sagte er. „Aber Sie müssen das auch in Ihrem eigenen Interesse aufarbeiten“, hakte der Richter nach. Der Angeklagte schwieg. Sein Anwalt griff das Thema der Aufarbeitung nochmal auf und wollte von seinem Mandanten wissen, was er derzeit tue, um seine pädophile Neigung in den Griff zu bekommen. „Ich habe Ende Januar ein Gespräch mit einer Diplom-Psychologin vereinbart, dass sie mir helfen soll“, sagte dieser.
Bei der Hausdurchsuchung sei auch die Frau des Angeklagten zugegen gewesen. „Sind Sie noch mit ihr zusammen oder hat sie daraus ihre Konsequenzen gezogen“, wollte der Richter wissen. „Wir sind noch zusammen“, sagte der Mann auf der Anklagebank. Seine Frau habe Kinder und Enkelkinder aus einer anderen Beziehung, zu denen sei aber der Kontakt abgebrochen. Geboren wurde der Mann in Berlin, dort besuchte er eine Hilfsschule. Derzeit arbeite er für eine Leihfirma, es sei aber im Gespräch, dass er übernommen werde. Im Bundeszentralregister befinden sich keine Einträge.
Für die Staatsanwältin hat sich die Anklage bestätigt. Aber „wir sehen, dass es Ihnen leid tut“, beginnt sie ihr Plädoyer. Darüber hinaus habe der Angeklagte seine Taten eingeräumt. Wegen seiner pädophilen Neigungen suche er Hilfe und ist noch nicht gerichtlich in Erscheinung getreten. Daher empfand die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung für angemessen. Der Anwalt schließt sich dem grundsätzlich an. Denn „hinter jedem dieser Bilder steckt eine Straftat“, so der Verteidiger. Jedoch empfand er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für ausreichend.
„Nach meiner Überzeugung war es nur ein Geständnis im Kern“, sagte der Richter bei seiner Urteilsbegründung. Es sei sicher kein Zufall, dass er auf die Bilder gestoßen ist und diese austauscht. Dennoch habe sich der Angeklagte „reuig gezeigt“und der Tatzeitraum läge auch schon etwas zurück. Daher entschied sich der Richter für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. In dieser Zeit soll ihm ein Bewährungshelfer zur Seite stehen. Darüber hinaus muss der Angeklagte in spätestens drei Monaten nachweisen, dass er eine Therapie macht. Eine Geldstrafe von 2000 Euro soll er an den „Weißen Ring“entrichten.