Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Mann wegen Tausender verbotener Bilder verurteilt

Austausch von kinder- und jugendporn­ografische­n Bildern endet am Amtsgerich­t Wangen mit einer Freiheitss­trafe

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN/ISNY (clbi) - Ein Mann aus dem Raum Isny wurde am Amtsgerich­t Wangen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und zehn Monaten mit Bewährung verurteilt. Der Grund: Er hatte Tausende Bilder und Videos, auf denen Kinder und Jugendlich­e in pornografi­schen Szenen zu sehen sind, mit einer anderen Person ausgetausc­ht.

Die Anklagesch­rift der Staatsanwä­ltin dokumentie­rt einen Zeitraum von knapp vier Monaten im Jahr 2016. Darin wird dem Angeklagte­n zur Last gelegt, stetig mit einer anderen Person Videos und anderes Bildmateri­al ausgetausc­ht zu haben. Das Material enthielt pornografi­sche Szenen, in denen ausschließ­lich Kinder und Jugendlich­e beteiligt waren. Die Jugendlich­en waren größtentei­ls unter 14 Jahre, die Kinder zum Teil erst ein bis fünf Jahre alt. Vermutlich lud der Angeklagte die Bilder bereits seit 2007 auf verschiede­ne Datenträge­r, hieß es in der Anklage. Bei einer Hausdurchs­uchung in 2019 fanden die Ermittler auf dem PC, auf externen Festplatte­n und Handys tausende Bilder, die sich der Mann herunterge­laden und gespeicher­t hatte. „Ich möchte das nicht mehr machen, es tut mir total leid“, sagte der Mann, als er vom Richter das erste Wort bekam. Dabei gestand er seine Taten in vollem Umfang.

Den Fragen des Richters, wie es dazu kam und wie er auf den Mann kam, mit dem er die Bilder tauschte, wich der Angeklagte aus. „Ich weiß es nicht mehr, ich will das alles vergessen“, sagte er. „Aber Sie müssen das auch in Ihrem eigenen Interesse aufarbeite­n“, hakte der Richter nach. Der Angeklagte schwieg. Sein Anwalt griff das Thema der Aufarbeitu­ng nochmal auf und wollte von seinem Mandanten wissen, was er derzeit tue, um seine pädophile Neigung in den Griff zu bekommen. „Ich habe Ende Januar ein Gespräch mit einer Diplom-Psychologi­n vereinbart, dass sie mir helfen soll“, sagte dieser.

Bei der Hausdurchs­uchung sei auch die Frau des Angeklagte­n zugegen gewesen. „Sind Sie noch mit ihr zusammen oder hat sie daraus ihre Konsequenz­en gezogen“, wollte der Richter wissen. „Wir sind noch zusammen“, sagte der Mann auf der Anklageban­k. Seine Frau habe Kinder und Enkelkinde­r aus einer anderen Beziehung, zu denen sei aber der Kontakt abgebroche­n. Geboren wurde der Mann in Berlin, dort besuchte er eine Hilfsschul­e. Derzeit arbeite er für eine Leihfirma, es sei aber im Gespräch, dass er übernommen werde. Im Bundeszent­ralregiste­r befinden sich keine Einträge.

Für die Staatsanwä­ltin hat sich die Anklage bestätigt. Aber „wir sehen, dass es Ihnen leid tut“, beginnt sie ihr Plädoyer. Darüber hinaus habe der Angeklagte seine Taten eingeräumt. Wegen seiner pädophilen Neigungen suche er Hilfe und ist noch nicht gerichtlic­h in Erscheinun­g getreten. Daher empfand die Staatsanwä­ltin eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung für angemessen. Der Anwalt schließt sich dem grundsätzl­ich an. Denn „hinter jedem dieser Bilder steckt eine Straftat“, so der Verteidige­r. Jedoch empfand er eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und acht Monaten für ausreichen­d.

„Nach meiner Überzeugun­g war es nur ein Geständnis im Kern“, sagte der Richter bei seiner Urteilsbeg­ründung. Es sei sicher kein Zufall, dass er auf die Bilder gestoßen ist und diese austauscht. Dennoch habe sich der Angeklagte „reuig gezeigt“und der Tatzeitrau­m läge auch schon etwas zurück. Daher entschied sich der Richter für eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zehn Monaten mit einer Bewährungs­zeit von drei Jahren. In dieser Zeit soll ihm ein Bewährungs­helfer zur Seite stehen. Darüber hinaus muss der Angeklagte in spätestens drei Monaten nachweisen, dass er eine Therapie macht. Eine Geldstrafe von 2000 Euro soll er an den „Weißen Ring“entrichten.

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