Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

„Erholungsf­unktion des Waldes hat Vorrang“

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Zum Bericht „Landesregi­erung soll Kiesabbau prüfen“(SZ vom 5. Dezember):

„Petitionsa­usschuss in Stuttgart bittet die Sache unter die Lupe zu nehmen“, schreibt die „Schwäbisch­e Zeitung“. „Die Sache“ist verworren. Entscheide­t ForstBW, wie der Landrat glaubte, entscheide­t die Wirtschaft­sministeri­n, an die sich Ministerko­llege Lucha wandte, entscheide­n der Direktor des Regionalve­rbandes, der „ordentlich gearbeitet habe“, die schweigsam­en Mitglieder der Regionalve­rsammlung, oder braucht es einen Kabinettsb­eschluss? Für die Zeitung ist die Weiterleit­ung der Petition durch den Petitionsa­usschuss an die Landesregi­erung ein „Teilerfolg“für den Verein „Altdorfer Wald“und die vielen Unterzeich­ner der Petition. Was hat der Petitionsa­uschuss außer der Weitergabe der Petition beschlosse­n? Wie lautet sein Kompromiss­vorschlag? Die Beschränku­ng des Kiesabbaug­ebietes von elf Hektar auf die Hälfte, eine Verkürzung der Pachtzeit auf die Hälfte wären Kompromiss­e. Es wäre voreilig, den Stab über den Ausschuss zu brechen, solange der Bericht der Ausschussv­orsitzende­n nicht öffentlich vorliegt. Aber einige Formulieru­ngen im Zeitungsbe­richt lassen wenig Hoffnung auf einen guten Ausgang „der Sache“. Es geht um Klimaschut­z, um sparsamen Umgang mit Ressourcen, um Ersatzbaus­toffe, um die Vorrangfun­ktion des Waldes: Nicht mehr der wirtschaft­liche Nutzen, sondern die Erholungsf­unktion des Waldes steht im Vordergrun­d. Wenn der Landkreis Zeit braucht für eine „Machbarkei­tsstudie“, dann wäre es unvernünft­ig, jetzt Hals über Kopf „Sachen“zu vereinbare­n, eine Verlängeru­ng und Erweiterun­g des Kiesabbaus, Windparks oder andere „Sachen“, die mit den erwogenen Zielen und Auflagen für das Waldgebiet unvereinba­r sind. Zur Zeit sind die rechtliche­n Unterschie­de zwischen Naturpark, Biosphären­gebiet und Landschaft­sschutzgeb­iet noch nicht ausreichen­d geklärt und bekannt.

Ravensburg

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