Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
„Erholungsfunktion des Waldes hat Vorrang“
Zum Bericht „Landesregierung soll Kiesabbau prüfen“(SZ vom 5. Dezember):
„Petitionsausschuss in Stuttgart bittet die Sache unter die Lupe zu nehmen“, schreibt die „Schwäbische Zeitung“. „Die Sache“ist verworren. Entscheidet ForstBW, wie der Landrat glaubte, entscheidet die Wirtschaftsministerin, an die sich Ministerkollege Lucha wandte, entscheiden der Direktor des Regionalverbandes, der „ordentlich gearbeitet habe“, die schweigsamen Mitglieder der Regionalversammlung, oder braucht es einen Kabinettsbeschluss? Für die Zeitung ist die Weiterleitung der Petition durch den Petitionsausschuss an die Landesregierung ein „Teilerfolg“für den Verein „Altdorfer Wald“und die vielen Unterzeichner der Petition. Was hat der Petitionsauschuss außer der Weitergabe der Petition beschlossen? Wie lautet sein Kompromissvorschlag? Die Beschränkung des Kiesabbaugebietes von elf Hektar auf die Hälfte, eine Verkürzung der Pachtzeit auf die Hälfte wären Kompromisse. Es wäre voreilig, den Stab über den Ausschuss zu brechen, solange der Bericht der Ausschussvorsitzenden nicht öffentlich vorliegt. Aber einige Formulierungen im Zeitungsbericht lassen wenig Hoffnung auf einen guten Ausgang „der Sache“. Es geht um Klimaschutz, um sparsamen Umgang mit Ressourcen, um Ersatzbaustoffe, um die Vorrangfunktion des Waldes: Nicht mehr der wirtschaftliche Nutzen, sondern die Erholungsfunktion des Waldes steht im Vordergrund. Wenn der Landkreis Zeit braucht für eine „Machbarkeitsstudie“, dann wäre es unvernünftig, jetzt Hals über Kopf „Sachen“zu vereinbaren, eine Verlängerung und Erweiterung des Kiesabbaus, Windparks oder andere „Sachen“, die mit den erwogenen Zielen und Auflagen für das Waldgebiet unvereinbar sind. Zur Zeit sind die rechtlichen Unterschiede zwischen Naturpark, Biosphärengebiet und Landschaftsschutzgebiet noch nicht ausreichend geklärt und bekannt.
Ravensburg