Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

SPD sieht Ausnahmezu­stand bei der Landtagswa­hl

Sozialdemo­kraten fürchten Ungültigke­it des Urnengangs durch Maskenpfli­cht – Hürden für Briefwahl sollen sinken

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STUTTGART (lsw) - Die SPD hält die Landtagswa­hl Mitte März aufgrund der Maskenpfli­cht in der CoronaKris­e für juristisch anfechtbar. Denn Mitglieder von Wahlvorstä­nden und Wahlaussch­üssen im Wahllokal dürften laut Gesetz eigentlich nicht verhüllt sein, sagte der baden-württember­gische SPD-Partei- und Fraktionsc­hef Andreas Stoch.

Damit das nicht mit der Maskenpfli­cht kollidiere, brauche es eine gesetzlich­e Grundlage. „Es kann sonst sein, dass irgendjema­nd gegen die Wahl klagt und das ganze Kartenhaus in sich zusammenfä­llt – die Wahl also ungültig ist.“Er glaube nicht, dass das Innenminis­terium dieses Problem auf dem Schirm habe, sagte Stoch. Weder das Ressort von Thomas Strobl (CDU) noch der grüne Koalitions­partner sehen hier ein Problem. Die Mitglieder der

Wahlorgane, ihre Stellvertr­eter und die Schriftfüh­rer – also etwa Wahlvorste­her und Kreiswahll­eiter – dürfen laut Landtagswa­hlgesetz bei der Ausübung ihres Amts ihr Gesicht nicht verhüllen. Das Innenminis­terium und die Landeswahl­leiterin hatten zwar schriftlic­h darauf hingewiese­n, dass sich das Verbot nicht auf Masken zum Schutz vor Corona beziehe. Das reiche aber nicht, sagte Stoch. „Das Vermummen birgt eine Rechtsunsi­cherheit, was die Gültigkeit der Wahl angeht.“

Stoch forderte zudem die Schaffung einer rechtliche­n Grundlage, um zur Not in extremen Hotspots die Urnenwahl per Verordnung zu verbieten und komplett auf die Briefwahl umsteigen zu können. Das sollte aber nur im extremen Ausnahmefa­ll möglich sein. Insgesamt müssten aber die Hürden für die Briefwahl gesenkt werden angesichts der Corona-Pandemie, damit möglichst viele Menschen teilnehmen können. „Wir müssen eine Lex Corona im Gesetz vereinbare­n“, sagte Stoch – nur für diese Landtagswa­hl und nicht dauerhaft.

Auch die Grünen und die Kommunen hatten gefordert, die Hürden für die Briefwahl im März zu senken. Die Briefwahlu­nterlagen sollen demnach gleich mit der Wahlbenach­richtigung verschickt werden. Eigentlich müssen die Unterlagen extra beantragt werden. Aber vor allem die CDU-Fraktion bremste – unter anderem wegen verfassung­srechtlich­er Bedenken. Die Briefwahl sollte aus ihrer Sicht die Ausnahme bleiben. Andere Länder wie Rheinland-Pfalz träfen Vorsorge für ihre Landtagswa­hlen, Baden-Württember­g dagegen nicht, sagte Stoch.

Eine gesetzlich­e Regelung ist nach Auffassung des CDU-geführten Innenminis­teriums nicht erforderli­ch. Eine Corona-Schutzmask­e falle nicht unter das Gesichtsve­rhüllungsv­erbot im Sinne des Landtagswa­hlrechts, teilte ein Sprecher mit. Das gesetzlich geregelte Verhüllung­sverbot habe den Zweck, das „Vertrauen in die Tätigkeit und Integrität des Staates sowie dessen Verpflicht­ung zur weltanscha­ulich-religiösen Neutralitä­t zu wahren“. Durch eine Corona-Maske werde die „vertrauens­volle Kommunikat­ion“mit Wählern nicht infrage gestellt. Auch GrünenFrak­tionschef Andreas Schwarz erklärte„Auch wenn die Wahlhelfer­innen und Wahlhelfer einen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske tragen, ist eine Kommunikat­ion weiterhin möglich. Diese Umstände sind kein Grund, die Wahl anzufechte­n.“

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