Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Zurück im harten Modus
Bund und Länder beschließen Lockdown – Welche Beschränkungen ab Mittwoch gelten
BERLIN - Nur rund eine Stunde brauchten die Ministerpräsidenten am Sonntag, um sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf drastische Verschärfungen des Lockdowns zu einigen. Sie hatten gut vorgearbeitet und angesichts der dramatischen Entwicklung hatten sie kaum eine andere Wahl. Spätestens ab Mittwoch wird das öffentliche Leben weitgehend stillgelegt, und das mindestens bis zum 10. Januar. „Wie es weitergeht, hängt von den Ergebnissen ab“, ließ die Kanzlerin offen.
Was ist ab Mittwoch noch möglich?
Es gibt keine bundesweiten Ausgangssperren am Tag, das gibt es nur in Hotspots. In Baden-Württemberg und Bayern gelten jedoch nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Im Südwesten dürfen Bürger zwischen 20 und 5 und im Freistaat zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen. Restaurants und Kantinen dürfen weiterhin nur Essen außer Haus bieten. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Das soll Glühwein-Umzüge verhindern. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Alle Betriebe sollen nach Möglichkeit durch Betriebsferien oder Homeoffice bis zum 10. Januar geschlossen bleiben.
Welche Kontakte sind grundsätzlich erlaubt?
Jenseits der Weihnachtstage gilt für die Zeit bis zum 10. Januar: Private Treffen dürfen höchstens zwei Haushalte und maximal fünf Personen umfassen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Und wie wird Weihnachten gefeiert? Zwischen Heiligabend und dem 2. Weihnachtstag wird die grundsätzliche Kontaktbeschränkung ein wenig gelockert: Dann sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Sie müssen aus dem „engsten Familienkreis“kommen. Das sind Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Geschwister, deren Kinder und ihre Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre. Eine feste Personenobergrenze gibt es damit nicht. Ein Elternpaar darf also beispielsweise seine beiden volljährigen Kinder, deren Partner und Kinder unter 14 Jahren einladen.
Darf man zu Verwandten reisen? Bei Reisen gibt es nur den Appell, auf
„nicht zwingend Notwendiges“zu verzichten, aber keine Verbote. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) empfahl zudem, auf vermeidbare Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten, auch wenn es dazu keine Bund-LänderBeschlüsse gab.
Was ist mit Gottesdiensten? Gottesdienste sind erlaubt, aber die Besucher sollen den Mindestabstand von 1,5 Metern wahren und Masken am Platz tragen. Weihnachtslieder dürfen nicht gesungen werden. Falls die Gemeinde viele Besucher erwartet, sollte es zuvor eine Anmeldung geben. Der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, bezeichnete das als eine „sehr vernünftige Lösung“. Die Katholiken hätten nie Forderungen gestellt, die CoronaRegeln nicht einzuhalten, sondern sich immer streng daran gehalten. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hatte vor den Beratungen erklärt, dass er Gottesdienste an Weihnachten für verantwortbar halte, weil Schutzmaßnahmen von den Kirchen peinlich genau eingehalten würden.
Was ist an Silvester gestattet? Für Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerungen der Kontaktbeschränkungen. Bundesweit gilt am 31. Dezember sowie am Neujahrstag ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot. Untersagt wird der Verkauf von Raketen und Böllern. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erläuterte, dass viele Krankenhäuser den „dringenden Wunsch“geäußert hätten, in diesem Jahr das Böllern zu verbieten. Sie seien schon an der Belastungsgrenze. Kritik kam vom Verband der pyrotechnischen Industrie: Das Verkaufsverbot stürze die Hersteller von Raketen und Böllern in eine schwere Krise.
Welche Geschäfte dürfen noch öffnen?
Der gesamte Einzelhandel schließt. Ausnahme sind Lebensmittelgeschäfte, wobei der Verkauf von NonFood-Produkten, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, lokal eingeschränkt werden kann. Öffnen dürfen Babyfachmärkte, Apotheken und Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und
Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkauf sowie Tierbedarf – und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Dichtmachen müssen Friseure, Kosmetik- und Tattoo-Studios und Massagepraxen.
Was ist mit medizinisch notwendigen Behandlungen? Medizinisch notwendige Besuche beim Physio-, Ergo- und Logopäden sowie bei Podologen bleiben erlaubt.
Wie werden Alten- und Pflegeheime geschützt?
Für die Mitarbeiter einschließlich mobiler Pflegedienste sollen medizinische Schutzmasken sowie kostenlose Schnelltests die Regel werden. Dazu sollten die Länder „eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche“anordnen. In Hotspots soll es für Besucher eine Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests geben.
Wie geht es weiter?
Am 5. Januar beraten Merkel und die Ministerpräsidenten über Schritte, die ab dem 11. Januar gelten sollen.