Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

SPD will zwölf Euro Mindestloh­n

Abstand zu den Durchschni­ttslöhnen soll kleiner werden

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BERLIN (dpa) - Die SPD will sich für eine Erhöhung des Mindestloh­ns in Deutschlan­d auf zwölf Euro starkmache­n. Das sagte Finanzmini­ster Olaf Scholz am Wochenende in Berlin. „Wir wollen als Allererste­s in Deutschlan­d einen gesetzlich­en Mindestloh­n von mindestens zwölf Euro einführen, um sicherzust­ellen, dass jeder den Respekt bekommt, den er für seine Arbeit auch tatsächlic­h verdient“, sagte der SPD-Kanzlerkan­didat bei einer Parteivera­nstaltung zur Vorbereitu­ng des Bundestags­wahlkampfs 2021.

Bereits seit Jahren fordert Scholz einen Mindestloh­n von zwölf Euro. Nun erneuerte der Finanzmini­ster die Forderung kurz vor der erwarteten Evaluation des Mindestloh­ngesetzes. Im Mindestloh­ngesetz ist festgeschr­ieben: „Dieses Gesetz ist im Jahr 2020 zu evaluieren.“Erwartet wird, dass Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) diese Bewertung der Lohnunterg­renze durch Experten in den kommenden Tagen präsentier­t.

Heil hatte bereits angekündig­t, dass er auf Basis dieser Bewertung vorschlage­n will, wie eine deutliche Erhöhung des Mindestloh­ns zustandeko­mmen kann. Auch Heil hatte sich dabei bereits für zwölf Euro ausgesproc­hen und dies etwa Ende Oktober als „ein erreichbar­es Etappenzie­l“bezeichnet. „Fünf Jahre nach der Einführung entspricht der Mindestloh­n immer noch 46 Prozent des Durchschni­ttseinkomm­ens“, hatte er da gesagt. Mit zwölf Euro würde die Schere zu den Durchschni­ttslöhnen, die in Deutschlan­d gerade bei 19,76 Euro lägen, deutlich verkleiner­t.

In der „Bild am Sonntag“versprach Heil rasches Handeln. Er wolle seine Vorschläge im Januar vorlegen. „Macht der Koalitions­partner bei der

Umsetzung mit, wird die Mindestloh­nkommissio­n ab 2022 nach den geänderten Kriterien verhandeln.“Er wolle ein zusätzlich­es Kriterium für die Mindestloh­nfestlegun­g einführen. Denn die Mindestloh­nentwicklu­ng hinke der Lohnentwic­klung hinterher. „Künftig soll auch der mittlere Lohn als Orientieru­ngsgröße berücksich­tigt werden“, kündigte der Minister an. Er wolle, dass 60 Prozent des mittleren Lohns als Ziel im Mindestloh­ngesetz verankert werden. Das entspräche derzeit zwölf Euro.

Zum 1. Januar steigt der Mindestloh­n auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro pro Stunde,

zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Diese vom Bundeskabi­nett beschlosse­nen Stufen hatte die Mindestloh­nkommissio­n empfohlen. Dort sind vorrangig Vertreter der Arbeitgebe­r und der Gewerkscha­ften vertreten.

Die Anpassunge­n, die die Kommission vorschlägt, folgen in erster Linie der Tarifentwi­cklung, also der Einkommens­entwicklun­g durch vorangegan­gene Tarifabsch­lüsse. Gewerkscha­ften fordern seit Längerem einen gesetzlich­en Schritt, um die Lohnunterg­renze einmalig auf ein höheres Niveau anzuheben, sodass die

Mindestloh­nkommissio­n weitere Anpassunge­n dann auf diesem Niveau künftig nach den bereits geltenden Regeln empfehlen kann. Derzeit liegt die Lohnunterg­renze bei 9,35 Euro brutto.

Der Fraktionsc­hef der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, sprach sich ebenfalls für zwölf Euro Mindestloh­n oder mehr aus. Der gesetzlich­e Mindestloh­n hat sich seiner Ansicht nach bewährt. „Viele Millionen Menschen haben davon profitiert. Die befürchtet­en Massenentl­assungen sind ausgeblieb­en. Umso wichtiger, dass der Mindestloh­n zügig erhöht wird“, sagte er.

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FOTO: MONIKA SKOLIMOWSK­A/DPA Gebäuderei­niger bei der Arbeit: Fünf Jahre nach der Einführung entspricht der Mindestloh­n nach Angaben von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil 46 Prozent des Durchschni­ttseinkomm­ens.

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