Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Ravensburger Anwalt hält Ausgangsverbot für verfassungswidrig
Klaus Schulz lässt die Verordnung jetzt juristisch überprüfen – Das sind seine Gründe dafür – Land muss sich erklären
RAVENSBURG - Der Ravensburger Anwalt Klaus Schulz hält das neuerdings in Baden-Württemberg geltende nächtliche Ausgangsverbot für verfassungswidrig und will es juristisch überprüfen lassen. Er hat beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine einstweilige Anordnung gegen die Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr in der aktuellen Version der baden-württembergischen Corona-Verordnung beantragt. Der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtshofes, Matthias Hettich, bestätigte am Montag den Eingang des Antrags. Laut Hettich wird nun das Land zur Stellungnahme aufgefordert, dann wird der Fall vom Verwaltungsgerichtshof
entschieden. Schulz sagt über seine Motivation: „Ich bin der Auffassung, dass das Verbot von nächtlichen Spaziergängen im einsamen Wald eindeutig verfassungswidrig ist. Da scheint mir die Landesregierung eindeutig überzogen zu haben.“
Ein Eingriff in Grundrechte zum Schutz der Gesundheit müsse verhältnismäßig sein und dazu geeignet, die Gesundheit zu schützen. „Aber das Verbot ist nicht geeignet, wenn es nichts bringt“, so Schulz. Spazierengehen sei „epidemiologisch völlig unbedenklich“. Auch bisherige Versionen der Corona-Verordnungen bezeichnet er in seinem Antrag, der der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt, als „massiv grundrechtsverletzend“. Schulz war zu Beginn der Pandemie in Ravensburg an „Grundrechte-Demonstrationen“beteiligt. Schon damals übte er nicht nur aus politischer, sondern auch juristischer Sicht Kritik an den Einschränkungen während der Corona-Pandemie. Als sich die regionale Initiative später als Ableger der „Querdenken“-Bewegung anschloss, sei er aber schon nicht mehr dabei gewesen, betont Schulz. Wann mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu rechnen ist, konnte der Sprecher am Montag nicht mitteilen.