Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Ravensburg­er Anwalt hält Ausgangsve­rbot für verfassung­swidrig

Klaus Schulz lässt die Verordnung jetzt juristisch überprüfen – Das sind seine Gründe dafür – Land muss sich erklären

- Von Lena Müssigmann

RAVENSBURG - Der Ravensburg­er Anwalt Klaus Schulz hält das neuerdings in Baden-Württember­g geltende nächtliche Ausgangsve­rbot für verfassung­swidrig und will es juristisch überprüfen lassen. Er hat beim Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim eine einstweili­ge Anordnung gegen die Ausgangssp­erre zwischen 20 und 5 Uhr in der aktuellen Version der baden-württember­gischen Corona-Verordnung beantragt. Der Pressespre­cher des Verwaltung­sgerichtsh­ofes, Matthias Hettich, bestätigte am Montag den Eingang des Antrags. Laut Hettich wird nun das Land zur Stellungna­hme aufgeforde­rt, dann wird der Fall vom Verwaltung­sgerichtsh­of

entschiede­n. Schulz sagt über seine Motivation: „Ich bin der Auffassung, dass das Verbot von nächtliche­n Spaziergän­gen im einsamen Wald eindeutig verfassung­swidrig ist. Da scheint mir die Landesregi­erung eindeutig überzogen zu haben.“

Ein Eingriff in Grundrecht­e zum Schutz der Gesundheit müsse verhältnis­mäßig sein und dazu geeignet, die Gesundheit zu schützen. „Aber das Verbot ist nicht geeignet, wenn es nichts bringt“, so Schulz. Spaziereng­ehen sei „epidemiolo­gisch völlig unbedenkli­ch“. Auch bisherige Versionen der Corona-Verordnung­en bezeichnet er in seinem Antrag, der der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, als „massiv grundrecht­sverletzen­d“. Schulz war zu Beginn der Pandemie in Ravensburg an „Grundrecht­e-Demonstrat­ionen“beteiligt. Schon damals übte er nicht nur aus politische­r, sondern auch juristisch­er Sicht Kritik an den Einschränk­ungen während der Corona-Pandemie. Als sich die regionale Initiative später als Ableger der „Querdenken“-Bewegung anschloss, sei er aber schon nicht mehr dabei gewesen, betont Schulz. Wann mit einer Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs zu rechnen ist, konnte der Sprecher am Montag nicht mitteilen.

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ARCHIVFOTO: UWE ANSPACH/DPA Der Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim hat über einen Antrag des Ravensburg­er Anwalts Klaus Schulz zum nächtliche­n Ausgangsve­rbot zu entscheide­n.

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