Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Nun geht es in die nächste Runde

- Von Wolfgang Mulke wirtschaft@schwaebisc­he.de

Nun ist auch juristisch geklärt, was der Normalbürg­er schon lange wusste. Abschaltei­nrichtunge­n in der Abgasreini­gung von Diesel-Fahrzeugen sind von wenigen Ausnahmen abgesehen illegal. Erlaubt sind sie nur, wenn der Motor unmittelba­r kaputt gehen kann oder die Sicherheit beim Fahren gefährdet ist. Die Leistung der Anlagen darf dagegen nicht generell herunterge­fahren werden. Doch genau dies haben viele Hersteller lange Zeit gemacht. Damit geht der DieselSkan­dal in die nächste Runde.

Für den einzelnen Dieselfahr­er hat das Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs zunächst keine Auswirkung. Das kann sich allerdings ändern, wenn die neue Rechtsgrun­dlage in Deutschlan­d zur Anwendung kommen sollte. Denn dann steht letztlich die Typzulassu­ng

der betreffend­en Fahrzeugmo­delle auf dem Spiel. Die unerlaubte­n Abschaltei­nrichtunge­n müssten zumindest deaktivier­t werden. Im aus Sicht der Autoindust­rie wohl schlimmste­n Fall müsste der Hersteller die Anlagen austausche­n. Die Kosten dafür würden in die Milliarden gehen.

Politisch war dies in Deutschlan­d nicht gewollt. Das Kraftfahrt­Bundesamt hatte sich im Fall VW mit einem Software-Update begnügt, die Anlagen selbst aber freigegebe­n. Womöglich muss die Flensburge­r Behörde diese Bescheide wieder aufheben. Das will zumindest die Deutsche Umwelthilf­e durchsetze­n. Entspreche­nde Verfahren laufen bereits. Und der Verein hat im Dieselskan­dal schon viele Klagen erfolgreic­h bestritten.

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