Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Soli hätte seinen Namen so wirklich verdient
Zu „Bareiß fordert Soli-Aus für alle“(30.12.):
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind – zurecht – viele Notfallzahlungen an Kultur, Soloselbstständige et cetera geflossen, (die Wahnsinnszahlungen an TUI, Lufthansa möchte ich hier gar nicht thematisieren). Nun soll der Soli-Zuschlag abgeschafft werden – dies wurde bereits lang vor der Pandemie beschlossen, aber noch nicht umgesetzt, da auch hier vieles noch nicht ausdiskutiert ist. Solidarität – das ist das ausgesprochene Wort hierfür. Und ich frage mich, warum diese Abgabe, die eh schon lange nicht mehr sachbezogen verwendet wird, gerade jetzt nicht weiter eingezogen und solidarisch einer wirklich wichtigen Sache zugeführt wird – nämlich all den Bedürftigen in Deutschland, die unter der CoronaPandemie wirklich leiden.
Um hier keine weitere Neiddebatte aufkommen zu lassen, flösse das Geld aus diesem Topf an Kulturschaffende, Gastronomie, kleine Läden – die Aufzählung wäre wahrscheinlich unendlich. Solidaritätszuschlag hätte dann seinen Namen wirklich verdient.
Wolpertswende
So viel muss das Tier wert sein
Zu „Landwirte fordern schnelle Öffnung des Schlachthofs“(16.12.):
Ist mir da etwas entgangen? Landwirte fordern sofortige Öffnung des Schlachthofes Biberach. Haben die Bauern sich jemals zu den qualvollen Tötungen ihrer Nutztiere in diversen Schlachthöfen geäußert? Hier darf von den Landwirten nicht die Transportstrecke als einziges Kriterium angeprangert werden. Denn einzig und alleine zählt: Zeugung, Aufzucht, Haltung, Transport und Schlachtung unserer Nutztiere. Hierfür trägt der Landwirt Verantwortung; und ganz besonders sollte diesem auch der letzte Weg zur Schlachtung sehr am Herzen liegen und der schmerzlose Tod seines Tieres! So viel muss ihm sein Nutztier wert sein! Nur so kann der Landwirt seine Interessen glaubhaft rüberbringen!
Weingarten
Klare Regelungen schaffen
Zu „Keine Impfprivilegien“(30.12.): Sie berichten darüber, dass unter anderem der Gesundheitsminister Herr Spahn sich gegen „Sonderrechte“für Geimpfte ausspricht. Doch geht es wirklich um Sonderrechte? Die rechtliche Grundlage für die Einschränkung der Grundrechte (unter anderem durch Ausgangssperren; Beherbergungsverbote; Kontaktbeschränkungen) ist doch, dass die Menschen geschützt werden müssen. Nur um das zu gewährleisten, dürfen zum Beispiel durch Verordnungen Maßnahmen erlassen werden, die Freiheiten einschränken. Für Menschen, die geimpft sind (zweimal im Abstand von drei Wochen) besteht doch zum einen keine Gefahr, dass sie sich mit dem Coronavirus infizieren können und mit großer Wahrscheinlichkeit
auch keine Gefahr, dass sie andere infizieren. Damit entfällt aber, für die Gruppe der Geimpften, auch die rechtliche Grundlage für eine Einschränkungen der Grundrechte. Die Politik wird daher, in naher Zukunft, die Gruppe der Geimpften aus dem Geltungsbereich der bestehenden Notverordnungen herausnehmen müssen. Zum Beispiel Aufhebung von Besuchsverboten für Geimpfte in Alters- und Pflegeheimen noch im Februar 2021. Damit ist aber klar, dass es nicht um Sonderrechte für Geimpfte gehen kann, sondern vielmehr um die Frage, wann die Einschränkungen der Grundrechte für Geimpfte aufgehoben werden müssen. Es empfiehlt sich, hierfür alsbald und möglichst bundeseinheitlich, klare Regelungen zu schaffen.
Wangen
Viele Rechte und Pflichten
Zum selben Thema:
Ich finde den Begriff „Impfprivilegien“irreführend. Wer sich gegen Corona impfen lässt, tut dies, um sich und unsere Gesellschaft zu schützen . Wer sich nicht gegen Corona impfen lässt (ohne dagegen sprechende medizinische Indikation), nimmt sein Recht in Anspruch, seine persönlichen Vorteile (Angst vor dem Impfen, generelle Impfgegnerschaft) höher zu bewerten als gesellschaftliche Vorteile (Herdenimmunität, Rückkehr zur Normalität). Ein Unternehmer (Gastronom, Kinobetreiber, Friseur et cetera), der sich entscheidet, nur geimpfte Kunden zu bedienen, nimmt genauso sein Recht in Anspruch, seine persönlichen Vorteile (keine Kosten für Hygieneauflagen, mehr Kunden auf gleichem Raum) höher zu bewerten, als die gesellschaftlichen Vorteile (Gleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften). Wir leben in einer freiheitlichen Gesellschaft mit mehr Freiheiten als in den meisten anderen Ländern der Welt. Das heißt, wir haben viele Rechte. Und zu Rechten gehören eben auch Pflichten, zum Beispiel die Pflicht, die Verantwortung für die Ausübung meines Rechtes zu übernehmen. Das kennen wir aus vielen Lebensbereichen. Deshalb finde ich es ungerecht und unfair, wenn Ungeimpfte einfordern, dass für Geimpfte die gleichen Einschränkungen bestehen sollen, wie für Ungeimpfte. Das Thema ist sicher jetzt noch nicht so aktuell, aber wenn die Unter-60Jährigen geimpft werden können und im Herbst 2021 die dritte Welle kommt (weil zum Beispiel nicht genügend Menschen geimpft sind), droht ein erneuter Lockdown.
Laupheim