Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Schweiz erlaubt rechts überholen
Neue Regelung gilt allerdings nur unter bestimmten Bedingungen
BERN (dpa) - Reisende aufgepasst: Ab 1. Januar 2021 gelten in der Schweiz einige neue Verkehrsregeln. Wenn sich auf der Autobahn wegen Gedrängels auf den Überholspuren dichter Verkehr entwickelt, dürfen Fahrerinnen und Fahrer auf der rechten Spur künftig „mit der nötigen Vorsicht“vorbeifahren. Nicht erlaubt ist allerdings das bewusste Rechtsüberholen: Auf eine Fahrspur weiter rechts ausscheren, überholen und wieder links einordnen bleibt verboten und wird mit einem Strafmandat geahndet, wie das Bundesamt für Straßen schreibt.
Vorgeschrieben ist künftig auch das Reißverschlussverfahren bei Autobahnauffahrten und der Verengung von Fahrstreifen etwa bei Baustellen oder nach Unfällen. „Damit soll verhindert werden, dass bei Fahrstreifenabbauten zu früh auf den verbleibenden Streifen gewechselt wird, wie es heute oft geschieht“, heißt es. Zudem wird die Rettungsgasse nun gesetzlich vorgeschrieben: Wie das Schweizer Nachrichtenportal nau.ch berichtet, müssen Autofahrer nun bei stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Damit soll Rettungskräften der Einsatz erleichtert werden. Der Pannenstreifen darf nicht zum Ausweichen benutzt werden. Wenn es sich in Tunnels staut, müssen sich die Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten. Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich nau.ch zufolge Benutzer der mittleren Spur rechts und Fahrer auf der linken Spur links halten. Eine weitere Neuerung ist unter anderem, dass Fahrrad- und Mofafahrer auch bei Rot rechts abbiegen dürfen, wenn die Kreuzung mit einem entsprechenden Schild ausgestattet ist.
Auf deutschen Autobahnen ist es grundsätzlich verboten, rechts zu überholen. Doch es gibt Ausnahmefälle, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind. Zum einen gilt die Regelung, die in der Schweiz nun in Kraft tritt, hierzulande bereits: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf laut ADAC rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetzung sei, dass auf allen Fahrstreifen so dichter Verkehr ist, dass nebeneinander gefahren wird. Das sei dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller ist.
Zudem dürfen Fahrzeuge ADAC zufolge dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren. Bei stehendem Verkehr darf man demnach auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, so darf laut ADAC rechts höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden, sodass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.