Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Schweiz erlaubt rechts überholen

Neue Regelung gilt allerdings nur unter bestimmten Bedingunge­n

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BERN (dpa) - Reisende aufgepasst: Ab 1. Januar 2021 gelten in der Schweiz einige neue Verkehrsre­geln. Wenn sich auf der Autobahn wegen Gedrängels auf den Überholspu­ren dichter Verkehr entwickelt, dürfen Fahrerinne­n und Fahrer auf der rechten Spur künftig „mit der nötigen Vorsicht“vorbeifahr­en. Nicht erlaubt ist allerdings das bewusste Rechtsüber­holen: Auf eine Fahrspur weiter rechts ausscheren, überholen und wieder links einordnen bleibt verboten und wird mit einem Strafmanda­t geahndet, wie das Bundesamt für Straßen schreibt.

Vorgeschri­eben ist künftig auch das Reißversch­lussverfah­ren bei Autobahnau­ffahrten und der Verengung von Fahrstreif­en etwa bei Baustellen oder nach Unfällen. „Damit soll verhindert werden, dass bei Fahrstreif­enabbauten zu früh auf den verbleiben­den Streifen gewechselt wird, wie es heute oft geschieht“, heißt es. Zudem wird die Rettungsga­sse nun gesetzlich vorgeschri­eben: Wie das Schweizer Nachrichte­nportal nau.ch berichtet, müssen Autofahrer nun bei stockendem Verkehr oder Stau unaufgefor­dert eine Rettungsga­sse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Damit soll Rettungskr­äften der Einsatz erleichter­t werden. Der Pannenstre­ifen darf nicht zum Ausweichen benutzt werden. Wenn es sich in Tunnels staut, müssen sich die Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnra­nd halten. Auf dreispurig­en Autobahnen sollen sich nau.ch zufolge Benutzer der mittleren Spur rechts und Fahrer auf der linken Spur links halten. Eine weitere Neuerung ist unter anderem, dass Fahrrad- und Mofafahrer auch bei Rot rechts abbiegen dürfen, wenn die Kreuzung mit einem entspreche­nden Schild ausgestatt­et ist.

Auf deutschen Autobahnen ist es grundsätzl­ich verboten, rechts zu überholen. Doch es gibt Ausnahmefä­lle, die in der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) geregelt sind. Zum einen gilt die Regelung, die in der Schweiz nun in Kraft tritt, hierzuland­e bereits: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreif­en für eine Richtung Fahrzeugsc­hlangen gebildet haben, darf laut ADAC rechts schneller als links gefahren werden. Voraussetz­ung sei, dass auf allen Fahrstreif­en so dichter Verkehr ist, dass nebeneinan­der gefahren wird. Das sei dann der Fall, wenn der Verkehr einmal auf der einen Fahrspur, dann auf der anderen Fahrspur geringfügi­g schneller ist.

Zudem dürfen Fahrzeuge ADAC zufolge dann mit geringfügi­g höherer Geschwindi­gkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholt werden, wenn diese auf dem linken Fahrstreif­en stehen oder langsam (maximal 60 km/h) fahren. Bei stehendem Verkehr darf man demnach auf dem rechten Fahrstreif­en mit einer Geschwindi­gkeit von maximal 20 km/h überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreif­en langsam in Bewegung, so darf laut ADAC rechts höchstens mit einer Differenzg­eschwindig­keit von 20 km/h gefahren werden, sodass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.

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FOTO: DAVIDE AGOSTA/DPA Seit gestern gelten einige neue Verkehrsre­geln in der Schweiz: Wenn sich auf der Autobahn wegen Gedrängels auf den Überholspu­ren dort dichter Verkehr entwickelt, dürfen Fahrerinne­n und Fahrer auf der rechten Spur künftig „mit der nötigen Vorsicht“vorbeifahr­en.

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