Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Sparplan statt Sparschwei­n

Bei der richtigen Geldanlage für den Nachwuchs lohnt ein Vergleich der Möglichkei­ten

- Von Thomas Spengler

STUTTGART - Sparschwei­n und Sparbuch gehören seit Generation­en zum Standardge­schenk der Großeltern für den Enkel. Während Bargeld aufgrund der Inflation schon immer an Wert verloren hat, wirft das Sparbuch, das meistens nur noch als Loseblatts­ammlung oder Karte existiert, heutzutage nur noch minimale Zinsen ab. Die junge Generation wird daher nicht mehr mit dem Effekt eines spürbaren Zinseszins­es belohnt. Dennoch darf die Lernfunkti­on des Konsumverz­ichts zugunsten der Erfüllung eines Wunsches, für den es was anzusparen gilt, nicht unterschät­zt werden. Daher sollten Eltern und Großeltern über das Sparbuch hinaus an andere Anlageform­en denken.

Welches Konto aber soll’s denn nun sein? Zunächst gilt es zu berücksich­tigen, dass Kinder unter sieben Jahren nicht geschäftsf­ähig sind und damit auch kein Konto eröffnen können. Ab dem siebten Lebensjahr sind die Kinder dann beschränkt geschäftsf­ähig – das heißt, sie können Verträge abschließe­n, beide Eltern müssen aber der Kontoeröff­nung immer zustimmen, selbst wenn sie getrennt leben. Erfreulich beim ersten eigenen Girokonto für Kinder ist, dass die Banken in der Regel keine Gebühren erheben. Zum Taschengel­dkonto gehört dann meist auch eine Girocard, mit der die Kinder bezahlen und abheben können. Als Ergänzung zum renditesch­wachen Girokonto kann eine Einmalanla­ge etwa als Festgeld dienen.

Aber auch das Sparen mit einem Sparplan für eine Wertpapier­anlage kann sich lohnen, was viele Banker derzeit als sinnvolle Form der Geldanlage erachten. Erst recht, wenn man für Kinder einen langfristi­gen Vermögensa­ufbau zum Ziel hat. Dann bestehen im Übrigen auch gute Chancen, gegebenenf­alls mal einen Crash am Aktienmark­t verdauen zu können.

In Verbindung mit einem Sparplan können jugendlich­e Anleger in aktiv gemanagte Fonds genauso wie in ETFs (Exchange Traded Funds) einzahlen. Bei Ersteren schlagen freilich in der Regel ein Ausgabeauf­schlag von drei bis fünf Prozent beim Kauf sowie eine jährliche Management­gebühr von um ein Prozent zu Buche, obwohl sie sich immer wieder schwertun, ihren Referenzin­dex zu schlagen. Den bilden ETFs automatisc­h nach, weshalb sie auch nicht verwaltet werden müssen, sondern nur „passiv gemanagt“sind. Ergo: ETFs sind wesentlich kosteneffi­zienter als aktiv gemanagte Fonds. Die Standardge­bühren betragen bei ETFs in der Regel fünf bis zehn Euro plus eine vom Handelsbet­rag abhängige Gebühr in Höhe von 0,25 Prozent. Beide Fondsarten weisen eine breite Risikostre­uung auf, weshalb sie sich auch für kleinere Vermögen eignen können. Viele Fondssparp­läne ermögliche­n es Anlegern, bereits ab 25 Euro im Monat anzusparen.

Dazu benötigen auch Kinder ein Wertpapier­depot, das auf deren Namen angelegt wird. Denn das Wertpapier­depot ist dann ein Junior Depot, mit dem jedes Kind, genauso wie ein Erwachsene­r, einen Sparerpaus­chbetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr geltend machen kann, für die keine Steuern anfallen. Eine vierköpfig­e Familie bringt es so auf einen Sparerpaus­chbetrag von insgesamt 3204 Euro. Darüber hinaus gibt es einen weiteren Steuervort­eil. Kapitalert­räge auf Sparkonten und Kinderdepo­ts bleiben bis zur Höhe des steuerlich­en Grundfreib­etrages von aktuell 9408 Euro und der Sonderausg­abenpausch­ale über 36 Euro steuerfrei. Damit liegt die zumindest theoretisc­h steuerfrei­e Einkommens­grenze für Kinder im Jahr 2020 bei 10 245 Euro. Werden Sparkonto oder Wertpapier­depot auf den Namen des Kindes abgeschlos­sen, gehört das Geld rechtlich gesehen ausschließ­lich dem Nachwuchs. Eltern und Großeltern verwalten die Geldanlage nur bis zum 18. Geburtstag der Heranwachs­enden. Die Kontovollm­acht der Eltern erlischt, sobald der Nachwuchs volljährig ist.

Es kann auch ein Auszahlpla­n erstellt werden, nach dem das Geld in monatliche­n Raten ausgezahlt wird. Aber Achtung, sollten die Eltern derart viel Vermögen angehäuft haben, dass das Gesamteink­ommen der Sprössling­e für 2021 monatlich 553,33 Euro (inklusive Werbungsko­stenpausch­ale) übersteigt, können Kinder nicht mehr kostenlos in der Krankenver­sicherung der Eltern mitversich­ert sein. Und sollte das Vermögen der Kinder 8200 Euro übersteige­n, wird den jungen Erwachsene­n ab dem Winterseme­ster 2020/21 das BAföG gekürzt.

 ?? FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA ?? Das gute alte Sparschwei­n und ein Sparbuch haben über Generation­en zur monetären Grundausst­attung des Nachwuchse­s gehört. Inzwischen müssen Eltern längst über alternativ­e Sparanlage­n für ihre Kleinsten nachdenken.
FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Das gute alte Sparschwei­n und ein Sparbuch haben über Generation­en zur monetären Grundausst­attung des Nachwuchse­s gehört. Inzwischen müssen Eltern längst über alternativ­e Sparanlage­n für ihre Kleinsten nachdenken.
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