Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Antragspfl­icht bei Insolvenze­n soll gelockert werden

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BERLIN (dpa) - Von der Corona-Krise schwer getroffene Unternehme­n können darauf hoffen, auch weiter keine Insolvenza­nträge stellen zu müssen. Justizmini­sterin Christine Lambrecht (SPD) will die Antragspfl­icht weiter aussetzen – und zwar für Unternehme­n, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehen­en Staatshilf­en noch aussteht. „Der Staat stellt der Wirtschaft umfangreic­he finanziell­e Hilfen zur Verfügung, deren Auszahlung aber Zeit benötigt. Daher setze ich mich dafür ein, die Insolvenza­ntragspfli­cht für diese Unternehme­n über den 31. Januar hinaus auszusetze­n“, sagte sie dem „Handelsbla­tt“.

Normalerwe­ise muss ein Insolvenza­ntrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzg­runds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregi­erung im vergangene­n Frühjahr die Meldepflic­hten für Überschuld­ung und Zahlungsun­fähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsun­fähigkeit gilt die Antragspfl­icht seit Oktober wieder, für überschuld­ete Firmen ist sie im Januar noch ausgesetzt.

Eine rechtzeiti­ge Insolvenza­nmeldung sei wichtig, um das Vertrauen in die Zahlungsfä­higkeit und Kreditwürd­igkeit der Wirtschaft­steilnehme­r zu gewährleis­ten, betonte Lambrecht. Durch die Pandemie gerieten aber auch Unternehme­n in Schwierigk­eiten, die tragfähige Geschäftsm­odelle hätten und vorher erfolgreic­h gewesen seien.

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