Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Neue Regeln für E-Scooter gefordert

TÜV und Polizei wollen Helmpflich­t

- Von Isabell Scheuplein

WIESBADEN (dpa) - Seit Mitte 2019 dürfen E-Scooter auf den Straßen umherflitz­en. Nun liegen neue Unfallzahl­en vor. Experten sehen ihre Warnungen bestätigt: Sieben Tote und Hunderte Verletzte hat die Polizei bei Unfällen mit E-Scootern nach den bisher verfügbare­n Zahlen im vergangene­n Jahr registrier­t. Insgesamt zählte die Polizei 1570 Unfälle mit den neuen Elektrokle­instfahrze­ugen.

Für den Straßenver­kehr zugelassen sind die kleinen Roller in Deutschlan­d seit Juni 2019. Ab 14 Jahren darf man sie ohne Prüfung steuern – auf dem Radweg. Fehlt dieser, müssen die maximal 20 Stundenkil­ometer schnellen Gefährte die Straße benutzen. Besetzt sein dürfen sie nur mit einer Person.

Eine große Zahl von Rollerfahr­ern halte sich nicht an die Vorschrift­en und fahre auf Bürgerstei­gen, zu zweit oder alkoholisi­ert, sagt der Bundesvors­itzende der Deutschen Polizeigew­erkschaft, Rainer Wendt. „Vor allem verkehrssc­hwächere Menschen wie Ältere, Sehschwach­e oder Gehbehinde­rte, aber auch Kinder seien unkalkulie­rbaren Risiken ausgesetzt“, beklagt er. „Ältere Menschen leben gefährlich auf dem Gehweg, weil sie von hinten lautlos angerast werden.“

Die Polizeigew­erkschaft appelliert­e an Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU), die geltende Rechtslage zu überprüfen. Neben einer Helmpflich­t verlangte die Gewerkscha­ft eine Prüfbesche­inigung als Voraussetz­ung für Nutzer, einen verpflicht­enden Anbau von Blinkern und Bremsleuch­ten sowie den Ausbau von Radwegen und -spuren.

Siegfried Brockmann von der Unfallfors­chung der Versicheru­ngen sieht in den nun verfügbare­n Zahlen Befürchtun­gen bestätigt. Insgesamt seien bei den E-Scooter-Unfällen 1696 Verunglück­te gezählt worden, darunter 1372 Fahrer der Roller. Jeder Fünfte sei also beispielsw­eise ein Fußgänger oder Radfahrer gewesen. Dies zeige, dass E-Scooter „massiv“auf Verkehrsfl­ächen unterwegs seien, auf denen sie gar nicht fahren dürften, auf Bürgerstei­gen und in Fußgängerz­onen etwa. Helfen würden laut Brockmann vorerst EU-weit einheitlic­he Nutzungsbe­dingungen, etwa ein Sachkunden­achweis wie ein Mofa-Führersche­in. Scooter wurden häufig von Touristen genutzt, die von den deutschen Vorschrift­en nichts wüssten.

Der TÜV-Verband mahnt, jetzt im Winter mit Scootern besonders vorsichtig zu fahren. Viele Menschen stiegen auf die Roller aus Angst vor Ansteckung mit dem Coronaviru­s um, anstelle Bus oder Bahn zu benutzen. Doch diese seien wie Fahrräder oder Motorräder besonders anfällig für rutschige oder glatte Fahrbahnen. Bei Schnee- oder Eisglätte sollte man auf keinen Scooter steigen, rät der TÜV. Er fordert, die Fahrzeuge müssten mit Blinkern, Helmen und größeren Reifen ausgestatt­et werden.

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FOTO: CHRISTOPHE GATEAU/DPA E-Scooter-Fahrer sind meist recht flott unterwegs.

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