Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Mordvorwurf gegen Raser bleibt bestehen
Auf der Flucht vor der Polizei hat ein 35-Jähriger vor einem Jahr einen 14-Jährigen getötet
MÜNCHEN (dpa) - Als die Staatsanwältin vorliest, wie der 14-Jährige von dem Auto mit einer Geschwindigkeit von mehr als 120 Kilometern pro Stunde erfasst und 43 Meter durch die Luft geschleudert wurde, als sie vorliest, welche verheerenden Verletzungen die Ärzte bei dem Jungen feststellten, wird es dem Angeklagten zuviel. „Mir geht's nicht gut. Ich krieg' schlecht Luft“, sagt der 35Jährige. Die Gerichtsverhandlung wird unterbrochen, ein Sanitäter bringt ein starkes Beruhigungsmittel – erst dann kann es weitergehen.
Der 35-Jährige bestreitet nicht, verantwortlich für den Tod des 14Jährigen zu sein. Der Deutsche aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen war am 15. November 2019 um kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Er ignorierte mehrere rote Ampeln und erfasste – nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde – zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade die Straße überquerten. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.
„Für das, was passiert ist, habe ich keine Worte“, heißt es in einer Erklärung, die seine Anwältin zum Prozessbeginn am Dienstag vor dem Landgericht München I im Namen ihres Mandanten verliest. „Schock, Schuldgefühle, Selbstmordgedanken“empfinde er. „Heute kann ich sagen, dass ich die Gefahr vollkommen unterschätzt und mich überschätzt habe.“In der Erklärung wird geschildert, wie der Mann mit einem Freund durch die Stadt fuhr, um ihm sein neues Auto, einen schwarzen BMW, vorzuführen, wie er zwei Bier trank, rund zwei Gramm Kokain nahm und schließlich auf dem Weg zu seiner Freundin die Ausfahrt verpasste, verbotenerweise wendete – und so die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zog. Wie er Angst bekam, weil er doch laut Bewährungsunterlagen keinerlei Drogen nehmen durfte. Wie er als Geisterfahrer durch die
Stadt floh, raste, wie sicher er sich war, es zu schaffen und die Lage im Griff zu haben. „Ich halte mich für einen guten Autofahrer.“Bis zum Tatabend keine Punkte in Flensburg.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und mehrere Mordversuche vor. „Dass bei seiner Fahrweise das von ihm gelenkte Fahrzeug eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte, nahm er billigend in Kauf“, sagt die Staatsanwältin. „Durch dieses Vorgehen stellte er seine Interessen – nämlich eine erneute Inhaftierung unter allen Umständen zu vermeiden – in krasser Eigensucht über das Lebensrecht anderer Verkehrsteilnehmer.“
Die Verteidigung kritisiert diesen Mordvorwurf: „Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre“, sagt seine Anwältin. „Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?“Sie erhebt auch Vorwürfe gegen die Polizisten, die den Angeklagten verfolgten, nachdem er sich der Kontrolle entzogen hatte. Man müsse sich „mit der Frage auseinandersetzen, ob die Reaktion der Polizei ok war“, sagt sie. „Macht es im Hinblick auf die Gefährdungslage vielleicht gar keinen Unterschied, ob ich der Flüchtende oder Verfolgende bin?“
Aus ihrer Sicht sollte lediglich eine Verurteilung ihres Mandanten wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge infrage kommen. Damit läge die Höchststrafe bei zehn Jahren. „Nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, ist ein Mord.“
Im Falle einer Verurteilung des vorbestraften Angeklagten wegen Mordes droht ihm nach Angaben des Gerichts dagegen womöglich sogar die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre dann auch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.