Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Landratsam­t rät: Corona-Müll richtig entsorgen

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Das Ministeriu­m für Umwelt, Klima und Energiewir­tschaft gibt laut Pressemitt­eilung des Landratsam­tes Ravensburg zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Entsorgung von Abfällen, die bei Schnelltes­ts zum direkten Erregernac­hweis des Coronaviru­s SARS-CoV-2 anfallen, folgende Hinweise: Abfälle aus privaten Haushalten sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschloss­en werden müssen, zum Beispiel verknotet.

Soweit spitze oder scharfe Gegenständ­e anfallen, müssten diese in stich- und bruchfeste­n Einwegbehä­ltnissen gesammelt und fest verschloss­en werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten demnach tropfsiche­r verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähige­m Material umwickelt werden. Die Abfälle seien über die Restmüllto­nne zu entsorgen.

Die Müllsäcke sollten direkt in die Abfalltonn­en oder Container gegeben werden und dürfen nicht daneben gestellt werden. Abfälle, die bei regelmäßig­en CoronaSchn­elltests in Pflegeeinr­ichtungen, Arztpraxen, Kindertage­sstätten, Schulen, Unternehme­n und weiteren Einrichtun­gen anfallen, seien, soweit es sich um spitze und scharfe Gegenständ­e, sogenannte „sharps“(zum Beispiel Kanülen von Spritzen) handele, in bruchund durchstich­sicheren Einwegbehä­ltnissen zu sammeln und fest zu verschließ­en. Alle anderen Abfälle, die im Rahmen der Schnelltes­ts anfallen (zum Beispiel Schutzanzü­ge, Atemschutz­masken, Handschuhe), seien beispielsw­eise in dickwandig­en Müllsäcken, bevorzugt mit Doppelsack-Methode, zu sammeln. Die Entsorgung dieser Abfälle könne auch gemeinsam mit der regelmäßig­en Restabfall­abfuhr erfolgen.

Dies müsse mit dem Landkreis als öffentlich-rechtliche­r Entsorgung­sträger abgestimmt werden. Das Landratsam­t weist darauf hin, dass die kommunalen und gewerblich­en Wertstoffh­öfe zur Abgabe von Abfällen und Wertstoffe­n geöffnet bleiben.

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