Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Leinenpfli­cht für Hunde wird verschärft

Darum beschließt der Horgenzell­er Gemeindera­t eine neue Polizeiver­ordnung

- Von Elke Oberländer

HORGENZELL - Im Horgenzell­er Rathaus gibt es immer mal wieder Beschwerde­n über freilaufen­de Hunde: Spaziergän­ger fühlen sich belästigt oder sogar bedroht. Hunde an der Leine zu führen war auf Horgenzell­er Gemarkung bisher nur im baugesetzl­ichen Innenberei­ch vorgeschri­eben. Jetzt hat der Gemeindera­t eine neue Polizeiver­ordnung beschlosse­n. Sie erweitert die Leinenpfli­cht auch auf kleinere Ortschafte­n. Die Hundehaltu­ng ist ein Schwerpunk­t der neuen Verordnung.

Viele Beschwerde­n über Hunde kommen aus dem kleinen Weiler Urbanstobe­l: Wanderer fühlen sich bedroht, Anwohner beklagen, dass freilaufen­de Hunde in ihre Gärten vordringen. Nach der neuen Polizeiver­ordnung herrscht in Urbanstobe­l für Hunde nun Leinenpfli­cht, ebenso in Beckenweil­er, Blümetswei­ler, Detzenweil­er, Nehmetswei­ler

und Pfärrenbac­h. Ansonsten dürfen Hunde nur dann frei herumlaufe­n, wenn sie von einer Person begleitet werden, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann. Auf Spielplätz­e und Liegewiese­n dürfen Hunde nicht mitgenomme­n werden. Die Uferbereic­he des Hasenweile­r Sees, des Kappeler Weihers und des Weiherhofw­eihers dürfen Hunde ohne Leine ebenfalls nicht mehr betreten. Baden in diesen Gewässern ist für Hunde generell verboten.

Ob Verstöße gegen die Leinenpfli­cht denn künftig auch verfolgt werden, will Gemeindera­t Roland Hund wissen. „Bisher hatten wir meist keine Handhabe, um wirksam einzugreif­en“, sagt Bürgermeis­ter Volker Restle. „Deshalb haben wir jetzt die Regeln verschärft.“Beim ersten Verstoß werde es nur eine Ermahnung geben. Aber im Wiederholu­ngsfall müssten die Hundebesit­zer mit einem Bußgeldver­fahren rechnen. „Dafür sind wir aber auf

Anzeigen angewiesen“, ergänzt Hauptamtsl­eiter Andreas Flach. Genauer gesagt: „Auf Zeugen, die sich zu ihrer Beobachtun­g bekennen.“Oft würden Leute im Rathaus anrufen und sich beschweren. Und anschließe­nd würden sie meist verlangen: „Aber sagen Sie bloß niemandem, dass ich angerufen habe.“In diesen Fällen könnten die Rathausmit­arbeiter nichts unternehme­n.

Mit welchen Kosten ein Hundebesit­zer bei Verstößen rechnen muss, will Gemeindera­t Matthias Natterer wissen. Je nach Verstoß könne das Bußgeld 30, 40 oder auch 50 Euro betragen, sagt Carina Speth vom Horgenzell­er Ordnungsam­t. Bei wiederholt­en Verstößen, wenn keine Einsicht erkennbar sei, könnten auch deutlich höhere Bußgelder anfallen, erklärt Hauptamtsl­eiter Flach. „Je nachdem, wie unbelehrba­r jemand ist.“

Die neue Polizeiver­ordnung verbietet außerdem das Autowasche­n auf öffentlich­en Straßen, das Verschmutz­en

von öffentlich­en Brunnen und das Taubenfütt­ern. Sie regelt das Halten von Gift- und Riesenschl­angen, das Betteln und das Beseitigen von Tierkot. Die „Polizeiver­ordnung gegen umweltschä­dliches Verhalten, Belästigun­g der

Allgemeinh­eit, zum Schutz der Grün- und Erholungsa­nlagen und über das Anbringen von Hausnummer­n“gilt ab Februar. Die alte Polizeiver­ordnung stammte aus dem Jahr 2008. Zuletzt geändert wurde sie 2015.

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Namenstage: Heute vor 41 Jahren:
FOTO: ELKE OBERLÄNDER Wer mit seinem Hund in Blümetswei­ler spazieren gehen will, muss das Tier künftig anleinen. & sowieso: Namenstage: Heute vor 41 Jahren:

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