Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Leinenpflicht für Hunde wird verschärft
Darum beschließt der Horgenzeller Gemeinderat eine neue Polizeiverordnung
HORGENZELL - Im Horgenzeller Rathaus gibt es immer mal wieder Beschwerden über freilaufende Hunde: Spaziergänger fühlen sich belästigt oder sogar bedroht. Hunde an der Leine zu führen war auf Horgenzeller Gemarkung bisher nur im baugesetzlichen Innenbereich vorgeschrieben. Jetzt hat der Gemeinderat eine neue Polizeiverordnung beschlossen. Sie erweitert die Leinenpflicht auch auf kleinere Ortschaften. Die Hundehaltung ist ein Schwerpunkt der neuen Verordnung.
Viele Beschwerden über Hunde kommen aus dem kleinen Weiler Urbanstobel: Wanderer fühlen sich bedroht, Anwohner beklagen, dass freilaufende Hunde in ihre Gärten vordringen. Nach der neuen Polizeiverordnung herrscht in Urbanstobel für Hunde nun Leinenpflicht, ebenso in Beckenweiler, Blümetsweiler, Detzenweiler, Nehmetsweiler
und Pfärrenbach. Ansonsten dürfen Hunde nur dann frei herumlaufen, wenn sie von einer Person begleitet werden, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann. Auf Spielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Die Uferbereiche des Hasenweiler Sees, des Kappeler Weihers und des Weiherhofweihers dürfen Hunde ohne Leine ebenfalls nicht mehr betreten. Baden in diesen Gewässern ist für Hunde generell verboten.
Ob Verstöße gegen die Leinenpflicht denn künftig auch verfolgt werden, will Gemeinderat Roland Hund wissen. „Bisher hatten wir meist keine Handhabe, um wirksam einzugreifen“, sagt Bürgermeister Volker Restle. „Deshalb haben wir jetzt die Regeln verschärft.“Beim ersten Verstoß werde es nur eine Ermahnung geben. Aber im Wiederholungsfall müssten die Hundebesitzer mit einem Bußgeldverfahren rechnen. „Dafür sind wir aber auf
Anzeigen angewiesen“, ergänzt Hauptamtsleiter Andreas Flach. Genauer gesagt: „Auf Zeugen, die sich zu ihrer Beobachtung bekennen.“Oft würden Leute im Rathaus anrufen und sich beschweren. Und anschließend würden sie meist verlangen: „Aber sagen Sie bloß niemandem, dass ich angerufen habe.“In diesen Fällen könnten die Rathausmitarbeiter nichts unternehmen.
Mit welchen Kosten ein Hundebesitzer bei Verstößen rechnen muss, will Gemeinderat Matthias Natterer wissen. Je nach Verstoß könne das Bußgeld 30, 40 oder auch 50 Euro betragen, sagt Carina Speth vom Horgenzeller Ordnungsamt. Bei wiederholten Verstößen, wenn keine Einsicht erkennbar sei, könnten auch deutlich höhere Bußgelder anfallen, erklärt Hauptamtsleiter Flach. „Je nachdem, wie unbelehrbar jemand ist.“
Die neue Polizeiverordnung verbietet außerdem das Autowaschen auf öffentlichen Straßen, das Verschmutzen
von öffentlichen Brunnen und das Taubenfüttern. Sie regelt das Halten von Gift- und Riesenschlangen, das Betteln und das Beseitigen von Tierkot. Die „Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der
Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern“gilt ab Februar. Die alte Polizeiverordnung stammte aus dem Jahr 2008. Zuletzt geändert wurde sie 2015.