Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Alles Wichtige zur Stimmabgabe
Landtagswahl am Sonntag – Das sind die Regeln in den Wahllokalen
RAVENSBURG (sz) - Endspurt: Am Sonntag wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Wegen Corona laufen bei dieser Wahl manche Dinge anders. Der Überblick.
Statt 47 gibt es in Ravensburg nur 17 Wahllokale, die am Sonntag, 14. März, öffnen werden. Der Grund ist, dass wegen Corona deutlich mehr Menschen von der Briefwahl Gebrauch machen. Wer dennoch ins Wahllokal gehen möchte, findet den für ihn zuständigen Ort auf der Wahlbenachrichtungskarte oder unter www.ravensburg.de, Stichwort Wahllokalfinder.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Pandemie ist der Zutritt nur mit medizinischer Mund-Nasen-Maske erlaubt. Personen, die nachweisen, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, sowie Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind ausgenommen. Es dürfen nur fünf Wähler gleichzeitig eintreten, notfalls muss vor dem Lokal gewartet werden. Die Corona-Verordnung gilt aber auch vor dem Wahllokal. Das heißt, dass auch draußen Maskenpflicht eingehalten und Abstand gewahrt werden müssen, falls sich eine Schlange bildet.
Im Raum werden Kugelschreiber für die Stimmabgabe ausgegeben und danach desinfiziert. Jeder Wähler darf aber auch sein eigenes Schreibgerät mitbringen. Personen mit coronatypischen Krankheitssymptomen erhalten keinen Zutritt zum Wahllokal. Der Zutritt ist außerdem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder in den vergangenen zehn Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
Kurzfristig erkrankte oder sich in Quarantäne befindende Personen haben die Möglichkeit, am Wahltag bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0751 / 82413 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn man eine Person die Briefwahlunterlagen abholen lässt, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Sonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Der Briefkasten am RathausEingang Marktstraße wird bis Sonntag, 18 Uhr, regelmäßig geleert. Eine Abgabe im Wahlamt ist nicht notwendig.