Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Erneut lebenslang­e Haft im Mordfall von Löwenstein

Prozessmar­athon endet vor dem Landgerich­t Heilbronn mit Schuldspru­ch gegen den angeklagte­n Ehemann

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HEILBRONN (dpa) - Fast genau vier Jahre nach dem Mord an einer Frau in Löwenstein (Kreis Heilbronn) ist ihr Ehemann in der Neuauflage des Prozesses abermals zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden. Der 66-Jährige habe Ende März 2017 seine von ihm getrennt lebende Frau abgepasst, als sie nach der Arbeit in einem Kiosk zu ihrem Auto lief, zeigte sich das Landgerich­t Heilbronn am Freitag überzeugt. Mit zahlreiche­n Messerstic­hen in Hals, Oberkörper und mehrfach auch in den Rücken habe er sie umgebracht. Tatmotiv soll Eifersucht gewesen sein, weil die Frau einen neuen Lebenspart­ner gefunden hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Angeklagte hatte die Tat stets bestritten und den Mordvorwur­f auch in der ersten Landgerich­tsverhandl­ung zurückgewi­esen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Deshalb hatte sich die Kammer in dem Indizienpr­ozess auf Protokolle und mehr als 100 Zeugen verlassen müssen. Die Verteidigu­ng kritisiert­e aber auch gravierend­e Fehler der Ermittler. Bereits 2018 war bemängelt worden, die Polizei habe zu schnell und einseitig den Ehemann als einzig möglichen Täter ins Visier genommen.

Mit dem Urteil folgte die Kammer nun der Forderung von Staatsanwa­ltschaft und dem Nebenklage­anwalt, der die erwachsene­n Kinder – Sohn und Tochter – des Ehepaares vertritt. Die Verteidigu­ng hatte auf Freispruch plädiert.

Es ist zudem das Ende eines Prozessmar­athons. Schon im April 2018 war der heute 66-Jährige zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Diese Entscheidu­ng hatte der Bundesgeri­chtshof im Mai 2019 aber aufgehoben, er hatte bemängelt, dass das Landgerich­t die DNA-Spur auf einer Getränkedo­se am Tatort als „gewichtigs­tes Indiz“eingestuft hatte. Das sei jedoch nicht hinreichen­d begründet worden.

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FOTO: ROLAND BÖHM/DPA Der Angeklagte bei der Verhandlun­g im Jahr 2018.

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